Leasingrückgabe

  • Mag ja auch an den verwendeten Begriffen und/oder an der Art des Leasingvertrages liegen.

    Beim KM-Leasing, was ja bei Privat die übliche Option sein dürfte, braucht es kein Wertgutachten. Da werden Abweichungen vom Sollzustand festgestellt und mit einem Preisschild versehen. Der Sollzustand bzw die akzeptierten (und mit der Lwasingrate ja bereits bereits bezahlten) Abweichungen sind bei allen mir bekannten Herstellern irgendwo definiert und stehen transparent zur Verfügung.

    Der Händler hat da nach meiner Einschätzung überhaupt keine Aktien bei dem Spiel, da das Auto ja der Leasinggesellschaft gehört und diese auch die Abrechnung macht. Letztendlich hat der Händler ja ein völlig gegenläufiges Interesse. Er will einen perfekten Wagen zum vorher definierten Preis vom Leasinggeber übernehmen. Jede Reparatur, die der bisherige Leasingnehmer zahlt erhöht seinen Profit.

    Deshalb kommt für mich auch nur eine Rückgabe unter direkter Beteiligung eines SV in Frage. Alternativ allenfalls eine abschließende Aufzählung der festgestellten Mängel über deren Bewertung dann diskutiert werden kann. Wobei da die bekannten Richtlinien der jeweiligen Gesellschaften einen guten Anhaltswert geben.

  • So. Heute den Tucson zurückgegeben - lief problemlos und ich bin ohne Kosten davon gekommen.


    Vorher noch beim Skoda-Händler aussen und innen aufbereiten lassen.

    Aber so wie es aussieht, kauft das Autohaus das Auto aus dem Leasing, geht also nicht an Hyundai zurück und wird wohl schnell einen Abnehmer dafür finden - scheinbar sind die 2.0-Diesel mit 185PS grad gefragt…


    Letzten Endes ist mir das aber auch egal, ich bin das Auto ein paar Monate vor Vertragsende losgeworden. Hätte schlechter davon kommen können - so waren es jetzt 16 Tage „Parallel-Besitz“ (wobei ich ihn die 16 Tage beim Skoda-Händler stehen gelassen habe und der ohne Streß dran arbeiten konnte).

    Auto: Skoda Enyaq 60 Sportline - Arctic-silver (seit 08.06.24)

    PV: 14.12kWp (Ost-West), 10kWh Speicher im Haus, DaheimLader touch 11kW

    evcc als Management-System für die Wallbox und so

    Meine neue 🍎-Community - falls wer Hilfe benötigt. generation-i.de

  • "Akzeptierter Gebrauchszustand

    Durchgeführte Wartungen (Inspektionen) gemäß Serviceheft/digitalem Serviceplan/Inspektionsvorgaben des Herstellers in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb

    HU/AU-Abnahmen, die am Rückgabe­termin noch nicht fällig* sind

    * Endet der Leasingvertrag im Monat einer fälligen Haupt- oder Abgasuntersuchung
    (StVZO), hat der Leasingnehmer diese vor Rückgabe des Fahrzeuges durchführen zu
    lassen und für neue Prüfplaketten zu sorgen."


    Wenn eine Wartung 1-3 Wochen nach Rückgabe fällig ist, muss ich die dann durchführen?
    Wenn sie fällig ist und ich habe sie nicht gemacht, kann dann der Skoda-Händler nicht einfach die Inspektion durchführen und mir in Rechnung stellen?
    (Ich versuche natürlich auf die Kosten einer Inspektion zu verzichten...)

  • Wartung und Haupt-/Abgasuntersuchung sind doch zwei verschiedene Sachen?


    Gib ihn einfach zurück - die sagen dann schon was dazu.

    Oder: Lass die Wartung doch einfach machen - wenn du, wie geschrieben, eh kein Problem damit hättest, eine Rechnung zu bekommen.

    Auto: Skoda Enyaq 60 Sportline - Arctic-silver (seit 08.06.24)

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  • Ich würde die Wartung allerding selbst in Auftrag geben und zwar nicht bei dem Händler, der das Fahrzeug zurücknimmt. Da hätte ich schlicht Bedenken, dass alles was im kann-Bereich ist gemacht wird um ein möglichst perfektes Auto zu bekommen.

  • Bei meinen beiden letzten Fahrzeugen im privaten Leasing, einem Hyundai und einem Mercedes, habe ich die Fahrzeuge nach zwei Jahren Leasing, mit jeweils fälliger Wartung, abgegeben. Quasi einfach auf den Hof gestellt. In beiden Fällen habe keine Rechnung für die fällige Inspektion bekommen.


    Mal schauen, ob das bei Skoda auch funktioniert, wenn es so weit ist.


    Ich sehe das so, wer im Vorfeld zu viel fragt und sich gerade zu um eine Rechnung reißt, der bekommt auch eine. Wenn sie was bezahlt haben wollen, dann werden sie sich schon melden.

    Enyaq 85, Modelljahr 25, Race-Blue, Lounge, Maxx, AHK, Software 5.2

    (Bestellt 07.07.2023) (Produktion KW 33 2024) (Ankunft Händler KW35 2024) (Übergabe am 11.09.24)

  • Die ZOE wurde auch mit fälliger Wartung abgegeben, da war sogar die 12V-Batterie fällig.

    Rechnung? Keine.

    „Denken sie beim nächsten Auto wieder daran, sich einen aktuellen Renault anzuschauen.“


    Mehr war nicht. Kein Steinschlag, kein Mikrokratzer, nichts wurde bemängelt. Lediglich eine verkratzte Felge musste neu (berechtigt).

    Die Dekra hat beim von mir vorab beauftragten Gutachten deutlich mehr notiert.

    Founders Edition 80x Arctic Silver I ZOE Intens 52 kWh rot I Smart #1 Premium rot mit schwarzem Dach I WARP2 pro 22kW Wallbox

  • Bei mir steht demnächst das Leasingende an.


    Neuwagen

    24 Monate/15.000km

    Leasingende 20.12.25


    Um die Weihnachtszeit zu entzerren und ggf. ein noch nicht feststehendes Folgeleasing früher zu starten, würde ich das Fahrzeug zum 24.11.25 an den Händler zurückgeben.


    Habe dazu 2 Fragen:

    - Ich habe den Händler so verstanden, dass ich den Enyaq bis zu 28 Tage eher zurückgeben kann. Es wäre dann tagesgenau/anteilig abgerechnet werden (Aussage am Telefon). Dies konnte ich aber nirgends so nachlesen.

    Wie ist da eure Erfahrung?

    - Im Dezember steht die erste Wartung an. Laut Leasingbedingungen darf keine Wartung im Rückgabemonat fällig sein. Wird da die Ist-Rückgabe im November oder die Rückgabe gemäß Leasingvertrag im Dezember zugrunde gelegt? Kann mich der Händler auf die Wartung festnageln?


    Danke und Gruß

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