Wallbox Platzierung

  • Wenn die Gesamtleistung (via Lastmanagement) 11 kW nicht überschreitet, braucht man nach wie vor keine Genehmigung.

    aber anmelden musst du diese Gerätekombination inkl. Umschaltung trotzdem und die aktuell gültigen Vorschriften müssen dann auch eingehalten werden.

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

    Auslieferung: 22.03.2023 mit SW 3.2

    AKtuell SW: 3.8

  • aber anmelden musst du diese Gerätekombination inkl. Umschaltung trotzdem und die aktuell gültigen Vorschriften müssen dann auch eingehalten werden.

    Anmelden ja, aber nicht genehmigen lassen. Bei mir steht demnächst die Erweiterung der Zappi um eine zweite an. Ich ringe noch mit mir, ob ich dafür einen Betrieb offiziel beauftrage, oder meinen liben Nachbarn (gelernter Elektriker) frage. Leider ist der Installationsaufwand nicht so einfach wie bei der ersten. Es muss die Kellerwand durchbohrt werden, anschließend muss das Kabel unter dem Pflaster des Stellplatzes hindurch verlegt werden...


    Der Sicherungskasten ist Stand 2013. Bei der letzten WB-Installation 2021 (Kabel verlegen durch Nachbarn und mich, Anklemmen durch Fachbetrieb) musste da nix umgebaut werden (obwohl er z.B. noch keinen Überspannungsschutz hat).

  • Das Zauberwort heißt §14a EnWG. Aktuell dürfte das in den wenigstens Fällen ein Problem sein. Was in Zukunft in einzelnen Teilnetzen passiert kann niemand seriös vorhersagen.

    Skoda Enyaq iV 80X: 08/22, Wärmepumpe, AHK, "Schwarzbraun ist die Haselnuss" --> außen schwarz, braunes Leder (ecoSuite)

    Plus: Convenience, Fahrassistent, Infotainment

    Basis: Klima, Licht&Sicht, Sitzkomfort

  • Mein Netzbetreiber verrät leider niemanden wie die Steuerung der WB aussehen könnte, wenn eine physische Steuerleitung (fast) unmöglich ist.

    Von daher würde ich bei mir keine Änderungen vornehmen.

  • Wenn die Gesamtleistung (via Lastmanagement) 11 kW nicht überschreitet, braucht man nach wie vor keine Genehmigung.

    Im Prinzip ja, nur ist das Lastmanagement nicht in der Software jeder WB inkludiert, das bedeutet ggfs. Zusatzkosten für ein externes System.

    Fronius zB hat das softwareseitig implementiert.


    In einem solchen Fall der zweiten WB würde ich immer vorher mit dem Stromlieferanten/VNB, der zuständig ist, Kontakt aufnehmen, um zu fragen, wie es denen recht ist, was an Formularen notwendig ist...

    Auch hinsichtlich der Frage der neuen VDE-Norm, die auch Auswirkungen auf den Zählerschrank haben könnte.

  • In einem solchen Fall der zweiten WB würde ich immer vorher mit dem Stromlieferanten/VNB, der zuständig ist, Kontakt aufnehmen, um zu fragen, wie es denen recht ist, was an Formularen notwendig ist...

    Blos nicht. wer viel fragt, kriegt viel Antwort...


    Technisch sicherstellen, dass die Gesamtleistung von 11 kW nicht überschritten wird, via Elektriker die Anmeldung übermitteln, fertig.

  • Anmelden ja, aber nicht genehmigen lassen. Bei mir steht demnächst die Erweiterung der Zappi um eine zweite an. Ich ringe noch mit mir, ob ich dafür einen Betrieb offiziel beauftrage, oder meinen liben Nachbarn (gelernter Elektriker) frage. Leider ist der Installationsaufwand nicht so einfach wie bei der ersten. Es muss die Kellerwand durchbohrt werden, anschließend muss das Kabel unter dem Pflaster des Stellplatzes hindurch verlegt werden...


    Der Sicherungskasten ist Stand 2013. Bei der letzten WB-Installation 2021 (Kabel verlegen durch Nachbarn und mich, Anklemmen durch Fachbetrieb) musste da nix umgebaut werden (obwohl er z.B. noch keinen Überspannungsschutz hat).

    ja, aber heute muss diese Möglichkeit halt vorgesehen werden.

    Ob der Netzbetreiber es aktuell überhaupt nutzen kann oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.


