Einzelheiten der Rechnung für den Förderungsantrag

  • Wobei mir das Vorgehen der BAFA als rechtlich zweifelhaft erscheint. Bin mal gespannt, wann es erste Verfahren dazu gibt...

    So ein Rechtsstreit kann lange dauern - da investiere ich die Zeit lieber vorher las nachher. Vor allem wenn die Information in leicht verdaulicher Art von nextmove präsentiert wird.


    Ich bin mir jedoch sicher, dass es Klagen geben wird ...

  • Das finde ich aber sehr dreist von der BAFA. Erst machen die einen auf chillig... wenn Unterlagen fehlen, melden wir uns... und dann einfach von heute auf morgen sagen, dass man keine korrigierten Rechnungen mehr akzeptiert.

    Wir haben auch noch vor dem 01.06. beantragt, daher müsste ggf. noch eine Rechnungskorrektur möglich sein.

    So ist es bei uns auch… Der Händler hat mir aber auch nach der zweiten Nachfrage versichert, dass die Rechnung so korrekt sei.

    Ich bin mal gespannt, was kommt…

    iV80, Quarz-Grau, Lounge, Regulus, Plus (Conv., Drive, Fahrassistenz, Info, Klima, Parken), Basic (L&S, Sitz), 125 kW, WP, Transport, AHK

    Bestellung: KW 06/2021, Lieferung: KW 21/2021

  • Das ganze BAFA Gehabe ist doch mal wieder ein Paradebeispiel für den deutschen Behördenwahnsinn. Da stellt sich die Regierung hin und behauptet E-Mobilität fördern zu wollen und in der Umsetzung werden den Kunden dann so viele Knüppel zwischen die Beine geworfen ...


    Mir ist nicht klar, wieso man allen ernstes durch so eine Praxis letztlich Endverbraucher für die Inkompetenz von Händlern, eine geeignete Rechnung auszustellen, bestrafen will. Warum verlosen die die Förderung nicht einfach?


    Naja ... ich habe die Bestellannahme mit Rechnung von meinem Händler noch nicht vorliegen und werde diese auf jeden Fall erst bezahlen, wenn die den beschriebenen Richtlinien entspricht.


    Es kann doch nicht so schwer sein, in der BAFA Liste die genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes, die der Hersteller dort hat so eintragen lassen, abzulesen und in die Rechnung zu übernehmen, sowie genau den dort genannten Basispreis und mind. 3000,- Herstelleranteil für den Umweltbonus netto zu benennen. Dazu dann noch Sonderausstattung, Steuern und ggf. Nebenkosten (wie Überführung und Zulassung) und die Gesamtsumme bilden - fertig.


    Aber nein - da werden eigene Bezeichnungen des Modells erfunden und "Aktionsprämien" benannt ... kein Wunder, wenn das BAFA da Ärger macht. Dennoch: das alles durch die Verweigerung nicht Zulassung von Nachbesserungen dem Endverbraucher anzulasten, ist doch einfach Verarsche ...

    Skoda ENYAQ iV 80 "First Edition" in Arctic Silver, Wallbox: easee home wallbox

    Einmal editiert, zuletzt von Dirk_Platt ()

  • Ich könnte jetzt politisch werden, weil sich das System wiederholt, ich denk da nur an November, Dezember, Januar usw. Hilfe.


    Den Bearbeitern werden einfach nicht genug geeignete Ressourcen zur Verfügung gestellt um die Anträge abzuarbeiten. Wahrscheinlich ist die Software Schrott, die Prognosen über die Menge an Anträgen war falsch und dem entsprechend hat die BAFA zu wenig Personal.


    Wenn bei uns sowas passiert, wälzen wir es nicht auf den Bürger ab sondern verschlanken unsere Prozesse. Im Grunde braucht man doch keine genau Rechnung, in der BAFA Liste stehen die förderfähigen Fahrzeuge also Bedarf es eigentlich nur des Nachweises, das man solch ein Fahrzeug gekauft hat.


    Ob sich der Käufer vom Hersteller hat verarschen lassen und die 3000 Euro nicht abgezogen sind, kann dem Staat doch egal sein.

    IV 80 Sportline, bestellt 10.05.2021 - Übergabe 20.09.2021, Deutschland, ME 3.0 seit 06.09.22

  • Ob sich der Käufer vom Hersteller hat verarschen lassen und die 3000 Euro nicht abgezogen sind, kann dem Staat doch egal sein.

    Nein, kann es nicht, da dies eine Vereinbarung zwischen Staat und Autohersteller ist und ich als Staat (wir alle sind der Staat) habe ein Interesse, dass diese Vereinbarung auch eingehalten wird. Und diese Überprüfung kann nur die BAFA machen.


    Ich bin allerdings bei Dir, dass der Verbraucher (der Autokäufer) für Fehler des Händlers (Subunternehmer des Herstellers) nicht haftbar gemacht werden kann.

    iV 80 seit 19.04.2022 (11 Monate Wartezeit)| Graphit-Grau, 19“ Regulus, Leder Schwarz (Suite) | Wärmepumpe, 125 kW Ladung, Seiten-, Center-, Kopfairbags, AHK | Drive Sport Basic, Fahrassistenz Plus, Infotainment Basic, Family Basic, Sitzkomfort Basic, Klimatisierung Plus, Convenience Plus, Transportpaket | Nachbestellt: Licht & Sicht Basic (Danke ans Forum!)

