Wer hat an seinem Enyaq kein E-Kennzeichen?

  • Das wäre auch noch was schönes. Mit E-Kennzeichen keine Umweltplakettenpflicht. Müsste man nur den Gesetzestext ein wenig anpassen. Und den Kontrolletis wäre eine zusätzliche Überprüfung des Kennzeichens zuzumuten. Müssten sie bei nem Knöllchen ja eh aufnehmen.

  • Alles richtig. Die Sinnhaftigkeit des „E” bleibt dahin gestellt. Aber bei der Dame mit dem Tesla ging es um einen ganz konkreten Fall, hier und heute. Und da jetzt die Gesetze so sind wie sie sind, hat das Ordnungsamt nachvollziehbar gehandelt.

    Da es sich hierbei aber um eine OWi handelt, hat die Bussgeldstelle durchaus einen Ermessensspielraum (nicht wegen des Verkehrsschildes sondern wegen der Offensichtlichkeit der Sachlage und weil es eine OWi ist), und kann bei begründetem Zweifel an der Rechtmässigkeit des Strafzettels, diesen zurücknehmen. Es liegt hier keine "Ermessensreduzierung auf Null" vor. Das Bedeutet, dass der Strafzettel nicht dringend geboten und erforderlich ist, weil es sich ganz offensichtlich um einen Rechtsirrtum handelt, da der Tesla eindeutig und ohne jeden Zweifel ein E-Auto ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Enyaq-Neuling ()

  • Und was ist der Grund, warum Du keine Umweltplakette an Deinem Enyaq hast ?

    Ich bin ebenso Plakettenverweigerer. Grund ist das E im Kennzeichen, dass darauf hindeutet das dieses Fahrzeug emisisonsarm ist.

    Auf die grünen Plaketten achtet doch sowieso keiner mehr. In München und Erding war ich schon öfter und es gab keine Knöllchen.

  • Mag sein, daß Zusatzzeichen bedeutet aber auch, nur mit entsprechendem Kennzeichen erlaubt. Wie mit Parkuhr, da reicht eben kein hingeschriebener Zettel. Oder anders, wer nicht will muss zahlen.

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  • Stimmt ja auch. Nur stimmt es eben auch dass ein Tesla Model 3 (glaub ich war das) eben eindeutig ein E-Auto ist. Wie gesagt: OWi = Spielraum.

  • Hier vermischt sich gerade das E-Kennzeichen mit der grünen Umweltplakette. Und in der Tat sind beide eng miteinander verbunden, denn jedes vollelektrische Auto und zumindest auch die jüngeren Hybrid-Autos bekommen die grüne Plakette. Insofern ist E-Kennzeichen und grüne Plakette wie Gürtel und Hosenträger. Und ich mag in solchen Fällen keine Redundanzen. Ich selbst habe die grüne Plakette auch einfach nur im Auto liegen, weil ich mir die Windschutzscheibe und damit die Optik von meinem Enyaq nicht versauen möchte. Da E-Kennzeichen habe ich genommen, da es zum einen unauffällig ist und zum anderen mir Privilegien verschafft, auf die ich nicht verzichten möchte, wie zumindest in den Anfangsjahren teilweise kostenloses Parken am Straßenrand von großen Städten. Das hat sogar in München super funktioniert (auch ohne grüne Plakette). Abgesehen davon, dürfte ich ohne E-Kennzeichen i.d.R. nicht an einer öffentlichen Ladesäule laden. Und hier sind wir dann bei dem Beispiel der Dame aus Koblenz mit dem Tesla.


    Die Damen und Herren des Ordnungsamts hätten sich ja mal den Sinn der Verordnung vor Augen führen können. Die Regelung soll doch dazu dienen, dass die - gerade in den Anfangsphasen spärlich vorhandenen - Ladesäulen nicht von Verbrennern als Parkplatz genutzt werden. Es geht also um den Schutz des E-Mobilisten, der dafür sorgt, dass in den Städten weniger Hitze sowie weniger Lärm durch den Motor entsteht und vor allem für alle Bewohner, Besucher und auch die Parkraumüberwachungsangestellten die Luft sauberer bleibt. Und dann wird der E-Mobilist genau dafür bestraft. Für mich ist das unverständlich, zumal es keinen Zwang zum E-Kennzeichen in Dtld. gibt. Hintergrund der Richtlinie ist, dass man den Angestellten der Parkraumüberwachung nicht zumuten will, dass sie bei jedem Auto wissen, ob es sich um ein elektrisches Fahrzeug handelt oder nicht. Das könnte man aber auch über das Kennzeichen ermitteln. Man müsste halt nur eine entsprechende App und ein Mobilteil den Mitarbeitern zur Verfügung stellen.*


    Aber jetzt mal zu dem konkreten Fall mit dem Tesla. Der oder die Mitarbeiterin wussten ganz sicher, dass ein Tesla elektrisch ist. Also, was sollte das. War es eine Machtdemonstration. Aha, der hat kein E-Kennzeichen. Dem zeigen wir es jetzt! Das ist in meinen Augen völlig falsch verstandene Macht. Die hätten doch die Macht gehabt, gerade kein Knöllchen zu verteilen, weil sie wussten, dass es ein E-Auto ist und dieses auch noch geladen hat. Die Macht, jemanden zu begnadigen hat nur der König oder Präsident eines Landes, jemanden zu verurteilen steht doch schon einem "kleinen" Amtsrichter zu. Und die nachträglichen Ausreden der Stadt machen es nicht besser. Im Gegenteil. Wo ist denn die Größe auch mal zu sagen, ja, die Mitarbeiter haben genau nach Anordnung gehandelt, aber da es hier offensichtlich so ist, dass ein E-Auto geladen hat, ziehen wir den OWi-Bescheid zurück.


    *Nachtrag: Von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich täglich mit dem Verkehr und mit Autos beschäftigen, kann ich sogar erwarten, dass sie Wissen, dass ein Tesla immer vollelektrisch ist.

  • *Nachtrag: Von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich täglich mit dem Verkehr und mit Autos beschäftigen, kann ich sogar erwarten, dass sie Wissen, dass ein Tesla immer vollelektrisch ist.

    Wer weiss, vielleicht baut der Elon mal V8 Teslas........ :P

  • Da es sich hierbei aber um eine OWi handelt, hat die Bussgeldstelle durchaus einen Ermessensspielraum (nicht wegen des Verkehrsschildes sondern wegen der Offensichtlichkeit der Sachlage und weil es eine OWi ist), und kann bei begründetem Zweifel an der Rechtmässigkeit des Strafzettels, diesen zurücknehmen. Es liegt hier keine "Ermessensreduzierung auf Null" vor. Das Bedeutet, dass der Strafzettel nicht dringend geboten und erforderlich ist, weil es sich ganz offensichtlich um einen Rechtsirrtum handelt, da der Tesla eindeutig und ohne jeden Zweifel ein E-Auto ist.

    Mindert nur leider die Einnahmen für die Stadtkasse.

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    Bestellt: 09/2022

    Abgeholt: 01/2024


  • Ham wa hier nich ein paar Politessen oder Politeure in der Community, die was dazu schreiben??? ^^

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