Wobei man die meisste Zeit mit einem Bein im Knast steht...
Ich fuhr mal mit meinem Verbrenner und Anhänger von der Schweizer Grenze die A5 zurück in den Norden.
Soviel "Überholverbot für PKW mit Anhänger" habe ich nirgends sonst erlebt, da macht es dann auch nichts, wenn du 100 mit einem 80 Anhänger fährst.
Pro-Tipp: Fährst mit Anhänger, wirst nach LKW-Strafmaß bestraft.
Natürlich sollte keiner das zulässige Gesamtgewicht überschreiten. Wer alledings einen
Anhänger ohne 100 Zulassung zieht, darf halt nur 80 fahren.
Ein ausgeschildertes Überhohlverbot ist ein Gebot. Wer das missachtet hat gelitten.