Ja klar, ist ja schon richtig.
Dennoch sind das so Dinge, die ich einfach mal gerne wissen möchte. Paypal ist ja lediglich ein Zahlungsdienstleister und kein Treuhänder. Mit der Abbuchung auf der Kreditkarte hat Paypal ja bereits seine Leistung erbracht.
Paypal bietet zwar bei einer Nichterfüllung einer Leistung einen Käuferschutz an, die Frage ist, ob dieser wirklich zwingend ist.
Vielleicht steht das auch irgendwo in den AGB von Paypal. Dabei bleibt natürlich immer noch die Frage, ob solche Klauseln überhaupt rechtsgültig sind, da AGB ja nur einseitig sind.
Sorry, ist alles OT.