Musterbrief / Vorlage Mahnung?

  • Ich habe beim Händler angefragt, ob man das noch nachträglich ändern könnte, dies wurde aber verneint. Heißt ich würde nur 5000€ statt 6000€ an Förderung bekommen. Bringt mich nicht um, ist aber schon ärgerlich.

    Das verstehe ich nicht. Wieso kann der Händler das nicht? Will er nicht?
    Es ist doch kein Agenturmodell, also kein Vermittlungsvertrag. Der Händler müsste sich m. E. nur ein bisschen Mühe machen. Er kauft doch das Auto bei Skoda Deutschland und verkauft es dann an Dich. Er muss doch nur die Rechnung entsprechend ausstellen, auch wenn das im Standardprozess anders aussieht. Hier könnte er Dir doch entgegenkommen, anstatt sich mit Dir über die Lieferfrist zu streiten. So gewinnt Ihr Beide.

    iV 80 seit 19.04.2022 (11 Monate Wartezeit)| Graphit-Grau, 19“ Regulus, Leder Schwarz (Suite) | Wärmepumpe, 125 kW Ladung, Seiten-, Center-, Kopfairbags, AHK | Drive Sport Basic, Fahrassistenz Plus, Infotainment Basic, Family Basic, Sitzkomfort Basic, Klimatisierung Plus, Convenience Plus, Transportpaket | Nachbestellt: Licht & Sicht Basic (Danke ans Forum!)

    Soundsystem: Speaker-City Smart-Upgrade

    ME 3 seit 16.09.2022

  • So haben das übrigens schon einige Händler gehandhabt.

    Wurde zumindest hier von Foristi schon beschrieben.

    Teilweise mit Denkanstoss und teilweise ohne.

  • Wie gesagt, guckst du hier: goleasy.de



    Ich habe beim Händler angefragt, ob man das noch nachträglich ändern könnte, dies wurde aber verneint. Heißt ich würde nur 5000€ statt 6000€ an Förderung bekommen. Bringt mich nicht um, ist aber schon ärgerlich.

    Also ich habe den 80x in der Ausstattungsvariante Sportsline bestellt und soweit ich weiß, wird der (stand heute) voll gefördert (also 9000 Euro).


    Wenn ich das richtig bisher hier im Forum gelesen habe, würde eine solche Änderung im Grunde ein Stornierung und Neubetellung bedeuten, dh. wieder neu in die Warteliste einreihen.


    Ich wundere mich allerdings über den Händler, bei einer Umstellung auf 80x Sportline wäre der Preis und damit der Gewinn doch höher. Sollte doch in seinem Interesse sein.

  • 1. So wie ich das einschätzen möchtest du vom Vertrag zurück treten, weil du das Modell heute anders konfigurieren würdest. Das ist verständlich, der Rücktritt klappt vielleicht sogar aber dazu musst du tätig werden, was du ja auch machen willst. Vielleicht hat der Händler ja auch einen Interessenten in der Hinterhand.


    2. Der iV 80 Sportline ist voll förderfähig auch wenn er damals noch mit dem Basispreis 40.233 Euro bestellt wurde, dazu muss wie Oberleinsiedler gesagt hat, der Händler die Rechnung anpassen oder ist es ein Leasing?


    Wie ich die Sache einschätzen würdest du aber lieber ohne Kosten von der Bestellung zurück treten?!


    P.S. Ich habe für meinen Sportline die 3000 Netto und 6000 Brutto bekommen.

    IV 80 Sportline, bestellt 10.05.2021 - Übergabe 20.09.2021, Deutschland, ME 3.0 seit 06.09.22

  • Solange das Fzg. nicht für die Produktion vorgesehen ist, kann alles geändert werden. Gab schon einige Threads dazu hier.
    Im Umkehrschluss würde ich das als Signal nehmen, dass die Produktion vorgesehen ist und er bald die FIN sehen müsste.

    Darauf würde ich im nächsten Gespräch abstellen.

    Besteller: Enyaq iV 80, moonweiß-perleffect, 21" Betria Anthrazit-glanzgedreht, Design Selection Suite: Lederausstattung in Schwarz, Glasschiebedach, AHK, Wärmepumpe, Transportpaket, erhöhte Batterieladeleistung max. 125 kW, alle Plus-Pakete - HUD - TN: 816C.

    Bestellt am 10.06.2021 - geliefert am 23.11.2021

    Wallbox: wird sich zeigen - Ladekarte von Shell.

