Beiträge von Meik

    die Zahl der Gelegenheiten, dass das so wirklich sinnvoll ist, dürfte sehr klein sein.

    Und die Zahl der Gelegenheiten wo das zulässig wäre ist noch kleiner. Wenn man Sicherverhältnisse hat wo das eingeschaltete Rücklicht nötig für die ausreichende Sichtbarkeit ist ist man an dem Punkt wo das normale Licht eingeschaltet werden muss. Rücklicht zu TFL ist da eher ein "Gimmick". Beim TFL geht es ja gerade beim Überholen etc.. darum entgegenkommende Fahrzeuge mit hoher Differenzgeschwindigkeit früh zu erkennen, die Problematik habe ich nicht bei Fahrzeugen die in gleicher Richtung fahren wo Rückleuchten nötig wären. Zumal tagsüber Rückleuchten den Nebeneffekt haben dass sie die Wirkung bzw. Erkennbarkeit der Bremsleuchten reduzieren können. Mit frühem Einschaltpunkt und der Funtion Wischer an = Licht an macht es der Enyaq IMHO ziemlich gut, ähnlich wie die meisten im VW-Konzern. Wenn Nebel so hell ist dass er weder Wasser auf der Scheibe noch eine reduzierte Helligkeit bewirkt hat man dann doch schnell Sichtweiten von mehreren hundert Metern, auch wenn es sehr trüb wirkt.

    Nachträglich kaufen wäre gerade noch ok, bei Abo wäre ich raus. :/

    Sehe ich anders herum: Beim Abo kann ich eine Option auch mal für kleines Geld testen ohne gleich eine größere Summe für den Kauf ausgeben zu müssen. Nutze ich im Softwarebereich auch oft, die Premium-Bildbearbeitungssoftware mal 1 Monat nach dem Urlaub für die Bilder statt die lebenslange LIzenz zu kaufen. Man wird sehen wie das am Markt anguckt, ich finde das nicht per se schlecht.

    Also analog zum DCC, hehehe :)


    Ich finde den Trend dennoch bedenklich, denn wenn solche Abomodelle erfolgreich sind, werden die Hersteller das massiv ausweiten. Servolenkung Serie, Progressivlenkung im Abo. LED Serie, Matrix im Abo. Glasdach Serie, Öffnungsfunktion im Abo. Und so weiter.

    Warum nicht, mit einem Computer kaufe ich auch nicht sämtliche verfügbare Software. Und so hat der Gebrauchtkäufer noch die Möglichkeit sich Optionen nachkaufen zu können die der Erstbesitzer nicht haben oder bezahlen wollte. Hat durchaus auch positive Seiten.

    Hab ich jetzt noch nie so drüber nachgedacht. Ich hatte zuvor schon in Golf 7 und 8 die schwenkbare AHK, die kicke ich beim Enyaq wie zuvor auch ohne zu überlegen einfach mit dem Fuß hoch. Da ich auch Anhänger mit Antischlingerkupplung und Fahrradträger nutze ist die Kugel auch immer relativ sauber und fettfrei. Da ich das bei offener Klappe mache bisher auch noch keinen Stress mit der Heckklappe gehabt.


    Im Gegensatz zu früher bei den abnehmbaren nutze ich die Schwenkvorrichtung auch konsequent und klappe die nach Nutzung sofort wieder ein.

    Der TA ist selber erstmal nicht in der Lage - und darf es nicht - starke Bremsungen zu vollziehen, ab einer gewissen nötigen Verzögerung kommt die Warnung " selber bremsen". Danach kommt irgendwann der Notbremsassistent, aber spät und oft nicht mehr dazu geeignet einen Unfall zu verhindern. Das hat zwei Gründe, eine Notbremsung wäre zu gefährlich wenn noch genug Platz zum problemlosen ausweichen da ist. Bei Autobahntempo ist aber ein Ausweichen noch problemlos möglich wo eine Vollbremsung nicht mehr zur Unfallvermeidung reicht, da kann dann der Notbremsassistent "nur" noch die Aufprallgeschwindigkeit reduzieren.


    Beide Systeme sind eine super Hilfe und funktionieren gut - als Assistenzsystem. Sie sind weder dafür konzipiert noch dazu in der Lage den Fahrer zu ersetzen, man muss schon noch selber bei der Sache bleiben.


    Dazu kommt die Problematik wie in diesem Fall wenn es eine so geringe Überlappung ist. Da reicht ja ein minimaler Schlenker eines der beiden Verkehrsteilnehmer damit es keinen Unfall gibt, da ist für den TA auch nicht immer eindeutig erkennbar auf welcher Spur der andere fährt, vor allem wenn der halb auf der Standspur fährt und so die Fahrbahnmarkierung für die Kamera verdeckt.


