Wer hat an seinem Enyaq kein E-Kennzeichen?

  • Gut. Das Wort Rechtsirrtum ziehe ich zurück... Der Rest bleibt bestehen... Die Behörde hat bei einer OWi immer den Ermessensspielraum, den Strafzettel zurückzuziehen...

    Einmal editiert, zuletzt von Enyaq-Neuling ()

  • Kein Tesla-Bashing - sondern 100% korrekte Leute. Ist ja nicht gegen ihre Interessen, weil ihnen mit dem E ja nichts passiert wäre.


    Aber ich mäh auch mal Samstags um 13:30 Uhr den Rasen und hab hier kein Problem. Bis der erste kommt und sagt: Mit mir nicht! Klar, Mittagsruhe, Regeln usw. - aber muss man sich dann gegenseitig ans Bein pinkeln?

    Soweit mir bekannt, gibt es überhaupt keine gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe... einzig die Nachtruhe von 22-6 Uhr ist Vorschrift... Egal, was ein Hausmeister Krause in eine "Hausordnung" schreibt.

  • Der Ort, Gemeinde, Stadt kann es vorgegeben, dann ist z.B rasenmähen von - bis und ab verboten.

    30.12.2021 ULT 12.22. 80x Sportline

    Panasonic Wp 5kW, 4,9kWp mit 20x245W plus 38x440W Bluesun auf Nord- und Flachdach, LG 10Resu Speicher, Passivhaus

  • Richtig. Deshalb darf bei der von mir gezeigten Kombination kein E-Kennzeichen-Auto stehen…

    Aber wenn die Gemeinde eine fehlerhafte Beschilderung aufstellt, sollte man das nicht spezifisch dem E-Kennzeichen anrechnen. („Frei“ wird häufig falsch verwendet, weil es tatsächlich „außer“ bedeutet.)

    Skoda Enyaq iV 80, Software 3.8 OTA (3.2 ab Werk), race-blau, Loft, 19" Regulus AERO, diverser Schnickschnack. Ex-Mitglied des Clubs 400

  • Wieso ist das jetzt eine fehlerhafte Beschilderung?!


    Hier werden einfach nur Autos mit E-Kennzeichen ausgeschlossen. Ich dürfte dort ja stehen - im Gegensatz zu denen, an denen nur E-Kennzeichen stehen dürfen.

    Auto: Skoda Enyaq 60 Sportline - Arctic-silver (seit 08.06.24)

    PV: 14.12kWp (Ost-West), 10kWh Speicher im Haus, DaheimLader touch 11kW

    evcc als Management-System für die Wallbox und so

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  • Die im Beitrag #130 verlinkte Seite zur Erklärung des Zeichens 314 zeigt sehr anschaulich, wie krank das alles mittlerweile ist... 🤦🏻‍♂️

  • Wieso ist das jetzt eine fehlerhafte Beschilderung?!

    Weil „frei“ auf einem Schild „außer“ bedeutet, aber selbst die Gemeinden das oftmals nicht wissen und daher falsch anwenden. Die Gemeinde will bei dem von dir gezeigten Beispiel wahrscheinlich Parkplätze für BEV reservieren, tatsächlich schließt sie sie aus.


    Das bekannteste Beispiel ist „Durchfahrt verboten“ mit „Anlieger frei“ —> „Durchfahrt verboten, außer für Anwohner“.


    Wenn man also Parkplätze für BEV reservieren möchte, darf dort nicht „frei“ stehen.


    Ich kann bei Interesse mal etwas Hintergrund dazu raussuchen; jetzt auf die Schnelle auf dem Handy geht das nicht.

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  • Durchfahrt verboten - Anlieger frei: Die sind davon ausgenommen, dürfen also durchfahren. Das hätte ich so als korrekt gelesen.

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