Beiträge von Hoinzi

    Es handelt sich hier um rhetorische Fragen.

    Wenn das Deine Art der Diskussion ist, wunderst Du dich nicht wirklich, oder?


    Und wie andere schon schrieben: Michael Schmidt ist sehr wohl bewusst, dass er mit seiner Art aneckt. Ihm zu unterstellen, dass er das nur für Klicks macht, ist unredlich, denn wer ihn kennt, weiß, dass das nicht stimmt. Und ja, ich kenne ihn tatsächlich persönlich, er wohnt ja nur ca. 60 km von mir entfernt.


    Ich verstehe halt nicht, wie einem da "der Kragen platzen kann". Es gibt weitaus sinnlosere Prozesse vor den Amtsgerichten als diesen. Und das hat mit dem Wert nichts zu tun, und genau das verstehst Du nicht.


    Belassen wir es dabei, wir sind hier unterschiedlicher Meinung, und das ist ja auch in Ordnung so. Ich finde den Prozess gut, auch wenn er leider aufgrund der falschen Beklagten keine Aussicht auf Erfolg hat.

    Aber, warum bin ich stinksauer und mir platzt der Kragen? Der selbsternannte Anwalt der E-Autofahrer schädigt mich und alle anderen Steuerzahler massiv. Die Kosten für das Rechtsverfahren und vor allem die Zeit, die hier bei Gericht (die sind eh schon Land unter) verschwendet wird sind enorm. Und das alles nicht nur wegen 26 Cent, sondern weil der Experte der E-Mobilität einfach selbst einen Fehler gemacht hat, nämlich dass er anstatt mit seinem Tarif und seinem Abo zu laden, wider besseren Wissens den QR-Code benutzt hat.


    Sorry, aber Du diskutierst nicht, sondern stellst Deine Meinung als allgemeingültig hin. Warum platzt Dir der Kragen, nur weil Du das anders siehst als er? Und inhaltlich hast Du offenbar nicht verstanden, was er eigentlich erreichen will. Und da kämpft er eigentlich für alle. Und wie schon gesagt, hier über Kosten der Gerichtsbarkeit und Ressourcenverschwendung zu lamentieren ist einfach daneben. Genau dafür sind die Gerichte da.


    Nur weil Du gerne für ein Abo zahlst, gilt das ja noch lange nicht für andere. Ich z.B. lade fast nie extern, ein Abo lohnt sich daher für mich nicht. Es ärgert mich aber trotzdem, wenn ich mal unterwegs laden muss, dass ich entweder eine Karte von EnBW, EweGo oder sonstwem brauche, weil ich sonst nicht weiß, was ich letztlich bezahlen muss.


    Du musst das nicht gut finden. Ich finde das gut. Und bitte, ob jemand nach Karlsruhe fährt oder nicht, entscheidest nicht Du und nicht er, sondern jeder für sich. Darüber hast Du wohl kaum ein Urteil zu fällen, ob Du das nun unnötig findest oder nicht.

    Langstreckenfahrer


    Du verstehst die Intension wie auch die rechtlichen Belange nicht.


    Er hätte auch eine komplette Ladung einklagen können, das hätte von den Kosten her keinen Unterschied gemacht, weil die erste Stufe der Gerichts- und Verfahrenskosten bis 500,- € reicht. Es ist also schlicht egal, ob er 5 Cent oder 495,- € einklagt.


    Und er hat doch Recht. Warum soll ich für das gleiche Produkt mit Kreditkarte 89 Cent je kWh bezahlen, wenn es das im Abo ohne Grundgebühr für 56 Cent gibt? Wo liegt die Begründung für den um fast 50 % höheren Preis für das exakt gleiche Produkt liegen? Der einzige Grund ist, dass EnBW die Kunden über ein Abo an sich binden und die Daten nutzen will.


    Die Kosten für das Handling einer Adhoc-Zahlung können es nicht sein, die liegen im Bereich weniger Cent. Und selbst dann könnte EnBW eine einmalige Servicepauschale von 50 Cent berechnen und man läge immer noch weit unterhalb der 89 Cent je kWh.


    Die Abomodelle sind eine Abzocke, oder hast Du schon mal von einer Tankstelle gehört, bei der statt 2,00 € für den Liter Benzin 3,00 € bezahlen sollst, nur weil Du die Kundenkarte nicht nutzt, sondern mit EC-Karte bezahlen willst? Ich nicht.


    Er ist also auf keinem Irrweg, sondern hat völlig recht.


    Die Klage wird er allerdings deswegen abgewiesen werden, weil er tatsächlich die falsche Partei verklagt hat.

    Wobei der Frunk immer noch keine Gasdruckheber für die Haube bekommt und der Öffnungsmechanismus ist immer noch der gleiche, für einen Frunk dann zu komplizierte. Sowas hat man damals für Verbrenner gebaut, wenn einmal im Monat die Haube geöffnet werden musste, aber nicht für einen Kofferraum/Kabelraum mit mehrmaliger täglicher Benutzung.

    In irgendeinem Video oder Bild war das sogar zu sehen. Ich meine, das kam sogar von der Skoda-Seite...


    Edit: Habe es nachgesehen, das stimmt so nicht, Enyaq und Elroq bekommen Gasdruckheber für die Fronthaube. Findet man hier als Meldung und kann man im Video von z.B. Jöhnos sehr gut sehen, dass die Haube rechts und links zwei Gasdruckheber hat.


    Das Öffnen selbst ist aber offensichtlich das gleiche wie vorher.

    Z.B. am eingeschalteten Scheibenwischer, oder Regensensor. Oder der Lichtsensor, die Lichtautomatik, bekommt eine zweite Stufe. Ab einer bestimmten Lichtstärke, Lux Zahl, gehen die Rücklichter mit an und ab einer bestimmten Lux Zahl schalten sich die Hauptscheinwerfer an.


    Keine Ahnung wie Skoda das umsetzt.

    Da schaltet er ja bislang immer das Abblendlicht ein. Bei Nebel erkennt er aber weder vom Scheibenwischer noch von der Helligkeit die Notwendigkeit, Licht einzuschalten, und schon fährt man am Heck unbeleuchtet durch den Nebel. Ich verstehe den Sinn dieser Zwischenstufe (TFL mit Rücklicht) nicht wirklich, die Zahl der Gelegenheiten, dass das so wirklich sinnvoll ist, dürfte sehr klein sein.


    Das Problem gäbe es überhaupt nicht, wenn man das Rücklicht einfach dauerhaft zum TFL anschalten könnte. Der Stromverbrauch dürfte bei LED-Leuchtmitteln ja keine wirkliche Rolle spielen, und wie schon gesagt geht das bei anderen Herstellern ja auch.

    Und woran macht das Auto die eingeschränkte Sicht fest?


    Warum kann man nicht selbst im Menü einstellen, dass man die Rückleuchten generell zum TFL eingeschaltet haben will? Bei BMW geht's ja auch...

    Sind nicht GLB und #5 technisch weitgehend identisch? Oder ist das nur eine fixe Idee von mir, denn so rein von der Karosserieform her gibt es da ja gewisse Parallelen. Und der gleiche Konzern ist es auch...