Alles anzeigenDa lese ich:
Man kann für 2 Jahre beantragen (7.1b).
Wenn man das getan hat, kann man sich noch bis 15.12. des Jahres umentscheiden und das Folgejahr rausnehmen (7.2a).
In meinen Augen alles i.O.. Man muss sich halt Gedanken machen, ob man nur für ein Jahr oder für zwei Jahre dort beantragt.
Genau, ich wollte nur (für alle) darauf hinweisen, dass man zuerst mal für 2 Jahre beantragt. Da ich den Prozess (noch) nicht gemacht habe, weiß ich nicht, ob und wie auf die 2 Jahre hingewiesen wird...