mir tut es schon Aua wenn ich das Gefasel von B.E.N anhöre. Würde er sich an eine
Orgaisation wenden, zum Beispiel an die DUH, die Juristen beschäftigt, vielleicht
über eine Sammelklage nachdenkt, könnte es was werden.
mir tut es schon Aua wenn ich das Gefasel von B.E.N anhöre. Würde er sich an eine
Orgaisation wenden, zum Beispiel an die DUH, die Juristen beschäftigt, vielleicht
über eine Sammelklage nachdenkt, könnte es was werden.
Er fährt jetzt Tesla, weil ihm das Laaaaaadeerlebnis und die Abzocke zu viel wurde.
Im Gegensatz zu dem meisten hier bin ich Jurist. Und mir stellen sich bei ein paar Aussagen hier absolut die Nackenhaare auf.
Nur mal Rande: es gibt kein gängiges Zivilverfahren, das erstinstanzlich beim OLG landet. Wie schon richtig geschrieben wurde, muss alles unter 10.000 € zum AG, alles darüber zum LG, einige ganz wenige und hier bedeutungslose Sonderzuständigkeiten mal außen vor.
Ebenso abwegig ist die Idee einer Strafanzeige. Wo soll denn hier die strafbare Handlung liegen? Wucher ist es leider noch nicht, auch wenn da gar nicht mal so viel fehlt. Und es ist also in Ordnung, eine StA mit einer erkennbar unbegründeten Strafanzeige zu belasten, aber es ist nicht in Ordnung, ein AG mit einer (von der falschen Beklagten mal abgesehen) durchaus nicht aussichtslosen Klage zu belasten? Merkwürdige Logik.
Zum Thema Sammelklage: die gibt es in dieser Form in Deutschland nicht. Es gibt die Verbandsklage, die aber nur von relativ wenigen Protagonisten eingereicht werden kann. Auf die DUH würde ich dabei eher nicht zählen, die haben andere Interessen.
Zutreffend ist natürlich, dass ein AG-Urteil kein Grundsatzurteil sein kann. Aber wenn EnBW hier tatsächlich verurteilt worden wäre, hätte jeder andere sich auf das Urteil beziehen können, denn für entsprechende Klagen gegen EnBW wäre immer das AG Karlsruhe zuständig. Die Wahrscheinlichkeit, dass das gleiche Gericht mal so und mal so entscheidet ist nicht besonders groß.
Ich finde es ja eher erstaunlich, dass hier so viele diesen Ladekartenirrsinn auch noch verteidigen.
Bei Tankstellen würde niemand akzeptieren, dass man ohne eine Kundenkartei der Tankstelle einen knappen Euro mehr pro Liter bezahlen müsste. Auch Tankstellen kosten Geld und müssen gebaut und unterhalten werden.
Und die Sorge, dass die CPO dann nicht den Adhoc-Preis senken, sondern die Kundenpreise anheben zeigt doch, dass hinter diesem System reine Abzocke steckt. Das würde allerdings kaum funktionieren, soweit wir einen funktionierenden Wettbewerb haben. Denn dann würde der Umsatz deutlich einbrechen, wenn es deutlich günstigere Anbieter gäbe.
Und wer glaubt, EnBW würde an 39 Cent je kWh nicht bereits Gewinn machen, hat keine Ahnung von der Preisgestaltung.
Dazu wurde mir letztens dieses Video empfohlen:
Scheint mir relativ schlüssig, auch wenn der Herr genauso davon faselt das Adhoc kaum eine Rolle spielt. Nein. Doch. Oh! Warum bloß?
Hoinzi Lass uns mal den Anfangsdisput zwischen uns beenden. Ich bin doch gar nicht gegen niedrige Preise. Mich ärgert die Art und Weise von M.S. Alleine schon die Ausdrücke wie „Ladegelörch“ stoßen mich ab. Aber auch seine höchst unprofessionelle Art. Er weiß schon, dass seine Klage in 2 Minuten abgewiesen wird, weil er die falsche Beklagte gewählt hat, geht aber weiter auf dem falschen Weg.
Aber jetzt würde ich mich ganz ehrlich über Deine juristische Einschätzung freuen:
MS klagt auf Schadenersatz. Wo siehst Du hier aus juristischer Sicht den Schaden? Er entscheidet sich für Adhoc Laden und ich gehe davon aus, dass EnBW sich an die PAngV gehalten hat. Somit war ihm doch klar, dass er 87 Cent zahlt.
Es war im klar. Er hat für 87cent geladen, um überhaupt klagen zu können.
Ich frage mich halt, wie er dann gewinnen will. Womit kann er seinen Schadenersatzanspruch begründen, wenn er wissentlich für 87 Cent lädt.
Man konnte vor dem Ladevorgang nicht erkennen wie viel es kostet ad hoc zu laden und die Preisdifferenz von ad hoc zu "Kunde ohne Abo" ist unverhältnismäßig hoch.
Lass uns mal den Anfangsdisput zwischen uns beenden. Ich bin doch gar nicht gegen niedrige Preise. Mich ärgert die Art und Weise von M.S. Alleine schon die Ausdrücke wie „Ladegelörch“ stoßen mich ab. Aber auch seine höchst unprofessionelle Art. Er weiß schon, dass seine Klage in 2 Minuten abgewiesen wird, weil er die falsche Beklagte gewählt hat, geht aber weiter auf dem falschen Weg.
Ach, wir haben doch gar keinen Stress. Wir sind nur ein bisschen unterschiedlicher Meinung, und das ist doch völlig ok.
Er hat ganz sicher eine Art, die man nicht mögen muss. Da sind wir uns einig, er bezeichnet sich selbst ja nicht ohne Grund als Giftzwerg.
Warum er die Beklagte nicht ausgetauscht hat, habe ich ehrlich gesagt auch nicht verstanden. Das wäre gegangen und ich hätte es gemacht. Er hatte wohl die Hoffnung, dass das Gericht sich trotzdem inhaltlich damit befasst. Das wäre zwar möglich, kommt aber in der Praxis nie vor, weil kaum ein Richter so unterbeschäftigt ist.
Im Zivilrecht gibt es noch andere Ansprüche außer Schadenersatzansprüchen. Z.B. aus ungerechtfertigter Bereicherung. Ich habe jetzt nicht mehr im Kopf, worauf er die Klage gestützt hat.
Übrigens ist der Preis nicht wirklich transparent, da zu dem deutlich überzogenen kWh-Preis ja auch noch eine Zeitkomponente kommt, und da man nicht weiß, wie lange der Ladevorgang dauert, ist der tatsächliche Preis erst danach ersichtlich, was so auch in Hinblick auf AFIIR auch schwierig ist.
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