    Ich habe meine WB, die die damalige Förderung (KfW-440) eben gerade noch bekommen hatte, im Herbst 2021 installiert bekommen.

    Es wurde ein 3-pol-HS, ein 4-pol FI und 3x 16A-LS in einen kleinen Sicherungskasten verbaut. Der E-Fachbetrieb hat das danach dem Netzbetreiber gemeldet und gut ist.

    Schon damals war für die Förderung eine Steuermöglichkeit Zwang.

    Gebrauch hat davon in den bisherigen 5 Jahren niemand gemacht.....


    Diese alten Komponenten inkl. der Wallbox konnte die E-Fachkraft jetzt (der kleine Extra-Zählerkasten für die WB war dem monströsen neuen Zählerschrank im Weg....) bei Einbau des neuen Zähler-Verteilschranks einfach so übernehmen, weil die Geschichte Bestandschutz hat.


    Sobald ich die WB wechsle, gibt es keinen Bestandschutz mehr...aber dann habe ich ja auch schon die (aktuell) geforderten Grundvoraussetzungen.


    Wie sich ein Fachbetrieb genau verhält, kann durchaus davon abweichen....das habe ich bei meiner Recherche anhand mehrerer WP-Installationen nicht nur einmal bewundern dürfen...solange der konzessionierte E-Fachmensch dafür unterschreibt, wäre mir das egal. Ich muss als Kunde und Betreiber der Anlage darauf vertrauen können, dass ein konzessionierter Fachbetrieb weiß, was er macht....


    Mein Netzbetreiber verrät leider niemanden wie die Steuerung der WB aussehen könnte, wenn eine physische Steuerleitung (fast) unmöglich ist.

    Von daher würde ich bei mir keine Änderungen vornehmen.

    dann dürfte es mit der physischen Versorgung der WB durch Stromkabel auch fast unmöglich sein.....

    In einem solchen Fall der zweiten WB würde ich immer vorher mit dem Stromlieferanten/VNB, der zuständig ist, Kontakt aufnehmen, um zu fragen

    das würde ich bei "komplizierteren" Fällen ebenfalls unbedingt lassen. Das soll der konzessionierte E-Mensch klären und dafür letztendlich unterschreiben....

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

    Auslieferung: 22.03.2023 mit SW 3.2

    AKtuell SW: 3.8

  • enopol

    Eine Stromleitung ist ja da. Die Besonderheit ist die, dass der Zählerschrank für die WEG ausserhalb des Gebäudes steht und von dort in jede WE eine Anschlußleitung geht. Vor 20 Jahren hat natürlich niemand daran geacht da auch ein Netzwerkkabel mit einzubauen.

    Das jetzt nachzuholen ist halt ein erheblicher Mehraufwnd.

  • Was immer geht, ist eine komplette Abschaltung der Wallbox, also keine Dimmung, mittels Schütz im Verteilerschrank. Das Schütz wird dabei durch den Netzbetreiber per Rundsteuerbefehl oder mit Hilfe eines anderen Signals geschaltet.


    Das ist simpel umzusetzen, kostet nicht viel, benötigt keine zusätzlichen Steuerleitungen oder Netzwerkkabel, und damit ist auch jeder Netzbetreiber zufrieden. Erfüllt zu 100 Prozent Paragraf 14a EnWG . So wurden früher seit eh und je unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen abgeschaltet.


    Und in Anbetracht, dass die Dimmung oder Abschaltung einer Wallbox, so gut wie nie vorkommt, kann man damit gut leben.

    Aktuell: Enyaq 85, Modelljahr 25, Race-Blue, Lounge, Maxx, AHK, Transportpaket, Software 5.6.4

    (Bestellt 07.07.2023) (Übergabe am 11.09.24)

    Bestellt: Enyaq 85, Modelljahr 27, Stahlgrau, Lounge, Maxx, AHK, Transportpaket, Software 6.x
    (Bestellt 04.2026) (Wunschliefertermin 02.2027)

  • Ich vermute, dass man sich bei den Netzbetreibern jetzt auf eine andere Art der "Fernsteuerung" festgelegt hat.

    Ob die Steuerung (Ab- und Anschaltbefehl) über das normale Stromnetzkabel noch up to date ist bzw. bei Neuanlagen angewendet werden kann/darf, weiß ich nicht.

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

    Auslieferung: 22.03.2023 mit SW 3.2

    AKtuell SW: 3.8

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