Richtig. Deshalb darf bei der von mir gezeigten Kombination kein E-Kennzeichen-Auto stehen…
Wer hat an seinem Enyaq kein E-Kennzeichen?
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Recht ist, was im Gesetz steht. Und da steht, dass auch Elektroautos ein E-Kennzeichen benötigen, wenn sie an der genannten Stelle stehen wollen. In dem Gesetz steht nicht, ein Elektroauto zu fahren alleine reicht und da steht auch nicht, dass Teslas kein E-Kennzeichen benötigen. Und da steht auch nicht, Produzenten, die ausschließlich E-Autos produzieren benötigen kein E-Kennzeichen.
Von daher ist es kein Rechtsirrtum, auch wenn man den Sinn des Gesetzes in Zweifel ziehen mag. Man kann auch über Spielräume des Ordnungsamtes diskutieren, oder über „Fingerspitzengefühl“ des Ordnungsamtmitarbeiters. Man kann auch über Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit diskutieren, aber Recht bleibt das was im Gesetzestext steht und das ist für alle Beteiligten, vom Betroffenen, vom Ordnungsamt, über die Staatsanwaltschaft bis zum Richter bindend.
Ich denke, wenn die Frau klagen würde, hätte sie keine Change. Dafür ist der Fall zu eindeutig.
Das einzige was hilft, das hilft aber der Frau nicht mehr, ist das Gesetz zu ändern, über den politischen Weg.
Gut. Das Wort Rechtsirrtum ziehe ich zurück... Der Rest bleibt bestehen... Die Behörde hat bei einer OWi immer den Ermessensspielraum, den Strafzettel zurückzuziehen...
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Kein Tesla-Bashing - sondern 100% korrekte Leute. Ist ja nicht gegen ihre Interessen, weil ihnen mit dem E ja nichts passiert wäre.
Aber ich mäh auch mal Samstags um 13:30 Uhr den Rasen und hab hier kein Problem. Bis der erste kommt und sagt: Mit mir nicht! Klar, Mittagsruhe, Regeln usw. - aber muss man sich dann gegenseitig ans Bein pinkeln?
Soweit mir bekannt, gibt es überhaupt keine gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe... einzig die Nachtruhe von 22-6 Uhr ist Vorschrift... Egal, was ein Hausmeister Krause in eine "Hausordnung" schreibt.
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Der Ort, Gemeinde, Stadt kann es vorgegeben, dann ist z.B rasenmähen von - bis und ab verboten.
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Richtig. Deshalb darf bei der von mir gezeigten Kombination kein E-Kennzeichen-Auto stehen…
Aber wenn die Gemeinde eine fehlerhafte Beschilderung aufstellt, sollte man das nicht spezifisch dem E-Kennzeichen anrechnen. („Frei“ wird häufig falsch verwendet, weil es tatsächlich „außer“ bedeutet.)
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Wieso ist das jetzt eine fehlerhafte Beschilderung?!
Hier werden einfach nur Autos mit E-Kennzeichen ausgeschlossen. Ich dürfte dort ja stehen - im Gegensatz zu denen, an denen nur E-Kennzeichen stehen dürfen.
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Wier ganz grosses Kino hier
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Die im Beitrag #130 verlinkte Seite zur Erklärung des Zeichens 314 zeigt sehr anschaulich, wie krank das alles mittlerweile ist... 🤦🏻♂️
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Wieso ist das jetzt eine fehlerhafte Beschilderung?!
Weil „frei“ auf einem Schild „außer“ bedeutet, aber selbst die Gemeinden das oftmals nicht wissen und daher falsch anwenden. Die Gemeinde will bei dem von dir gezeigten Beispiel wahrscheinlich Parkplätze für BEV reservieren, tatsächlich schließt sie sie aus.
Das bekannteste Beispiel ist „Durchfahrt verboten“ mit „Anlieger frei“ —> „Durchfahrt verboten, außer für Anwohner“.
Wenn man also Parkplätze für BEV reservieren möchte, darf dort nicht „frei“ stehen.
Ich kann bei Interesse mal etwas Hintergrund dazu raussuchen; jetzt auf die Schnelle auf dem Handy geht das nicht.
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Durchfahrt verboten - Anlieger frei: Die sind davon ausgenommen, dürfen also durchfahren. Das hätte ich so als korrekt gelesen.
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