Wer hat an seinem Enyaq kein E-Kennzeichen?

  • Deswegen das mit "in der Regel"

  • Kalle

    Ich sehe das Problem nicht. Zur Dame im Artikel: selbst gewähltes Schicksal.

  • Regeln sind immer nur für andere da.


    Man kann darüber diskutieren, ob die Sache mit dem „E“, bzw. das Gesetz dahinter sinnvoll oder zeitgemäß ist. Ob es abgeschafft werden soll oder weiter bestehen soll. Aber das Ordnungsamt hat erst einmal gesetzestreu gehandelt. Das Gesetz sieht keinen Tesla Bonus vor.


    Und dann fällt mir noch einer der ältesten Rechtsgrundsätze ein, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Und warum hat die Dame bewußt auf das “E” verzichtet, das war ja kein Versehen, wie es auch schon mal vorkommt. Wahrscheinlich hat sie das gemacht, weil ihr das Aussehen nicht gefiel. Oder, was sagen die Nachbarn, wenn da ein “E” dran ist ;) :/

    Enyaq 85, Modelljahr 25, Race-Blue, Lounge, Maxx, AHK, Software 5.2

    (Bestellt 07.07.2023) (Produktion KW 33 2024) (Ankunft Händler KW35 2024) (Übergabe am 11.09.24)

  • HAL01

    Exakt. Ich habe es nur etwas verkürzt dargestellt.

  • Es gibt doch auch noch eAutos, die zugelassen wurden, als es noch kein E-Kennzeichen gab. Wieso sollten die jetzt die Kosten auf sich nehmen, neue Kennzeichen beantragen und alles umschreiben lassen?


    Wieso konnte man nicht einfach das Schild mit dem Text "Elektrofahrzeuge" beibehalten? Dort sind alle eingeschlossen - fertig. Mit dem eAuto-Symbol-Schild kam dann die Einschränkung auf das E. Und das Chaos beginnt - denn der Hybrid-E darf dort stehen mit einem E im Kennzeichen, an dem ein reines eAuto ohne das E im Kennzeichen. nicht mal stehen darf...


    Mein Enyaq hat kein E - Fehler bei der Zulassung, fertig. War ausgewählt beim Wunschkennzeichen, interessierte wohl sonst niemand. Egal, drei Jahre eben noch - mittlerweile wäre ich auch froh über ein paar Vorteile mit dem E, aber ich komm da auch sonst noch durch's Leben denke ich.

    So ging es aber auch meinem Arbeitskollegen - anderes Landratsamt, aber dennoch der gleiche Fall... Somit wäre ich, wenn das E für Deutschland und die Gesetze und deren Auslegungen so wichtig ist, dafür, dass es VERPFLICHTEND für eAutos eingeführt wird. Also keine Nachfrage mehr ob mit oder ohne. eAuto immer E am Ende.

    Sehe hier mehrere eAutos ohne E im Kennzeichnen - ob bewusst so gewählt oder Fehler, keine Ahnung. Aber es sind schon einige unterwegs ohne.


    Oder eben eine Plakette in der Windschutzscheibe - wo liegt das Problem?? Für einen Laien steht mein Enyaq wie mein 2.0l-Diesel auf dem Parkplatz dank der grünen Plakette in der Windschutzscheibe... Was für eine Logik...

    Oder ein grünes Kennzeichen wie die Österreicher haben. Die sind wohl sogar noch einsichtiger als die deutschen Ämter hier: Wenn man bei ihnen mit einem eAuto ohne E im Kennzeichen auf einer IGL-Strecke schneller als die 110km/h fährt (was für die eAutos dort erlaubt ist) und geblitzt wird, soll man ihnen mit einer Kopie des Fahrzeugscheins den Besitz eines eAutos nachweisen können und zahlt nichts.

