Was nervt euch am Enyaq?

  • Natürlich arbeitet die VZE nicht fehlerlos, bei mir aber überwiegend zuverlässig. Jedenfalls soweit, dass ich mich darüber nicht beschweren kann.

    Und ich habe BJ 21 mit diversen Kartenupdates.


    Das andere Thema ist die Aktualität der Kartendaten....

    eben, ein anderes Thema....die Kartendaten und damit auch die Anzahl der schon durchgeführten Kartenupdates haben mit der fz-internen, kamerabasierten VZE meines Wissens nichts zu tun...

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

    Auslieferung: 22.03.2023 mit SW 3.2

    Ab 20.01.2025: SW 3.7

  • Für mich ist das immer wieder zitierte Beispiel "Gefahrenschild plus Geschwindigkeitsbegrenzung" (zum Beispiel "Ampel & 70") ein ideales Beispiel, um über ein fehlerhaftes Verhalten zu diskutieren. Denn auch ich als Mensch weiß immer wieder nicht, ob außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach der Ampel noch 70 km/h gelten oder nicht.


    Die Straßenverkehrsordnung (StVO) als Grundlage ist eindeutig: Wenn die durch das Gefahrenschild angezeigte Gefahrenstelle vorbei ist, ist auch die damit verbundene Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.

    Doch wie ist die Beschilderung in der Realität? Ich fahren viel in Niedersachsen und in Sachsen-Anhalt.

    - In Niedersachsen gibt es auf meinen Strecken sehr viele Ampel&70-Stellen, bei denen zusätzlich ein Geschwindigkeit-Aufhebungszeichen steht, oft erst hinter einer Kuppe oder Kurve, also erst deutlich nach Passieren der Gefahrenstelle erkennbar.

    - In Sachsen-Anhalt gibt es auf meinen Strecken sehr viele Ampel&70-Stellen, bei denen es keine Geschwindigkeits-Aufhebungszeichen gibt.


    Obwohl also die StVO eigentlich eine klare Vorgabe gibt, wird dies örtlich unterschiedlich gehandhabt, teilweise unterschiedlich kontrolliert und teilweise auch unterschiedlich in einem Prozess bewertet. Das ist leider nach meiner Erfahrung die Praxis.


    Mein persönliches Votum ist klar: ich bin für eineindeutige Kennzeichnungen und deshalb sollte eine Begrenzung durch Schilder auch immer durch Schilder aufgehoben werden.


    Ein vergleichbares Beispiel ist für mich auch die Geschwindigkeit-Regelung innerorts auf z.B. 30 km/h, wenn Straßen einmünden.

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    Mein persönliches Votum ist klar: ich bin für eineindeutige Kennzeichnungen und deshalb sollte eine Begrenzung durch Schilder auch immer durch Schilder aufgehoben werden.


    Ein vergleichbares Beispiel ist für mich auch die Geschwindigkeit-Regelung innerorts auf z.B. 30 km/h, wenn Straßen einmünden.

    Da bin ich bei Dir, dass wäre zumindest eindeutig und gäbe keinen Anlass mehr für "Auslegungen". Dies wäre auch hilfreich für die Technik und würde die Erkennung der Verkehrszeichen durch unsere Fahrzeuge vereinfachen.

    Enyaq FL 85, Graphit Grau metallic, Suite Leder Schwarz, Transport Paket, Winter Paket, Maxx Paket, AHK, Aquarius 21", Netztrennwand


    Elroq 85, Race Blau metallic, Smart Lodge, Canton, AHK, WP, Pakete UDC & Smart, Neptun 20"

  • Wir wären ja nicht Deutschland wenn wir nicht die „Auslegungsspielräume“ haben möchten. Sonst hätten unsere Behörden und Juristen nichts zu tun.

    Fragt doch mal in eurem Bekannten- oder Kollegenkreis nach, wann eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird. 90% antworten so, wie ich es auch noch in der Fahrschule gelernt habe. Nämlich durch das Aufhebungsschild oder der nächsten Einmündung. Und genauso ist es im VW Konzern (und andere) umgesetzt. Genauso handhaben es noch viele Straßenbauämter und haben alte Beschilderungen nicht angepasst, wie man es oben am Beispiel mit der Kuppe sieht.

