Was wäre denn die Alternative zu der typisch deutschen Lösung, die so viele Juristen und Ingenieure ausgeheckt haben?
Eine Garantie auf eine Batterie muss sich logischer Weise auf die Gesamtbelastung der Batterie beziehen, also auf die Gesamtmenge der entnommenen Energie. Alles andere macht ja keinen Sinn, weil jegliche entnommenen Energie/ KWh die Batterie altern lassen. Und Energie wird entnommen durch Fahren und durch V2H und V2L und zukünftig auch noch durch V2G. Und der Anteil von V2H kann, je nach Nutzung, schon recht hoch werden. Und wenn V2G noch kommt, erst recht.
Als Alternative käme in Frage V2H, V2G und V2L nicht in virtuelle Kilometer umzurechnen, sondern direkt in KWh zu zählen. Das ergibt aber nur Sinn, wenn die gefahrenen Kilometer auch in KWh gezählt werden und die Garantie auf die Batterie nicht auf gefahrene Kilometer, sondern entnommene KWh gewährt wird. Ob das für den Kunden transparenter und vor allem verständlicher wäre, bleibt dahingestellt. Physikalisch und technisch wäre das aber die richtige Lösung.
Ich stelle mir gerade vor, wie ein Hersteller sein Auto mit 35.000 KWh Garantie auf die Batterie bewirbt und die Kunden rätseln, was das sie bedeutet, wie weit sie damit kommen würden. Noch steht das Fahren mit dem Auto für die meisten Kunden im Vordergrund. V2H, V2L und V2G stehen bei einem Auto an zweiter Stelle.
Die real gefahrenen Kilometer sind nicht nur für den Leasingvertrag wichtig, sondern auch den Gebrauchtwagenhandel und auch für die Garantie auf andere Fahrzeugkomponenten, wie z.B. das Fahrwerk, und müssen daher immer erfasst werden.
Theoretisch könnte man, speziell für E-Autos, statt dem heute üblichen Kilometer-Leasing, auch ein KWh-Leasing einführen, das würde das Fahren und V2L, V2H und V2G gleichzeitig abdecken. Immerhin ist die Batterie die mit Abstand teuerste Komponente in einem E-Auto. Das müssten sich die deutschen Juristen und Ingenieure aber erst noch mal anschauen ![]()