Wisst Ihr wie sich das im Fall (innerhalb der 8 Jahres / 160.000km Garantie) der HV-Batterie verhält?
AFAIK darf die Garantie doch schon seit 2010 nicht mehr an der Vertragswerkstatt hängen, nur an der termingerechten Ausführung nach Herstellervorgaben. Den digitalen Service Eintrag hast du ja und sieht auch aus wie bei VW, genau wie die Wartungsliste.
Anders sieht es zum Thema Kulanz und einer evtl. Mobilitätsgarantie aus, oder beim Leasing kann das auch noch vorgeschrieben sein.