Wallbox Beratung

  • Noch ein Tipp:

    Aktuell laden die MEBs per AC bis max. 11kW. Das könnte sich mit neuen Plattformen ändern, daher sollte bei einer Kabelverlegung besser mind. 5x6mm2 verwendet werden, um später eine 22kW-WB anschließen zu können.

    Das Kabel ist das kleinste Thema.
    Der Hausanschluss/die Hausinstallation muss das auch verkraften.
    Und bei mehr als 11 kW hat obendrein auch der Energieversorger ein Wörtchen mitzureden: über 11 kW ist genehmigungspflichtig und muss steuerbar sein nach § 14a enWG.

    Es ist nicht alles so rosig, wie es scheint.

  • Das Kabel ist das kleinste Thema.
    Der Hausanschluss/die Hausinstallation muss das auch verkraften.
    Und bei mehr als 11 kW hat obendrein auch der Energieversorger ein Wörtchen mitzureden: über 11 kW ist genehmigungspflichtig und muss steuerbar sein nach § 14a enWG.

    Soweit wollte ich nicht gehen.....

    Die Hausinstallation kann meist später noch angepasst werden, aber: liegt das Kabel erstmal in der Erde, wird's schwierig.

    Achtung: jede private WB >4,2 kW muss steuerbar sein!

  • Achtung: jede private WB >4,2 kW muss steuerbar sein!

    Das stimmt so nicht.
    Der Energieversorger hat lediglich das Recht, eine Steuerbarkeit herzustellen.
    Wie er das macht, ist sein Problem.


    "Seit Anfang 2024 müssen alle Stromkundinnen und -kunden, die eine Wallbox ab einer Abnahme-Leistung von 4,2 kW in Betrieb nehmen, die Steuerung ihrer Geräte durch den Netzbetreiber akzeptieren...
    Das gilt sogar, wenn es für das einzelne Gerät noch keine Steuerbox oder ein intelligentes Messsystem gibt, über das es sich herunterregeln ließe."


    Zusammenfassung: https://www.adac.de/rund-ums-f…box-steuerung-drosselung/

  • Das ist jetzt Haarspalterei. Das Gesetz sieht vor, dass Verbrauchseinrichtungen...mit mehr als 4,2kW Leistung gedimmt werden müssen, wenn erforderlich.

    Wie, wann und ob überhaupt das umgesetzt oder angewendet wird, liegt in der Hand des VNB.

    Ich wollte lediglich die Falschaussage, dass WB mit 22kW, im Gegensatz zu 11kW gedimmt würden, korrigieren.

    Die Möglichkeit, gedimmt zu werden, betrifft alle WB mit >4,2kW!

  • ...

    Ob sich die erhöhten Anschaffungskosten "lohnen", muss jeder anhand seiner Anforderungen selber durchrechnen.

    Für eine Neuinstallation durchaus zukunftsorientiert erwägenswert.

    ...

    Wie soll man das bitte durchrechnen können, wenn weder die Vergütung und die weiteren Bedingungen der netzdienlichen Einspeisung aus dem BEV vom VNB, noch die finanzielle Auswirkungen auf den Wiederverkaufswert des BEV bekannt sind?


    Ja, die betreffende Unterverteilung ist mit 3B32A abgesichert, 5x6mm² liegen. Aber ich sehe *derzeit* außer für zusätzliche Haus-Ersatzstromversorgungen keinen weiteren Grund für bidirektionales Laden, da müssten die VNB schon plötzlich sehr unwiderstehliche Angebote machen.

  • Es gibt außer dem ökonomischen auch einen ökologischen Aspekt, sowie individuelle Sicherheitserwägungen, möglichst autark zu sein. Die letzten sind nicht monetär zu beziffern.

    Der ökonomische ist sicherlich, auf die Zukunft bezogen, am schwierigsten zu berechnen.

    Mit aktueller PV bekommst du für das Einspeisen nur Minibeträge, da lohnt es sich nicht, dafür den Autoakku zu leeren. Das wäre aktuell sicher nur sinnvoll, den überschüssigen PV-Ertrag für V2H zwischenzuspeichern, statt in Dunkelphasen Netzstrom zu beziehen.

    Bei angenommenen 1000€ Differenz zu einer normalen AC-WB wären, mit 30ct für Netzstrom gerechnet, 3.333 kWh nötig, die du "sparen" müsstest... Bezogen auf die übliche Amortisationsdauer für eine PV-Anlage mit 15-20 Jahren bestimmt früher eingespielt.

  • Eine G&V Rechnung aufstellen und mehrere Szenarien aufstellen und bewerten wäre ein Weg.

  • Eine G&V Rechnung aufstellen und mehrere Szenarien aufstellen und bewerten wäre ein Weg.

    Sehr gute Idee!

    Allerdings, wie ich schon schrieb, sind weder die Gewinne (Einspeisevergütung beim netzdienlichen(!) V2G) noch alle Verluste bekannt. Aufpreis der bidirektionalen Wallbox kann man mit 1...1,5k€ annehmen - ok, aber unbekannt ist, was Aufkäufer oder Leasinggeber zum erhöhten BEV Akkuverschleiß sagen werden. Bei 20kWh/100km ist nur eine MWh der Akkuverschleiß wie 5000km fahren - mal so ganz grob, ohne Lade-/Entladeverluste.


    Wenn diese Werte da sind, kann man auch verschiedene Szenarien durchrechnen.


    Ob die Netzbetreiber beim netzdienlichen V2G ansatzweise eine Vergütung wie beim Bezug von einem Energielieferanten zahlen werden - und ob sie das zukünftig überhaupt regulatorisch dürfen - ist soweit ich bisher gehört habe noch offen.


    Didirektionales Laden halte ich momentan, ohne o.a. Werte und ohne gesetzlichen Rahmen, aktuell nicht mehr als eine nette Idee. Die ökonomischen und ökologische Aspekte dabei kann man IMO nicht einfach vernachlässigen.

  • Hast ja einige unbekannte Faktoren benannt, nun gilt es dafür verschiedene Szenarien durchzuspielen. Dabei bekommst Du einen Überblick wie sensibel deine G&V -Rechnung beim jährlichen Ergebnis auf die verschiedensten Änderungen reagiert. Danach kannst Du dir für jeden Parameter die Frage stellen wie realistisch bzw. wie hoch die Eintrittswahrscheinlichkeit für eine Änderung dieses Parameters ist.

    Was anderes machen Sie in den Vorstandsetagen der großen Unternehmen auch nicht. Außer das diese noch ein Heer von externen Beratern dafür mit bezahlen.

    Einmal editiert, zuletzt von NilsPiet ()

  • Ich habe aktuell den Sonnencharger 2. Für mich eigentlich perfekt. Phasenumschaltung und Integration in mein Systwm war perfekt. Seit kurzem bringt die Box einen Fehler und läd nicht mehr. Problem ist dass Sonnen und alle Händler keine neuen Boxen mehr bekommen und die Software anscheinend nicht mehr angepasst werden kann bzw darf. Wer aktuell die Box im Auge hatte...vergesst es. Aktuell Elektroschrott. Kann aber eh nicht gekauft werden.

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