Fehler - Elektrosystem funktioniert nicht richtig.

  • Das ist in meinen Augen der absolut wichtigste Punkt

    ..ändert aber bezüglich der frühzeitigen Batterieschädigung nur einen Teil:

    das längere Verweilen der Batterie im deutlich teilentladenen Zustand.


    An dem Missstand, dass die Batterie, durch die tieferen und häufigen Entladungen (mit entsprechend nachfolgenden Ladungen), eigentlich unnötig zusätzliche Ladezyklen bewältigen muss, ändert die rechtzeitige Nachladung absolut nichts.

    Mehr Ladezyklen im gleichen Zeitraum bedeuten immer auch eine verkürzte Batterielebensdauer.

    Die im Enyaq verwendete, zyklenfestere AGM-Batterie ist keine "Deep cycle"-Ausführung, sondern eine Starterbatterie und die Zyklenanzahl von Blei-Starterbatterieausführungen ist halt recht begrenzt.

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

    Auslieferung: 22.03.2023 mit SW 3.2

    AKtuell SW: 3.8

    2 Mal editiert, zuletzt von enopol ()

  • Update vom Skoda Kundenservice: Man bedauert das ganze natürlich, Kulanzantrag auf Ersatzwagen wurde aber abgelehnt.

    Auto steht jetzt also seit über einem Monat beim Händler und ist nicht fahrbereit. Ohne weitere Angaben wann es fertig wird.

    Da es für mich jetzt das 2 mal seit April ist, dass ich mehrere Wochen auf das Auto verzichten darf, bin ich dementsprechend enttäuscht von dem Service.

    Da ich auch gewerblich auf ein funktionierendes Auto angewiesen bin, werde ich den Enyaq vermutlich direkt nach einem Jahr wieder Verkaufen.

  • Warum lässt du dir das denn gefallen? Du hast doch vor dem Ablauf der Garantie den Sachmangel erklärt, damit hast du Garantierechte. Der Hersteller kann nicht einfach Zeit schinden und damit der Garantie entgehen.


    Hast du denn alles sauber und richtig dokumentiert?

  • Der Fehler wurde inzwischen als Garantiefall bestätigt. Die Rechung vom letzten mal wurde Storniert, und die aktuelle Reparatur läuft ebenfalls auf Garantie.

    Der Kulanzantrag ging um einen Ersatzwagen, da das benötigte Ersatzteil auf unbestimmte Zeit nicht Lieferbar ist. Da habe ich aber rechtlich keine Handhabe, auch wenn es für mich einfach schlechter Service seitens Skoda ist.

  • Der Hersteller kann nicht einfach Zeit schinden und damit der Garantie entgehen.

    Kann er sowieso nicht. Für die Garantie oder Gewährleistung ist nur der Eingang der Reklamation relevant. Einen Tag vor Ablauf des Gewährleistungszeitraums Ansprüche angemeldet: reicht. Im Prinzip könnte man den Mangel auch nach dem Ablauf melden. Man muss dann aber beweisen können, dass er schon während des Gewährleistungszeitraums aufgetreten ist...


    Ich würde der Werkstatt aber mal schriftlich eine Frist zur Erfüllung der Ansprüche stellen. Leider habe ich keine Ahnung, ob das irgendeine rechtliche Wirkung, z.B. Anspruch auf Ersatzmobilität bei Verstreichen der Frist, hat.

  • Wenn Skoda innerhalb der Garantie, nach angemessener Fristsetzung nicht in der Lage ist, einen Mangel zu beheben, hat man doch sicherlich gute Chancen eine Wandlung durchzusetzen. Geht wahrscheinlich nur mit Anwalt und die Nutzungskosten der Wandlung dürften nach 2 Jahren auch sehr hoch sein, aber so kommt man wenigstens weiter, wenn man auf ein Auto angewiesen ist. Vielleicht lenkt Skoda dann auch ein und plötzlich ist doch ein Ersatzwagen möglich.

    Bestelldatum: 10.06.2022, UVL: Q01/2024

    Enyaq iV 80 / Graphit-Grau Metallic / Proteus 19"/ Design Selection Loft / Fahrassistenz Plus / Infotainment Plus / Convenience Basic / Klimatisierung Plus / Licht & Sicht Basic / Drive Sport Basic / Wärmepumpe / Transport / Seitenairbags hinten / Anhängervorrichtung / Gepäcknetztrennwand

  • Kann er sowieso nicht. Für die Garantie oder Gewährleistung ist nur der Eingang der Reklamation relevant. Einen Tag vor Ablauf des Gewährleistungszeitraums Ansprüche angemeldet: reicht. Im Prinzip könnte man den Mangel auch nach dem Ablauf melden. Man muss dann aber beweisen können, dass er schon während des Gewährleistungszeitraums aufgetreten ist...


    Ich würde der Werkstatt aber mal schriftlich eine Frist zur Erfüllung der Ansprüche stellen. Leider habe ich keine Ahnung, ob das irgendeine rechtliche Wirkung, z.B. Anspruch auf Ersatzmobilität bei Verstreichen der Frist, hat.

    habe ich doch geschrieben: „Du hast doch vor dem Ablauf der Garantie den Sachmangel erklärt, damit hast du Garantierechte“


    Ich habe mich hier aber ausdrücklich auf die Garantie bezogen. Bei der Sachmängelhaftung wäre es etwas spezieller, denn bei einem Gewerbekunden gelten die besonderen Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkauf nicht: insbesondere kann die Sachmängelhaftung unter bestimmten Voraussetzungen vertraglich stärker eingeschränkt sein. Daher habe ich mich jetzt nur auf die Garantie bezogen.

  • Zyklenanzahl von Blei-Starterbatterieausführungen ist halt recht begrenzt

    Da muss ich widersprechen. Haben in unseren fossilem Autos bisher immer Lebenszeiten von deutlich über 5 Jahren gehabt 8 sogar im Diesel, der seit 10 Jahren oder länger mehrmals am Tag nur Kurzstrecke bewegt wird.

    Selten kam es mal vor, dass ich ein externes Ladegerät mit Refresh-Funktion anschließen musste.

    Dann ist wohl eher das Ladegerät im Enyaq mist, in Kombination mit regelmäßig zu tief entladener Batterie.

    Ansonsten lebt ein Starterakku schon recht lang,, auch bei regelmäßiger Ladung / Entladung.

    Bei älteren Batterien schaue ich allerdings auch gern mal auf den Flüssigkeitsstand und fülle mal destilliertes Wasser nach. (Eher selten, aber jetzt wo ich es grad laut ausschreibe…)

  • Im A2 hatte ich bei Übernahme die 17 Jahre alte original Batterie drin. Mit 20 Jahren dann ausgetauscht. Der hat allerdings einen völlig überdimensioniert 92Ah Akku verbaut. War wohl aus Gewichtsgründen nötig :S

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