7. Mai in Karlsruhe: Gerichtsverhandlung Schmitt ./. EnBW mit anschließender Demo um 14:00 Uhr vor der EnBW-Zentrale

  • B.E.N Michael Schmitt klagt gegen EnBW wegen der höheren Preise beim Ad-Hoc-Laden ggü. Abo-Modellen.
    Gerichtsverhandlung am 07. Mai in Karlsruhe um 8:30 vor dem Amtsgericht.

    Demo vor der Firmenzentrale von EnBW, Treffen um 14:00 Uhr auf dem Messplatz Karlsruhe

    https://breaking-elektro-news.de/7-mai-demo/

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    Ich fahre hin, sowohl zum Amtsgericht als auch zur Demo.
    Kommt jemand mit?

  • Termin ist schon blockiert bei uns. Die zweite PV-Anlage mit 15 kW-Speicher soll installiert

    werden und der Heizungsbauer für eine Wärmepumpe zwecks Angebot schneckt auch auf.


    Bin gespannt was bei der Vernhadlung rauskommt.

    erstes BEV Smart EQ fofour, zweites BEV Skoda Enyaq IV 60, aktuelles Fahrzeug Elroq 85. 9,9 kWp mit 15 kW Speicher. Hobby Bogensport und Anleiter für Menschen mit Behinderung.

  • Ist mein einziger freier Tag diese Woche und sehr weit weg von hier, ansonsten wäre ich dabei gewesen.

    Enyaq iV80; zauberhaftes Schwarz, Basis Informations- und Unterhaltungssystem, Schnelllader, Wärmepumpe;

    Bestellt: 18. Mai 2021 Bekommen: 29. Oktober 2021;

    Programmierstand: 1771, Zeug: H20, ABT: H7, 110 ;)


    Wenn Ihr hoch wollt, braucht Ihr Hochvolt!

  • Sind über 700 km und an dem Tag wird unsere neue Küche aufgebaut. Das wird bei mir nichts. Auf das Urteil, bzw. genauer gesagt auf die Urteilsbegründung ,bin ich auch gespannt, Du wirst bestimmt von der Demo berichten?

  • Jetzt platzt mir der Kragen. Wegen 26 Cent eine Klage erheben ist ökonomisch völlig unsinnig, da alleine das Porto für die Einreichung der Klageschrift mehr als dreimal so hoch ist. Von den Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten möchte ich gar nicht reden. Aber, warum bin ich stinksauer und mir platzt der Kragen? Der selbsternannte Anwalt der E-Autofahrer schädigt mich und alle anderen Steuerzahler massiv. Die Kosten für das Rechtsverfahren und vor allem die Zeit, die hier bei Gericht (die sind eh schon Land unter) verschwendet wird sind enorm. Und das alles nicht nur wegen 26 Cent, sondern weil der Experte der E-Mobilität einfach selbst einen Fehler gemacht hat, nämlich dass er anstatt mit seinem Tarif und seinem Abo zu laden, wider besseren Wissens den QR-Code benutzt hat.


    Und jetzt mal ganz im Ernst, jedes Zeitungsabo ist seit Jahrzehnten günstiger, als wenn ich mir die Zeitung jeden Morgen am Kiosk kaufe. Das Abomodell ist keine Neuerfindung der E-Mobility-Provider oder der CPO, wie er das ausdrückt. Hier verschwimmt auch wieder, wen er meint. In diesem Fall ist der CPO wohl auch der EMP, was aber nicht immer so sein muss. Dann ist er auch noch so dumm, dass er das falsche Unternehmen verklagt. Da kann ich nur den Kopf schütteln.


    Wenn ich ein Abo mit monatlicher Grundgebühr abschließe, dann erwarte ich im Gegenzug einen monetären Vorteil (oder eine Vergünstigung in irgendeiner anderen Form). Wenn also jemand per Ad-hoc Laden weniger oder gleich viel zahlt, dann könnte ich klagen, dass ich mit der Grundgebühr benachteiligt werde ohne in irgendeiner Form einen Vorteil durch die Tarifbindung zu haben. Aber doch nicht umgekehrt. Der Michael ist komplett auf dem Irrweg.


    Was erlauben Strunz, äh BEN. Hat gespielt wie Flasche leer. Ich habe fertig

  • Soll er jetzt 5000 kWh laden, damit der Streitwert höher ist?


