Beiträge von Meik

    Vielleicht passt es hier am besten: Ich lade normalerweise per DKV-App (Firmenwagen).


    Jetzt schon 2mal an EWEGO Schnellladern gehabt: Ladepunkt angesteuert und dann suchen. Nirgendwo außen am Lader ein QR-Code, nirgendwo die offizielle Kennung (DE...) welcher Ladeanschluss welcher ist um in der App den Ladevorgang zu starten. Ok, also Ladekarte rauskramen, ran an das Display. "Bitte Ladeanschluss 5 oder 6 auswählen". Äh, auf der Ladesäule steht groß beschriftet "links rechts". Keine Nummer, nichts. Ok, versuchen wir die 5, Mist, andere Seite geparkt ...


    Kann das so schwer sein die Ladesäulen vernünftig und auch im Halbdunkeln lesbar zu beschriften? Per App hätte ich das mal munter durchtesten müssen, zum Glück hatte ich die physische Karte dabei, die hat zumindest eine 50% Quote gebracht.


    Sonst klappt das überall mit Kennung oder noch besser QR-Code per App deutlich einfacher. Scannen, auf Start drücken, Stecker rein, fertig. Ohne suchen oder überlegen. Manchmal schon lustig wie dann im Dunkeln so Kleinigkeiten wie uneindeutige Beschriftung nerven können.

    Widerspricht meiner Aussage nicht. Allgemeine Tempolimits und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sind halt 2 Paar Schuhe, beides darf halt nicht überschritten werden.


    Die 100 wenn nichts in den Papieren steht kommen z.B. in D aus dem 30a StVZO bzw. aus der äquivalenten EU Richtlinie zu Bremsen an Anhängern.


    Dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf kommt aus §3 StVO "die Geschwindigkeit ist ... den Eigenschaften von Fahrzeug ... anzupassen". Das Beispiel mit dem 25km/h Traktoranhänger dürfte verständlich sein, mit welcher Logik soll es bei anderen Anhängern jetzt anders sein? Und ja, es gibt diverse Anhängerhersteller die ihre Anhänger für 130 freigeben. Wird gerne in den deutschen Papieren vergessen, im Zweifel ins CoC gucken oder den Hersteller nach einer Freigabe fragen damit man es in die Papiere nachtragen kann.


    Die 100er Regelung aus Deutschland hat da übrigens rein gar nichts mit zu tun. Das ist eine Ausnahme zum Tempolimit, die ändert nichts an der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Anhängers und ist eine rein deutsche Regelung die nur hier gilt.

    Auch ohne Airbags nach dem Foto: Lenkung, Achshälfte, Scheinwerfer, Kotflügel, Haube, Stoßstange, wahrscheinlich Klimakondensator, wahrscheinlich auch geringe Richtarbeiten damit alles hinterher passt, ... wenn der nicht nagelneu ist ist das Thema dann rechnerisch für die Kasko schnell durch. Motor hinten, Akku wahrscheinlich ja noch heile usw. wird einen recht hohen Restwert geben, da ist ja noch viel verwertbar. Würde da eher mal gucken ob der Wiederbeschaffungswert beim Gutachten passt.

    Inwieweit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch in Frankreich gilt, die sich an der Höchstgeschwindigkeit orientiert, wie sie im Zulassungsantrag des Anhängers gilt, konnte mir noch niemand beantworten. Aber da in der Zulassung des Anhängers keine Höchstgeschwindigkeit gilt, sollte es im Normalfall keine Probleme geben.

    Stimmt so nicht. EU-weit ist geregelt dass ohne Eintrag die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei Anhängern (ab 1990) bei 100km/h liegen muss, alles abweichende muss in den Papieren stehen. Und IMHO seltsame Frage, auch in Frankreich darf man die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Ich hänge ja auch keinen 25km/h Traktoranhänger hinter einen LKW und fahre mit 80 über die Autobahn.


    Bei einigen Anhängerherstellern stehen da aber mittlerweile tatsächlich die 130 drin, habe ich schon mehrfach gesehen.


    Setzt nebenbei voraus, dass die Reifen auch einen Last- und Geschwindigkeitsindex für 130km/h haben, das ist bei vielen Anhängerreifen nicht der Fall. Bei 130 gibt es beispielsweise auch keine Tragfähigkeitszuschläge mehr die oft bei Anhängern genutzt werden.