  • Unverbindlicher Liefertermin

    Dabei bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:

    • Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der Kaufsumme.
    • Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.

    Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten.


    Die werden mit "Chip-Mangel antworten... und das fällt für meine Begriffe unter höhere Gewalt.

    27.05.2021 - 28.10.2021 - Skoda Enyaq iV 60


    Quarz-Grau Metallic - 19" AERO - Loft - Klima BASIC - Fahrassistenz PLUS - Infotainment BASIC - Sitzkomfort BASIC - Convenience PLUS - Drive BASIC - Licht & Sicht BASIC - Transport - Parken PLUS - Wärmepumpe - AHK


    verbindlich Oktober 2021 (Laut Händler wird es das Modelljahr 2022 mit 125 statt 100 kW Ladeleistung)

  • Oh, da hat sich ja über Nacht einiges angesammelt. Ich danke euch für die Antworten und versuche mal, alle zusammen hier zu beantworten, um das nicht ausufern zu lassen. (Vermisst noch jemand außer mir die guten alten Zeiten des Usenet mit Thread-Ansicht? Und ja, ich bin so alt ;)

    Ob ich nun nen Hyundai im Autohaus hier bestelle oder bei goleasy wird relativ egal sein. Skoda hat dir ja auch eine bestimmte Zeit versprochen die sie nicht gehalten haben.

    Ich habe goleasy verlinkt, weil es dort eine Möglichkeit gibt, "Sofort verfügbare" Fahrzeuge herauszufiltern. Und in der Ergebnisliste stehen dann ja auch wirklich Fahrzeuge, die entweder beim Händler auf dem Hof stehen oder bereits bestellt sind und in Kürze dort aufschlagen werden. Und selbst wenn das nicht stimmen sollte, kriegt man da immerhin nen Termin genannt. Nichtmal das kriege ich aktuell von meinem Händler. Die einzige Aussage, zu der er sich hat hinreißen lassen ist "Soll Anfang Januar in die Produktion gehen", was aber wohl noch lange nicht heißt, dass die auch irgendwann abgeschlossen wird.


    Warum jetzt nur 5.000€?? Das Basismodell beim Enyaq liegt doch unter 40.000€ ...

    Soweit ich das verstanden habe, gibt es nicht EIN Basismodell vom Enyaq, sondern aktuell vier: den iV50, den iV60, den iV80 und den iV80x. Deren Nettopreis ist die Grundlage für die Förderung.


    Zu der Zeit, zu der ich bestellt habe, gab es ein weiteres Basismodell: den iV80 Sportline mit Nettopreis von 40.336,13€ und damit (knapp) über der Grenze (bin mir nicht mehr sicher, ob es nicht auch den iV60 Sportline gab, war für mich nicht relevant). Heute ist "Sportline" ja ein Ausstattungspaket, d. h. der Preis dafür spielt für die Förderung keine Rolle. Das ist es ja, was mich ärgert: am Fahrzeug selber müsste rein gar nichts geändert werden, nur auf dem Papier.


    Das verstehe ich nicht. Wieso kann der Händler das nicht? Will er nicht?
    Es ist doch kein Agenturmodell, also kein Vermittlungsvertrag. Der Händler müsste sich m. E. nur ein bisschen Mühe machen. Er kauft doch das Auto bei Skoda Deutschland und verkauft es dann an Dich. Er muss doch nur die Rechnung entsprechend ausstellen, auch wenn das im Standardprozess anders aussieht. Hier könnte er Dir doch entgegenkommen, anstatt sich mit Dir über die Lieferfrist zu streiten. So gewinnt Ihr Beide.

    Es gab keine Begründung dazu. Womöglich ist das mit Aufwand für ihn verbunden, und wenn er's nicht macht hat er's einfacher?


    So haben das übrigens schon einige Händler gehandhabt.

    Wurde zumindest hier von Foristi schon beschrieben.

    Teilweise mit Denkanstoss und teilweise ohne.

    Hättest du da bitte mal einen konkreten Link? Ich finde den Post nicht...


    Also ich habe den 80x in der Ausstattungsvariante Sportsline bestellt und soweit ich weiß, wird der (stand heute) voll gefördert (also 9000 Euro).


    Wenn ich das richtig bisher hier im Forum gelesen habe, würde eine solche Änderung im Grunde ein Stornierung und Neubetellung bedeuten, dh. wieder neu in die Warteliste einreihen.


