Gilt die Preisgarantie für so lange Zeit auch, wenn die offizielle Lieferzeit nicht so lange ist? Bei Mini gilt sie zB. Maximal 6 Monate (3 Monate Lieferfrist derzeit)
Enyaq - Modelljahr 2027
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Bei Mini gilt sie zB. Maximal 6 Monate (3 Monate Lieferfrist derzeit)
OT aber aus echtem Interesse gefragt: Gibt's dann ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung?
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Das ist eine interessante Frage. Ich frag nächste Woche wie das wäre.
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Meine Lieferzeit waren damals 666 Tage ich habe bezahlt wie bestellt.
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OT aber aus echtem Interesse gefragt: Gibt's dann ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung?
ich meine Ja! Das war bei meiner Frau, als sie ihren SE bestellt hat so. Entweder Preiserhöhungen dulden oder Kündigen. Ich glaube es gibt aber Fristen, bin mir nicht sicher.
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Meine Lieferzeit waren damals 666 Tage ich habe bezahlt wie bestellt.
Eben da waren die Lieferzeiten irre-Lang aufgrund der damaligen Sachen.
Heute sind die Lieferzeiten aber wesentlich kürzer und da taucht dann natürlich die Frage auf:
gibt es die Preisgarantie auch, wenn man „viel zu früh“ bestellt, also weit vor der eigentlichen Lieferzeit, oder geht das Preisrisiko hier dann auf den zu frühen Besteller über?
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Möglicherweise laufen wir derzeit wieder in ähnliche Probleme rein, zumindest was Chips und Steuergeräte anbelangt. Die Chip-Krise ist schon da, wird täglich schlimmer und bis 2028 wird das auch nicht besser. Ich bin gespannt, wie sich dies auf die Auto-Industrie auswirkt, wenn nun auch da immer leistungsfähigere CPUs verbaut werden.
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Das kling ja gut. Hast du auch verglichen, wie groß die Preissteigerungen in Tschechien nach dem Update waren?
Der Konfigurator in Österreich ist auch seit zwei Tagen aktualisiert. Deutschland hinkt etwas hinterher.
Die tschechischen Preise habe ich nicht verglichen (vermutlich auch anderes Preisniveau als in Deutschland). Im österreichischen Konfigurator kostet ein vergleichbar ausgestatteter RS ca. 500.- € mehr als in Deutschland (da ist das Winterpaket nicht Serie beim RS).
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OT aber aus echtem Interesse gefragt: Gibt's dann ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung?
Das hängt von den jeweiligen AGB ab. Wäre aber unüblich. Die meisten AGBs, die ich kenne, nutzen den Spielraum des BGB. Der erlaubt Klauseln, die Preiserhöhungen nach Ablauf von >6 Monaten vorsehen. In dem Fall geht man dann prozentual die Herstellerpreislistenanpassungen mit - ohne Sonderkündigungsrecht.
Müsste aber jeder in seinen AGB finden können der schon bestellt hat, vielleicht mag mal einer zitieren.
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Das ist tatsächlich 200kg mehr, aber das bestätigt erst Mal nur, dass der Enyaq 85x eine höhere Anhängelast hat - ich würde gerne den 85 ohne x mit 1800 kg bestellen und dafür gibt es halt noch keinen Beleg (außer der unverbindlichen Pressemitteilung)
Der 85 ohne X ist im tschechischen Konfigurator noch gar nicht als MJ 27 konfigurierbar.
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