    Wäre ich nicht hier im Forum wäre ich auch noch auf den alten Stand und weiß gar nicht wann die StVO dahingehend geändert wurde (vlt. hätte ich das Knöllchen vor ein paar Jahren anfechten können 8o).

    Also erst einmal Regelungen konsequent umsetzen und kommunizieren, dann entsprechend die Software dazu programmieren. Und das bitte in einem vereinten Europa länderübergreifend.

    Enyaq RS (Pano, MAXX, AHK)
    SW 5.2 (Auslieferung Feb. 2025)

  • Das ist ja auch ein spannendes Thema. Unterschiede in der Beschilderung in verschiedenen Ländern, sowohl bei den Schildern selbst, als auch bei den Regeln, wie sie örtlich aufgestellt werden und auch in der Gesetzgebung dahinter.

    Ob es da verschiedene Länderausführungen gibt, oder ob alles in einem Stück Software enthalten ist? Wie verhält sich das, wenn man mit dem Enyaq im Ausland fährt.

    Ich will sagen, dass macht das Thema VZE für die Entwickler nicht gerade einfacher, wenn man bedenkt in wie vielen Ländern Enyaqs verkauft und gefahren werden. Werden Enyaqs eigentlich auch außerhalb von Europa verkauft?

    Enyaq 85, Modelljahr 25, Race-Blue, Lounge, Maxx, AHK, Software 5.2

    (Bestellt 07.07.2023) (Produktion KW 33 2024) (Ankunft Händler KW35 2024) (Übergabe am 11.09.24)

  • Laut Herrn Wissing haben wir nicht genug Schilder dafür in DE 8o

    Naja, man kann ja die überflüssigen trotzdem abbauen, dann hat es wieder genug. Wenn ich nur an die Beschilderung von Bund, Land, Ort in D denke.

    Schilder hat es da anscheinend genug:


    [Blockierte Grafik: https://www.thueringen24.de/wp-content/uploads/sites/2/2022/05/erfurt-martinsgasse-1.jpg?w=1200&h=851&crop=1]

    Enyaq FL 85, Graphit Grau metallic, Suite Leder Schwarz, Transport Paket, Winter Paket, Maxx Paket, AHK, Aquarius 21", Netztrennwand


    Elroq 85, Race Blau metallic, Smart Lodge, Canton, AHK, WP, Pakete UDC & Smart, Neptun 20"

  • Da kann nun aber wirklich keiner behaupten, er hat das Schild nicht gesehen. 8|

    30.12.2021 ULT 12.22. 80x Sportline

    Panasonic Wp 5kW, 4,9kWp mit 20x245W plus 38x440W Bluesun auf Nord- und Flachdach, LG 10Resu Speicher, Passivhaus

  • Es ist ja nicht verboten, erneut auf eine Geschwindigkeit hin zu weisen, die bis zu dem Schild ohnehin besteht.

    Es gibt auch längere Straßenabschnitte, wo die Einschränkung, z.b. 70km/h, ohne direkten Anlas,s mehrmals wiederholt werden.....die Straßenbauämter wissen offenbar schon, dass es mit den Verkehrskenntnissen und der Merkfähigkeit bei vielen nicht so weit her ist....


    Wer nach einer Schilderkombination, die 70km/h nach der Gefahr automatisch aufhebt, mit 70km/h weiter fährt handelt nicht gefährlich, sondern nur etwas unpassend.

    Die Gefahr, rund 50€ für eine Ordnungswidrigkeit zahlen zu müssen, weil man ohne triftigen Grund (eine unfähige Fz-VZE zählt m.E. nicht zu den triftigen Gründen....) zu trödelig unterwegs war, ist gering.....es sind "nur" mal wieder andere genervt, besonders dann, wenn diese das "assistierte" Fz nicht einfach überholen können....

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

    Auslieferung: 22.03.2023 mit SW 3.2

    Ab 20.01.2025: SW 3.7

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