Leasingrückgabe

  • Ich habe jetzt die 731€ für eine neue Felge bezahlt, angeblich sind die Bordsteinkratzer "sicherheitsrelevante Beschädigungen" und da die glanzgedrehten nicht aufarbeitbar sind, wurde eine komplett Neue berechnet. Es wird keiner Schlichtungsstelle zugestimmt, eine Begutachtung eines unabhängigen Sachverständigen und die Herausgabe der "defekten" Felge wurde auch verweigert. Nichtmal ein Tagesgeld mach ich mehr in dem Saftladen, sowas von hohem Ross hat man selten. Ja ich könnte noch klagen, jedoch ist zumindest ein Teilschaden (optischer Mangel) ja wirklich vorhanden + SB bei der Rechtsschutz macht dann eben wenig Sinn. Man(n) lernt eben nie aus.

    Also ich habe meine Felgen (damaliger name Betria) 2 mal reparieren lassen, wegen Macken...

    1. gar kein Problem

    2. keine Fragen oder Anmerkungen bei der Rückgabe


    Es war ein Leasingfahrzeug, nicht sein Eigentum.

    Wenn von der Leasinggesellschaft verlangt wird, er soll eine neue Felge zahlen, kann er durchaus die alte Felge verlangen. Hätte

    er den Austausch vor der Rückgabe durchgeführt, wäre die Felge ja auch bei Ihm geblieben.


    mausschubser ICH würde auf die herausgabe der Felge pochen.... Mails kosten maximal nerven, sonst nix

  • Zitat

    Da die Felge nach Feststellung des Sachverständigen nicht fachgerecht instandgesetzt werden kann, wurde der Minderwert auf Basis des erforderlichen Ersatzes der Felge ermittelt.

    Wir bitten daher um Verständnis, dass wir an der Abrechnung festhalten. Auch ist eine Aushändigung der Felge an Sie nicht möglich, da durch die Vertragsabrechnung sowie der Ausgleich des Minderwertes kein Eigentumserwerb am Fahrzeug oder dessen Teilen erfolgt.

    Wir möchten diesbezüglich darauf hinweisen, dass wir eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle nicht für zielführend halten und einer solchen folglich nicht zustimmen würden.

    So stands in der Antwort, wie weit das rechtlich zulässig ist, kann ich nicht einschätzen.

  • So stands in der Antwort, wie weit das rechtlich zulässig ist, kann ich nicht einschätzen.

    Was kostet denn die Felge (Listenpreis) als Ersatzteil oder Zubehör?

  • Ich glaube die gibts gar nicht mehr offiziell zu erwerben (Vega). Im Gutachten steht halt nur:

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  • Da hätte ich dem SV kurz meine Visitenkarte überreicht und mir mal von SV zu SV die Sicherheitsrelevanz eines Kratzers erläutern lassen

  • Ich hatte das Problem mit einer beschädigten Felge bei meinem VW Taigo, den ich Ende 2025 zurückgegeben habe. Hab die Felge in einem Fachbetrieb reparieren lassen, das wurde aber nicht anerkannt. Lt. AGB dürfen glanzgedrehte Felgen nicht repariert werden. Und ebenfalls lt. AGB ist die Herausgabe von defekten Teilen ausgeschlossen. Ich habs unter "Lies-die-AGBs" abgehakt.

    RS Coupé FL, Raceblau, Maxx-Paket, Transport-Paket, AHK, RS-Lounge

    Sommer: 21-Zoll, Winter: 20-Zoll

    Bestellt im Juni 2025, EZ 27.11.25

  • Und ebenfalls lt. AGB ist die Herausgabe von defekten Teilen ausgeschlossen.

    Rechtswidrige Klauseln in AGBs sind ungültig. Müsste man tatsächlich mal durchleuchten lassen (Verbraucherzentrale?).

  • Also ich habe meinem Händler sogar gesagt, dass die Felgen repariert wurden....

    war da kein Thema

  • Ich denke, es kommt bei der Beurteilung auf den konkreten Schaden an. Die Fälle kann man nicht einfach 1 zu 1 vergleichen. Ist es nur ein oberflächlicher Kratzer, oder ist es ein richtig tiefer Schaden, bei dem Aluminium herausgebrochen ist oder das Felgenhorn sogar deformiert wurde oder einen Mikroriss abbekommen hat.


    Bei der Beurteilung „sicherheitsrelevant“ ist das bestimmt so gemeint, dass der Schaden so tief ist, dass er nicht repariert werden kann, weil bei einem Reparaturversuch so viel Aluminium von der Felge abgedreht werden müsste, dass dann die Stabilität der Felge nicht mehr gegeben wäre.


    Um das Thema besser einschätzen zu können würden Fotos helfen.


    Es gibt vom ADAC einen Beitrag zu dem Thema. Hintergrund ist, dass das Bundesverkehrsministerium bestimmte Reparaturen aus Sicherheitsgründen verbietet. Die Beschädigungen dürfen z.B. nicht tiefer als 1 mm sein.


    Eine pauschale Aussage, dass man glanzgedrehte Felgen nicht reparieren/aufarbeiten darf, stimmt so nicht. Es gibt spezialisierte Betriebe, die CNC-Glanzdrehen anbieten. Der Schaden darf halt nur nicht zu tief sein.


    https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/pflege/felgen-reparieren/

    Aktuell: Enyaq 85, Modelljahr 25, Race-Blue, Lounge, Maxx, AHK, Transportpaket, Software 5.6.4

    (Bestellt 07.07.2023) (Übergabe am 11.09.24)

    Bestellt: Enyaq 85, Modelljahr 27, Stahlgrau, Lounge, Maxx, AHK, Transportpaket, Software 6.x
    (Bestellt 04.2026) (Wunschliefertermin 02.2027)

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