Petition: Stoppen Sie den Preiswucher an öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektroautos!

  • Ist doch aber auch so, wenn ich den Fahrstrom an der WB beziehe.

    Ja, da hast du recht. Da weiß ich nicht, wie das in der Kalkulation der Langfristlieferverträge berücksichtigt ist. Vielleicht ist der Effekt von WB-Kunden noch nicht stark genug, als das es sich in den Zahlen niederschlägt. In den Endkundentarifen gibt es m.W.n. noch keine Staffelung nach Verbrauch. Habe letztens erst wieder einen Beitrag darüber gelesen, dass die meisten BEV-Besitzer auch Eigenheimbesitzer sind und die Quote unter den PV-Anlagenbesitzern ebenfalls überdurchschnittlich hoch ist. Das könnte darauf hinweisen, dass die Fahrstrommengen, die auf die Lieferkontrakte der EVUs durchschlagen, noch nicht allzu hoch ist.

    Beim aktuellen Modell beim HPC-Laden ändert sich dahingehend auch nichts. Wenn man jetzt aber das Durchleitungsmodell einführt, würde man kurzfristig erhebliche Strommengen auf die Kontingente der Lieferverträge der EVUs umschlagen. Angesichts der aktuellen Preisstruktur würden das viele Kunden nutzen und wäre auch ein Faktor beim Umstieg auf ein E-Auto, gerade auch für Mieter ohne eigene PV. Die Strommengen pendeln sich dann bestimmt auch wieder ein, so dass es für die Stromanbieter wieder besser kalkulierbar wird. Aber solange der Wechsel auf BEV in Gange ist, gehe ich davon aus, dass die Kalkulation evtl. so manchen Anbieter in Schwierigkeiten bringt.

  • Wir hatten die letzten zwei Jahre immer 6.500kWh angegeben - dank PV bin ich aber immer weit weg davon geblieben. Hier immer etwas mehr an, ich zahl dann den höheren Abschlag und im Normalfall bekomme ich etwas zurück.


    Jetzt dann bei Maingau hab ich mich aber mal mit 4.500kWh nach unten korrigiert - das ist so in etwa die Menge, die wir im letzten Jahr noch bezogen haben.


    Mal sehen, was der bessere Weg ist für uns. Weniger pro Monat zahlen oder nach einem Jahr etwas zurückbekommen. Hauptsache nicht nachzahlen - das hat mich bei der Einspeisevergütung dieses Jahr schon gestört (irgendwas um die 70€) und ich hab den monatlichen Abschlag runtergesetzt auf 10€.

    Auto: Skoda Enyaq 60 Sportline - Arctic-silver (seit 08.06.24)

    PV: 14.12kWp (Ost-West), 10kWh Speicher im Haus, DaheimLader touch 11kW

    evcc als Management-System für die Wallbox und so

    Meine neue 🍎-Community - falls wer Hilfe benötigt. generation-i.de

  • Bei Verträgen mit Neukundenbonus ist es wichtig seinen Verbrauch relativ gut einschätzen zu können. Manche Anbieter haben einen pauschalen, gestaffelten, andere einen prozentualen Bonus.


    Bei PV kommt es darauf an, wie der Ertrag ist. Dieses Jahr ist bislang top, so dass man relativ früh sein Auto nur mit Überschuss laden kann.

    Skoda Enyaq iV 80X: 08/22, Wärmepumpe, AHK, "Schwarzbraun ist die Haselnuss" --> außen schwarz, braunes Leder (ecoSuite)

    Plus: Convenience, Fahrassistent, Infotainment

    Basis: Klima, Licht&Sicht, Sitzkomfort

  • Ich habe vor ca. 6 Jahren die Genehmigung einer 22 KW Wallbox bei den örtlichen Stadtwerken beantragt. Der zuständige Mitarbeiter der Stadtwerke hat das quasi durchgewunken. Seine Begründung, dadurch dass ich eine PV Anlage auf dem Dach hätte, würde eine zusätzliche Belastung des vorgelagerten Netzes nicht wirklich stattfinden.

    Enyaq 85, Modelljahr 25, Race-Blue, Lounge, Maxx, AHK, Software 5.2

    (Bestellt 07.07.2023) (Produktion KW 33 2024) (Ankunft Händler KW35 2024) (Übergabe am 11.09.24)

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    Mal sehen, was der bessere Weg ist für uns. Weniger pro Monat zahlen oder nach einem Jahr etwas zurückbekommen. Hauptsache nicht nachzahlen - das hat mich bei der Einspeisevergütung dieses Jahr schon gestört (irgendwas um die 70€) und ich hab den monatlichen Abschlag runtergesetzt auf 10€.

    Ich habe früher auch immer deutlich mehr Jahresverbrauch angegeben bis mein Gaslieferer mal pleite gegangen ist.


    Ich konnte den Verlust nur durch Rückbuchungen des letzten viertel Jahres in Grenzen halten.


    Bei der Einspeisevergütung mache ich es aber auch genau wie Du.


    Die Gefahr, dass der Netzbetreiber pleite geht, ist mE. ziemlich gering und es geht auch um weniger Geld.

    Enyaq iV80; zauberhaftes Schwarz, Basis Informations- und Unterhaltungssystem, Schnelllader, Wärmepumpe;

    Bestellt: 18. Mai 2021 Bekommen: 29. Oktober 2021;

    Programmierstand: 1771, Zeug: H20, ABT: H7, 110 ;)


    Wenn Ihr hoch wollt, braucht Ihr Hochvolt!

  • Ich habe früher auch immer deutlich mehr Jahresverbrauch angegeben bis mein Gaslieferer mal pleite gegangen ist.


    Ich konnte den Verlust nur durch Rückbuchungen des letzten viertel Jahres in Grenzen halten.

    Gasvertrag deswegen immer ab 1.10. Dann geht der Lieferant in Vorleistung. Stromverbrauch auch, sofern man PV hat.

  • "Brich Dir nicht die Ohren!" hat mein Vater gesagt, wenn ich etwas zu kompliziert angehen wollte.


    Das ganze Abrechnungssystem mit Roaming oder gar noch "Durchleitung!" ist genau das, man zerbricht die knochenfreien Ohrläppchen - gut dümmer geht immer = deutsche Politik!


    Zahlung per EC oder Kreditkarte ist der maximal erlaubte Aufwand, fertig! Karte dran -> gültig, dann Zähler mal Preis, fertig, ohne gesonderte Datenerfassung (Kartendaten sind schon schlimm genug, kann aber ein mobiles Terminal, daß man für nichtmal 30,-€ kaufen kann). Da ist jede Diskussion sinnlos.

  • Fastned unterliegt Autobahn GmbH vorm EuGH

    Aus dem Text geht hervor dass sie aber auch gute Punkte hatten. Es ist gut, wenn die Gerichtsbarkeit (das OLG) angewiesen wird, tiefergehender zu analysieren. Das bloße wegbügeln a la "Geht nicht" ist nicht zielführend, finde ich.

    Einmal editiert, zuletzt von Enyaq-Neuling ()

  • Das hier hatte ich nicht so recht verstanden:

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    Warum legt der Generalanwalt dem EuGH nahe, sich nur auf die eingereichten Fragen zu beschränken? Das Thema soll doch möglichst gründlich geklärt werden. Daran sollte doch auch der Generalanwalt ein Interesse haben!? Nur gut, dass sie darauf nicht eingegangen sind. Oder übersehe ich etwas? Womöglich hätte es dann noch weitere Klagen gegeben... 🤔

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