    Soundsystem: Speaker-City Smart-Upgrade

    ME 3 seit 16.09.2022

  • Das ganze BAFA Gehabe ist doch mal wieder ein Paradebeispiel für den deutschen Behördenwahnsinn. Da stellt sich die Regierung hin und behauptet E-Mobilität fördern zu wollen und in der Umsetzung werden den Kunden dann so viele Knüppel zwischen die Beine geworfen ...

    Leider jain. Tatsächlich verleiten Förderungen immer zum Mitnahmeeffekt. Und das dann auch nicht immer mit legalen Mitteln (siehe Coronahilfen). Die Vorschriften sind daher insbesondere dazu da, den Sachbearbeiter am Schreibtisch bei der BAFA in die Lage zu versetzen, jeden Antrag aus der Ferne prüfen zu können. Daher feste Vorgaben und standardisierte Prozesse. Und bestimmte Rahmenbedingungen, die Subventionsbetrug verhindern sollen. Immerhin ist mittlerweile schon versuchter Subventionsbetrug ein Fall für die Staatsanwaltschaft!


    Ich persönlich glaube, dass es zum einen bei ehemals eingeräumten Rechnungskorrektur wiederholt zu Antragsrückzügen gekommen ist. Was tatsächlich auch Aufwand verursacht. Und zum zweiten hat man als Endverbraucher nunmal das Recht, eine Rechnungskorrektur zu verlangen, wenn sie nicht den buchhalterischen Vorgaben entspricht. Und das kann man auch gut VOR der Antragstellung anleiern. Wenn das hilft, das mehr Leute schneller ihr Geld bekommen, dann bitte. Und letztlich muss man mal festhalten: man bekommt da gutes Geld für 10 min Aufwand. Da kümmere ich mich sehr gern im Vorfeld darum, dass alles reibungslos läuft. :thumbup:;)

    Enyaq iV 80 „First Edition“ in Quarz-Grau Metallic


    Der letzte Wagen ist immer ein Kombi! :S

  • Leider jain. Tatsächlich verleiten Förderungen immer zum Mitnahmeeffekt. Und das dann auch nicht immer mit legalen Mitteln (siehe Coronahilfen). Die Vorschriften sind daher insbesondere dazu da, den Sachbearbeiter am Schreibtisch bei der BAFA in die Lage zu versetzen, jeden Antrag aus der Ferne prüfen zu können. Daher feste Vorgaben und standardisierte Prozesse. Und bestimmte Rahmenbedingungen, die Subventionsbetrug verhindern sollen. Immerhin ist mittlerweile schon versuchter Subventionsbetrug ein Fall für die Staatsanwaltschaft!


    Ich persönlich glaube, dass es zum einen bei ehemals eingeräumten Rechnungskorrektur wiederholt zu Antragsrückzügen gekommen ist. Was tatsächlich auch Aufwand verursacht. Und zum zweiten hat man als Endverbraucher nunmal das Recht, eine Rechnungskorrektur zu verlangen, wenn sie nicht den buchhalterischen Vorgaben entspricht. Und das kann man auch gut VOR der Antragstellung anleiern. Wenn das hilft, das mehr Leute schneller ihr Geld bekommen, dann bitte. Und letztlich muss man mal festhalten: man bekommt da gutes Geld für 10 min Aufwand. Da kümmere ich mich sehr gern im Vorfeld darum, dass alles reibungslos läuft. :thumbup:;)

    Grundsätzlich geb ich dir da recht. Aber dann soll die BAFA auch genau kommunizieren, wie ihr Standard aussieht und wie eine Musterrechnung auszusehen hat, mitsamt der Begriffe, die darin vorkommen müssen. Am besten mit Rechnungsmustervorgabe gemäß §xy für die Händler, die diese Vorlage dann auch zwingend benutzen müssen. Denn letztlich kann es auch nicht im Interesse des Händlers sein, wenn jeder Kunde noch ein zweites Mal angeschissen kommt und wegen einer Rechnungsänderung Verwaltungsaufwand verursacht.

  • Ich bin gespannt: Habe vor drei Wochen BAFA Antrag eingereicht und extra noch beim Händler (Großes Autohaus Südhessen) nachgefragt wegen der m.M.n. ungenügenden Rechnung („Aktionsprämie“ und ohne Ausweisung Basisnettolistenpreis). Mir sagte man, dass das schon bei vielen Fahrzeugen so funktioniert hätte und die Rechnung i.O. sei.

    Jetzt mal abwarten…

  • Stella Ich denke, das wird auch genau so kommen. Ist ja auch am einfachsten, wenn man mal ehrlich ist. Aber bei der BAFA läuft es vermutlich wie bei vielen anderen auch nach dem Motto „trial and error“... ^^

    Enyaq iV 80 „First Edition“ in Quarz-Grau Metallic


    Der letzte Wagen ist immer ein Kombi! :S

    Einmal editiert, zuletzt von Black Widow ()

  • Also, eines muss ich hier wirklich mal sagen:

    Danke an das Forum, Danke an die members, die sich hier ins Zeug legen und für detaillierte Aufhellung sorgen!

    Unbedarft, wie ich manchmal bin, wäre ich glatt in solche Fallen hinein gelatscht - frei nach dem Motto: Ist ein großer Händler, der wird schon wissen, was er tut.

    Dank Eures Engagementes ist/wird vielen Käufern mindestens viel Ärger, wenn nicht sogar der Verlust der BAFA-Prämie erspart!

    VIELEN HERZLICHEN DANK! :love:

    Dort schon nachgesehen ? ---> Forums-WIKI


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