Geht ist in der ABE drin, gibt keine Einschränkung zur Eintragung.
Ich habe keine gefunden, im Zweifel frag nochmal beim TÜV mit dem Gutachten, ich denke aber es passt.
Dann Versuche ich es Mal:
Vorsicht!
Unter Allgemeine Hinweise in der ABE steht:
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält"
Das scheint der neueste Trick in den ABE's zu sein, um die Käufer zu verunsichern