Driftet irgendwie wieder mal ab...........
Nö. Hier gehts um was Grundsätzliches. Das darf dann gerne auch abschliessend geklärt sein. Besser als Unwahrheiten im Raum stehen zu lassen.
Driftet irgendwie wieder mal ab...........
Nö. Hier gehts um was Grundsätzliches. Das darf dann gerne auch abschliessend geklärt sein. Besser als Unwahrheiten im Raum stehen zu lassen.
Hatte das mit den ab 50kmh von der Fahrschule im Kopf und ist wohl ein Österreich Thema. Vergesse immer wieder, dass sich da doch was ändert, wenn man gegen Norden fährt ![]()
Das Abblendlicht leuchtet die nötige Strecke für 50kmh aus, war damals die Erklärung abseits von Gesetzestexten. Sofern in Ordnung und richtig eingestellt.
Aber ja, ohne 70er Schild gibt's hier eh keine lange Strecken ohne Häuser und ohne Licht im Ortsgebiebt.
Wenn ich ein Ortsschild sehe wird abgeblendet. Ob und wie die Ortsdurchfahrt beleuchtet ist juckt mich nicht. Selbst wenn es so dunkel wie im Kuharsch ist, fahre ich mit Abblendlicht so das ich den Straßenverlauf gefahrlos folgen kann.
Es zwingt dich auch niemand mit fernlicht durch die Ortschaft zu fahren. ![]()
Ich mache es trotzdem, auch bei 30 kmh ohne ordentliche Straßenbeleuchtung.
Ich weiß auch gar nicht was das Problem dabei ist, solange man niemand blendet, alles gut.
Gerade in den kleineren Orten ist einiges an Tieren unterwegs und die etwas eher zu sehen ist für mich ein Grund die Steuerung des Fernlichts dem Enyaq zu überlassen. Hilft bei 5m vor dem Auto zwar auch nicht mehr aber wenn ich das Tier schon eher sehen kann kann ich die Geschwindigkeit weiter reduzieren. Gut fürs Tier und mein Gemüt ![]()
Eben, so sehe ich das auch. Nur weil das Abblendlicht ausreicht für die Geschwindigkeit, sehe ich dennoch gerne weiter als nötig um eben früher reagieren zu können.
Und jetzt zurück zum Thema....
Laut StVO darf das Fernlicht bei nicht ausreichender Beleuchtung genutzt werden, Voraussetzung es wird niemand geblendet. Damit ist auf schlecht oder gar nicht beleuchteden Straßen auch Fernlicht erlaubt. Das Auto macht also alles richtig.
dann hast du für dein Auto zb in Ö keine Betriebserlaubnis.
In Ö ist nämlich das Fernlicht innerhalb einer Ortschaft, also direkt nach der Ortstafel verboten.
Ausnahme du darfst im Ort mehr als 50km/h fahren, aber das ist selten.
Das wird bestimmt über die Software geregelt ![]()
dann hast du für dein Auto zb in Ö keine Betriebserlaubnis.
In Ö ist nämlich das Fernlicht innerhalb einer Ortschaft, also direkt nach der Ortstafel verboten.
Ausnahme du darfst im Ort mehr als 50km/h fahren, aber das ist selten.
was hat ein Fehlverhalten eines Assistenten auf einmal mit der Betriebserlaubnis zu tun.
Der Fahrer hat doch ständig auf zu passen und solche Fehlleistungen zu kompensieren
.
Ansonsten hätte mein Fz auch in D schon lange keine Betriebserlaubnis mehr, denn es will oftmal ganz andere Geschwindigkeiten fahren als es erlaubt ist und z.b. mein Spurhalteassistent versucht das Auto auf engen Landstraßen regelmäßig in den Gegenverkehr zu lenken....
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