    EnBW und die anderen CPOs können gerne Abos mit vergünstigten Konditionen anbieten. Aber EnBW und andere CPOs setzen den Adhoc-Preis absichtlich so hoch an, weil dieser die Grundlage fürs Roaming ist. Man will über den Preis verhindern, dass ein Kunde mit der Ladekarte eines anderen CPOs bzw. eMSPs an den eigenen Ladesäulen zahlt. Wenn doch, dann soll er wenigstens kräftig zahlen.


    Beim LG München läuft parallel eine Klage von Digital Charging Solutions (Charge Now, eMSP für BMW/Mercedes/Kia/Hyundai) gegen EWE GO. Streitwert wurde auf 700T€ festgesetzt. Sachverhalt ist ziemlich ähnlich. DCS sieht den B2B- und Adhoc-Preis als viel zu hoch an.

    Skoda Enyaq iV 80X: 08/22, Wärmepumpe, AHK, "Schwarzbraun ist die Haselnuss" --> außen schwarz, braunes Leder (ecoSuite)

    Plus: Convenience, Fahrassistent, Infotainment

    Basis: Klima, Licht&Sicht, Sitzkomfort

  • Langstreckenfahrer


    Du verstehst die Intension wie auch die rechtlichen Belange nicht.


    Er hätte auch eine komplette Ladung einklagen können, das hätte von den Kosten her keinen Unterschied gemacht, weil die erste Stufe der Gerichts- und Verfahrenskosten bis 500,- € reicht. Es ist also schlicht egal, ob er 5 Cent oder 495,- € einklagt.


    Und er hat doch Recht. Warum soll ich für das gleiche Produkt mit Kreditkarte 89 Cent je kWh bezahlen, wenn es das im Abo ohne Grundgebühr für 56 Cent gibt? Wo liegt die Begründung für den um fast 50 % höheren Preis für das exakt gleiche Produkt liegen? Der einzige Grund ist, dass EnBW die Kunden über ein Abo an sich binden und die Daten nutzen will.


    Die Kosten für das Handling einer Adhoc-Zahlung können es nicht sein, die liegen im Bereich weniger Cent. Und selbst dann könnte EnBW eine einmalige Servicepauschale von 50 Cent berechnen und man läge immer noch weit unterhalb der 89 Cent je kWh.


    Die Abomodelle sind eine Abzocke, oder hast Du schon mal von einer Tankstelle gehört, bei der statt 2,00 € für den Liter Benzin 3,00 € bezahlen sollst, nur weil Du die Kundenkarte nicht nutzt, sondern mit EC-Karte bezahlen willst? Ich nicht.


    Er ist also auf keinem Irrweg, sondern hat völlig recht.


    Die Klage wird er allerdings deswegen abgewiesen werden, weil er tatsächlich die falsche Partei verklagt hat.

    Bestellt Mitte Januar 2024: Enyaq Coupe RS, mit allem außer Transportpaket. Angekündigte Lieferzeit September/Oktober 2024

    Festgelegte Auslieferung: 01.10.2024

    2 Mal editiert, zuletzt von Hoinzi ()

  • Die Abomodelle sind eine Abzocke, oder hast Du schon mal von einer Tankstelle gehört, bei der statt 2,00 € für den Liter Benzin 3,00 € bezahlen sollst, nur weil Du die Kundenkarte nicht nutzt, sondern mit EC-Karte bezahlen willst? Ich nicht.

    Äh, bei Flottenkarten/Tankkarten normal dass du da als Abokunde Rabatt bekommst. Der Unterschied ist die Dimension, du bekommst irgendwo mal ein paar ct als Stammkunde mit Abo Rabatt, beim Ad-Hoc Laden reden wir über Aufschläge von teils 50% und mehr, das kann ich IMHO dann nicht mehr über Abovorteile oder ähnliches erklären, das ist in meinen Augen reine Abzocke. Und darum geht's, ob die Klage jetzt für 1kWh oder mehrere Ladevorgänge geht ändert nichts am rechtlichen Sachverhalt.

  • Ja eben, bei Flottenkarten gibt es ein paar Cent je Liter, aber keine 30 oder 40 % Abschlag, wie das bei Strom gehandhabt wird.


    Ladekarten sind nichts anderes als (für den Verbraucher) teure Kundenbindungsmodelle, sonst nichts.

    Bestellt Mitte Januar 2024: Enyaq Coupe RS, mit allem außer Transportpaket. Angekündigte Lieferzeit September/Oktober 2024

    Festgelegte Auslieferung: 01.10.2024

  • Langstreckenfahrer


    Du verstehst die Intension wie auch die rechtlichen Belange nicht.

    Ein harter Vorwurf, den Du nicht belegen kannst. So diskutiert man nicht.

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