    Auto: Skoda Enyaq 60 Sportline - Arctic-silver (seit 08.06.24)

    PV: 14.12kWp (Ost-West), 10kWh Speicher im Haus, DaheimLader touch 11kW

    evcc als Management-System für die Wallbox und so

    Meine neue 🍎-Community - falls wer Hilfe benötigt. generation-i.de

  • Alles richtig. Die Sinnhaftigkeit des „E” bleibt dahin gestellt. Aber bei der Dame mit dem Tesla ging es um einen ganz konkreten Fall, hier und heute. Und da jetzt die Gesetze so sind wie sie sind, hat das Ordnungsamt nachvollziehbar gehandelt.


    Eine Änderung der Situation erreicht man nur durch eine Gesetzesänderung, über den politischen Weg, und nicht über Verhandlungen, Beschwerden mit dem Ordnungsamt, nicht über Empörung in sozialen Medien, oder durch Einschalten der Presse. Für das Ordnungsamt ist die Gesetzeslage richtigerweise nicht verhandelbar, auch nicht mit vermeintlichem Tesla Bonus. Die Dame kann sich einen Anwalt nehmen und Klagen. Dann prüfen die Richter den Sachverhalt gegen die bestehende Gesetzeslage und ich weiß jetzt schon was dabei herauskommt.


    Ich persönlich bin der Meinung, dass die Ladesäulen ohne die Pflicht zum E noch häufiger von Verbrennern blockiert wären. Das ist ein zusätzliches Hemmnis, neben der üblichen Beschilderung.

    Enyaq 85, Modelljahr 25, Race-Blue, Lounge, Maxx, AHK, Software 5.2

    (Bestellt 07.07.2023) (Produktion KW 33 2024) (Ankunft Händler KW35 2024) (Übergabe am 11.09.24)

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  • Für das Ordnungsamt ist die Gesetzeslage richtigerweise nicht verhandelbar, auch nicht mit vermeintlichem Tesla Bonus.

    Darüber hinaus: Ja, bei Tesla kann man sicher wissen, dass das ein BEV ist, weil Tesla nix anderes baut. Aber bei einem Corsa? Einem Skoda? Da muss man schon genauer hinschauen, ob das nun ein BEV ist oder sein Verbrenner-Gegenstück. Bei PHEV erst recht, die dürfen da auch stehen (und laden). Und bei Amazon waren auch schon Fake-Ladekabel zu finden. Soll nun jedem OA-Mitarbeiter zugemutet werden, jedes Fahrzeugmodell zu kennen und bei angeschlossenem Ladekabel zu prüfen, ob das nun eine Atrappe ist bzw. ob es auch wirklich angeschlossen ist? Ich denke, nicht.


    Von daher haben die E-Kennzeichne durchaus ihre Berechtigung.


    Darüber hinaus erlaubt das Zusatzzeichen 1010-66 grundsätzlich das Parken mit Autos mit E-Kennzeichen. Eine "Pflicht" zum Laden gibt es nur durch das weitere Zusatzzeichen 1053-54. Das heißt: bei einer nur mit den Zeichen 314 und 1010-66 beschilderten Ladesäule darf ich mit dem E-Kennzeichen parken ohne zu laden. Das hat dann aber der Ladesäulenbetreiber verbockt, nicht der Gesetzgeber. Das Zeichen 365-65 sagt übrigens nur "Hallo, hier ist eine Ladesäule". Nicht mehr und nicht weniger. Regelungen zum Parken beinhaltet es nicht.

  • Hannes1971

    Alles richtig. Aber Gesetze und Verordnungen sind auch immer dazu da, ein bestimmtes Verhalten zu regeln. Natürlich kann der OA-MA nicht jedes Auto kennen. Warum dann aber im Nachgang nicht nachsichtig sein, wenn entsprechende "Beweise" angeführt werden, dass im Prinzip alles seine Richtigkeit hatte? Bearbeitungsgebühr von 10€ dazu und der Fall ist gegessen. Letztlich hat dort ein E-Auto an einer Ladesäule gestanden und geladen. Darum geht es in der Sache. Fahrzeugschein und Abrechnung über den Ladevorgang vorlegen und gut isses.

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