    Bis zum autonomen Fahren ist es noch ein langer Weg.

    Vielleicht passt es hier am besten: Ich lade normalerweise per DKV-App (Firmenwagen).


    Jetzt schon 2mal an EWEGO Schnellladern gehabt: Ladepunkt angesteuert und dann suchen. Nirgendwo außen am Lader ein QR-Code, nirgendwo die offizielle Kennung (DE...) welcher Ladeanschluss welcher ist um in der App den Ladevorgang zu starten. Ok, also Ladekarte rauskramen, ran an das Display. "Bitte Ladeanschluss 5 oder 6 auswählen". Äh, auf der Ladesäule steht groß beschriftet "links rechts". Keine Nummer, nichts. Ok, versuchen wir die 5, Mist, andere Seite geparkt ...


    Kann das so schwer sein die Ladesäulen vernünftig und auch im Halbdunkeln lesbar zu beschriften? Per App hätte ich das mal munter durchtesten müssen, zum Glück hatte ich die physische Karte dabei, die hat zumindest eine 50% Quote gebracht.


    Sonst klappt das überall mit Kennung oder noch besser QR-Code per App deutlich einfacher. Scannen, auf Start drücken, Stecker rein, fertig. Ohne suchen oder überlegen. Manchmal schon lustig wie dann im Dunkeln so Kleinigkeiten wie uneindeutige Beschriftung nerven können.

    Widerspricht meiner Aussage nicht. Allgemeine Tempolimits und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sind halt 2 Paar Schuhe, beides darf halt nicht überschritten werden.


    Die 100 wenn nichts in den Papieren steht kommen z.B. in D aus dem 30a StVZO bzw. aus der äquivalenten EU Richtlinie zu Bremsen an Anhängern.


    Dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf kommt aus §3 StVO "die Geschwindigkeit ist ... den Eigenschaften von Fahrzeug ... anzupassen". Das Beispiel mit dem 25km/h Traktoranhänger dürfte verständlich sein, mit welcher Logik soll es bei anderen Anhängern jetzt anders sein? Und ja, es gibt diverse Anhängerhersteller die ihre Anhänger für 130 freigeben. Wird gerne in den deutschen Papieren vergessen, im Zweifel ins CoC gucken oder den Hersteller nach einer Freigabe fragen damit man es in die Papiere nachtragen kann.


    Die 100er Regelung aus Deutschland hat da übrigens rein gar nichts mit zu tun. Das ist eine Ausnahme zum Tempolimit, die ändert nichts an der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Anhängers und ist eine rein deutsche Regelung die nur hier gilt.

    Auch ohne Airbags nach dem Foto: Lenkung, Achshälfte, Scheinwerfer, Kotflügel, Haube, Stoßstange, wahrscheinlich Klimakondensator, wahrscheinlich auch geringe Richtarbeiten damit alles hinterher passt, ... wenn der nicht nagelneu ist ist das Thema dann rechnerisch für die Kasko schnell durch. Motor hinten, Akku wahrscheinlich ja noch heile usw. wird einen recht hohen Restwert geben, da ist ja noch viel verwertbar. Würde da eher mal gucken ob der Wiederbeschaffungswert beim Gutachten passt.

    Inwieweit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch in Frankreich gilt, die sich an der Höchstgeschwindigkeit orientiert, wie sie im Zulassungsantrag des Anhängers gilt, konnte mir noch niemand beantworten. Aber da in der Zulassung des Anhängers keine Höchstgeschwindigkeit gilt, sollte es im Normalfall keine Probleme geben.

    Stimmt so nicht. EU-weit ist geregelt dass ohne Eintrag die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei Anhängern (ab 1990) bei 100km/h liegen muss, alles abweichende muss in den Papieren stehen. Und IMHO seltsame Frage, auch in Frankreich darf man die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Ich hänge ja auch keinen 25km/h Traktoranhänger hinter einen LKW und fahre mit 80 über die Autobahn.


    Bei einigen Anhängerherstellern stehen da aber mittlerweile tatsächlich die 130 drin, habe ich schon mehrfach gesehen.


    Setzt nebenbei voraus, dass die Reifen auch einen Last- und Geschwindigkeitsindex für 130km/h haben, das ist bei vielen Anhängerreifen nicht der Fall. Bei 130 gibt es beispielsweise auch keine Tragfähigkeitszuschläge mehr die oft bei Anhängern genutzt werden.