Musterbrief / Vorlage Mahnung?

  • Mal ne dumme Frage: Das ganze bei UNVERBINDLICHEN LIEFERTERMIN ? Mir erschließt sich die Logik gerade nicht - ich bestelle ein FZG und der freundliche nennt einen Unverbindlichen Liefertermin z.B. 06/23 - und dann wil ich ihn in Verzug setzen wenn das FZG bis dahin nicht kommt und ich vorher keinen Verbindlichen Termin bekommen habe?
    Bitte mal um Aufklärung

    Tatsächlich steht das in meinem Vertrag auch so drin, dass er sogar bei einem unverbindlichen Liefertermin nach 6 Wochen in Verzug kommt. War da auch etwas überrascht, ob man das dann machen will...naja die Diskussion wird ja quasi gerade geführt :D.

  • Die Frage ist doch eher:


    Suche ich das Gespräch mit dem Händler und spreche Ihn auf seine AGB an (lerne gerade: 6 Wochen nach ULT = Verzug), oder komme ich gleich mit dem Anwalt um die Ecke?


    Ich würde ersteres bevorzugen, ein Schreiben aufsetzen mit Termin aufsetzen und abwarten was passiert.

    Und erst bei Nicht Reaktion einen Anwalt einschalten.

  • Ich würde ersteres bevorzugen, ein Schreiben aufsetzen mit Termin aufsetzen und abwarten was passiert.

    Und erst bei Nicht Reaktion einen Anwalt einschalten.

    So funktioniert es wohl immer leider. Reaktion immer erst wenn ein Anwalt schreibt, obwohl es inhaltlich von einem selbst auch gehen würde. Bei einem selbst steht aber nicht Anwalt im Briefkopf.


    Was funktionieren müsste wäre doch den Händler mit FESTEM Datum selbst in Verzug setzen und nach Fristüberschreitung zum Anwalt gehen. Dann muss der Händler auch den Anwalt als Verzugsschaden bezahlen. Ansonsten könnte der Händler ja der Inverzugsetzung abhelfen und müsste nicht zahlen.

  • Ich habe mir das nochmals genau überlegt, da mein Wagen Ende nächster Woche auch schon 6 Wochen überfällig ist. Dabei habe ich mir zwei Fragen gestellt:


    1. Bekomme ich dadurch meinen Enyaq schneller?

    2. Muss ich alles, was mir rechtlich zusteht auch in Anspruch nehmen?

    iV 80 seit 19.04.2022 (11 Monate Wartezeit)| Graphit-Grau, 19“ Regulus, Leder Schwarz (Suite) | Wärmepumpe, 125 kW Ladung, Seiten-, Center-, Kopfairbags, AHK | Drive Sport Basic, Fahrassistenz Plus, Infotainment Basic, Family Basic, Sitzkomfort Basic, Klimatisierung Plus, Convenience Plus, Transportpaket | Nachbestellt: Licht & Sicht Basic (Danke ans Forum!)

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    ME 3 seit 16.09.2022

  • Ich habe nun auch mal die Neuwagen-Verkaufsbedingungen meines Händlers genau durchgelesen. Es handelt sich um die unverbindliche Empfehlung der Volkswagen AG aus dem Jahr 2016.


    Hier mal meine Erkenntnisse daraus:


    1. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins ... den Verkäufer auffordern zu liefern.... Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.


    2. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.


    3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist ... eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.


    Also auf deutsch:


    1. Alles kann, nix muss (mein Post zuvor)


    2. Wenn der Händler uns beispielsweise nicht mit fehlenden Kontingenten hinters Licht geführt hat, fällt die Chipkrise / globale Lieferkettenproblematik m.E. nicht in den Bereich leichte Fahrlässigkeit des Händler


    3. Hier stellt sich die Frage, was eine angemessene Frist zur Lieferung in der heutigen Zeit (mein Punkt 2) ist


    FAZIT

    Ich persönlich bin für eine faire und partnerschaftliche Beziehung unter Kaufleuten, auch wenn ich nur von Beruf Kaufmann bin und in diesem Falle juristisch gesehen Verbraucher. Wenn überhaupt würde ich mit dem Händler sprechen und mit ihm entweder abstimmen, dass ich ihn zur Wahrung meiner Rechte in Verzug setze. Auf keinen Fall würde ich den mit einem solchen Schreiben "überfallen". Bei einem freundlichen Gespräch bietet er vielleicht von sich aus an, einen Leihwagen kostenlos zur Verfügung zu stellen oder hat noch andere Möglichkeiten, eine Kompensation vorzunehmen.


    Miteinander reden hilft!

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  • Die angemessene Frist sind zwei Wochen. Siehe meinem Link von ADAC. Volkswagen dürfte die Regelungen doch nur explizit aufgenommen haben, weil es ständige Rechtsprechung ist. Sonst würde es nicht in deren Interesse liegen. Ist jedenfalls meine Vermutung.

  • Ich habe mir das nochmals genau überlegt, da mein Wagen Ende nächster Woche auch schon 6 Wochen überfällig ist. Dabei habe ich mir zwei Fragen gestellt:


    1. Bekomme ich dadurch meinen Enyaq schneller?

    2. Muss ich alles, was mir rechtlich zusteht auch in Anspruch nehmen?

    Dass du den Händler pampern möchtest, haben wir nun alle verstanden. Das ist ja auch völlig in Ordnung.


    Vielleicht sollten wir dir per Direktnachricht alle unsere IBAN zukommen lassen. Bitte dann jeweils 2.500 Euro überweisen. Für uns anderen ist das durchaus Geld.


    Und, leichte Fahrlässigkeit hast du IMMER. Die wirst selbst du nicht wegabsolutiert kriegen.

  • Vielleicht sollten wir dir per Direktnachricht alle unsere IBAN zukommen lassen. Bitte dann jeweils 2.500 Euro überweisen. Für uns anderen ist das durchaus Geld.


    Und, leichte Fahrlässigkeit hast du IMMER. Die wirst selbst du nicht wegabsolutiert kriegen.

    Genau diese Denke gefällt mir nicht. Wollt Ihr ein Auto oder wollt Ihr Geld verdienen!
    Ich habe am Satzende ein Ausrufezeichen gesetzt. Es handelt sich somit nicht um eine Frage, die beantwortet werden soll. Ich bin hier raus.

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