Da es hier ja auch Fälle gegeben hat, wo der gleiche Mangel problemlos ohne Video abgestellt wurde, scheint das eben nicht so zu sein.
Und genau das ist das Ziel der Autohäuser, die das einfordern. Also nicht höflich darum bitten, sondern die einen zum Video erpressen und ansonsten jede Tätigkeit verweigern.
Hätte ich die Zeit und die Nerven dazu gehabt (und meinen AG als Eigentümer des Autos dazu gewinnen können), hätte ich das ganze juristisch auf die Spitze getrieben. Das Auto hat einen Mangel, der innerhalb der Gewährleistungsfrist gemeldet wurde und der Händler verweigert die Behebung des Mangels bzw. verlangt vom Kunden Maßnahmen, die mancher Kunde gar nicht erbringen kann (es soll noch Leute ohne Smartphone geben) oder legal (ohne Beifahrer) nicht erbringen kann. Und das bei einem Mangel, der nicht nur vereinzelt sondern häufig auftritt. Da wäre ich gespannt, wie das vor Gericht ausgehen würde. Aus meiner Erfahrung: nicht gut für die Werkstatt...
Vor ein paar Jahren hatte ich bei meinem damaligen VW Eos tatsächlich ein solches Problem. Die Werkstatt und der Importeur wollten nicht.
Ein böser Brief auf Anwaltspapier und der Importeur hat umgehend die Friedensfahne geschwenkt. Noch schlimmer: Sie haben das dann auf eine falsche Kommunikation des Mechanikers geschoben. Dem hab ich bei der Reparatur meine Visitenkarte gegeben für den Fall, dass er mehr als einen Rüffel seines Arbeitgebers kriegt.