Nein, war es nicht. Beispiel mein Kodiaq: zwei Skoda-Werkstätten und Skoda Deutschland schworen Stein und Bein, dass man eine Isofix-Halterung auf dem Beifahrersitz nicht nachrüsten könne.
Ich habe dann für 45 EUR auf eigene Faust die entsprechende Halterung für einen Octavia gekauft, da ich gelesen hatte, dass alle MQB-Fahrzeuge identische Sitzgestänge besitzen. Oh Wunder: das Ding war innerhalb von 10 Minuten bombenfest am Beifahrersitz montiert und tut seitdem klaglos seinen Dienst.
Ahnungslosigkeit gepaart mit Lustlosigkeit gab es schon immer.
Mh, ich weiß bei diesem Beispiel nicht so recht.
Das ist schon schwer, stell Dir vor, es passiert ein schwerer Unfall und das Kind mit der nachträglichen Isofixhalterung ist durch den Unfall verletzt worden.
Das findet ein Gutachter heraus, dass beim Kodiaq die Halterung nicht vorgesehen war.
Ich bin der Meinung, dass ich zunächst auch keine andere Wahl gesehen hätte, als das zu verneinen.
Es handelt sich doch eigentlich um ein extrem sicherheitsrelevantes Teil.
Ich kann euer geschildertes Problem mit Skoda Deutschland durchaus nachvollziehen (ich hoffe, dass ich mit meinem Enyaq nie in diese Bredouille komme)
Aber vielleicht wäre noch ein anderes Beispiel durchaus besser.