    Ich wundere mich allerdings über den Händler, bei einer Umstellung auf 80x Sportline wäre der Preis und damit der Gewinn doch höher. Sollte doch in seinem Interesse sein.

    Bei der Änderungsanfrage ging es mir hauptsächlich um die Sportline-Ausstattung, was ja rein auf dem Papier eine Änderung gewesen wäre. Der Wechsel von 80 auf 80x wäre sicherlich mit einer Neubestellung und daher auch Neu-Wartezeit gleichzusetzen - das will ich natürlich nicht.


    zu 1. das Auto wird er sicher los, das wird seine geringste Sorge sein

    zu 2. es handelt sich um einen Leasing-Vertrag


    Das mit der höheren Gewalt wurde ja oben weiter schon angesprochen.


    Es geht mir auch gar nicht um einen Schadenersatz und ich habe nicht vor, mit Gewinn aus dieser Nummer herauszukommen. Alles was ich möchte, ist die Option, vom Vertrag zurücktreten zu können für den Fall, dass mir irgendwo ein anderes passendes Fahrzeug vor die Füße fällt.

    Skoda ENYAQ iV Sportline 80 | Black-Magic Perleffekt | 20" Vega | Convenience PLUS | Drive SPORT PLUS | Fahrassistenz PLUS | Family BASIC | Infotainment PLUS | Klimatisierung PLUS | Parken PLUS | Sitzkomfort PLUS | Panoramadach | AHK | 125 kW | Transport | *keine* WP

  • Also ich würde meinem Händler nicht gerade verärgern wollen da er ja auch nichts dafür kann.

    Gerade bei Leasing Rückgabe könnte er sich dann ggf. Revanchieren für „so viel Verständnis als Kunde“

    geliefert nach 445 Tagen 🥳

  • Also ich würde meinem Händler nicht gerade verärgern wollen da er ja auch nichts dafür kann.

    Gerade bei Leasing Rückgabe könnte er sich dann ggf. Revanchieren für „so viel Verständnis als Kunde“

    Ich denke nicht, dass der Händler sich geärgert fühlen würde. Im Gegenteil, das steht sogar so im Leasingvertrag, von daher müsste er sogar damit rechnen:


    "Der Leasingnehmer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins [...] den Leasinggeber auffordern zu liefern."


    Und genau das möchte ich tun. Und da mehrere User hier schon berichteten, dies getan zu haben, hatte ich gehofft, einer davon möge vielleicht seinen Schrieb teilen wollen.

    Skoda ENYAQ iV Sportline 80 | Black-Magic Perleffekt | 20" Vega | Convenience PLUS | Drive SPORT PLUS | Fahrassistenz PLUS | Family BASIC | Infotainment PLUS | Klimatisierung PLUS | Parken PLUS | Sitzkomfort PLUS | Panoramadach | AHK | 125 kW | Transport | *keine* WP

  • Ob Du da etwas in Gang setzt oder nicht wird nicht wirklich etwas ändern - solange keine Teile da sind und das Fahrzeug nicht gefertigt werden kann wird sich nichts ändern - dir wird nichts anderes übrigbleiben als 1. zu warten bis Du dein Fahrzeug bekommst oder 2. vom Kauf/ Leasingvertrag wegen nicht Erfüllung zurück zutreten - im Fall2 wirst Du dann ggf. Bis in 2023 auf dein Fahrzeug warten dürfen da es bei den anderen Herstellern auch nicht Viel besser aussieht
    Ich an deiner Stelle würde da mal ganz nett und freundlich mit dem freundlichen kommunizieren was denn einer vernünftigen Lösung zuträglich wäre - wobei Du um Wartezeit nicht herumkommen wirst

    Seit 11.03.22 Besitzer der „Blauen Elise“ - Bisher KAUM Fehler - toi toi toi

    Aus dem Dunkel sprach eine Stimme: “Lächle und sei Froh, es könnte schlimmer kommen“

    Ich lächelte, war froh.... und es kam schlimmer…


    Mitgliederkarte

Liebe/r Besucher/in des Enyaq-Forum. Wir würden uns freuen, wenn du etwas zum obigen Thema beitragen möchtest.

Hier klicken, um ein kostenloses Benutzerkonto im Enyaq Forum anlegen

Bereits 8979 Mitglieder sind dabei und tauschen erste Informationen rund um das neue Elektro SUV Enyaq von Skoda aus! Viel Spaß :)