Wallbox Beratung

  • Noch ein Tipp:

    Aktuell laden die MEBs per AC bis max. 11kW. Das könnte sich mit neuen Plattformen ändern, daher sollte bei einer Kabelverlegung besser mind. 5x6mm2 verwendet werden, um später eine 22kW-WB anschließen zu können.

    Das Kabel ist das kleinste Thema.
    Der Hausanschluss/die Hausinstallation muss das auch verkraften.
    Und bei mehr als 11 kW hat obendrein auch der Energieversorger ein Wörtchen mitzureden: über 11 kW ist genehmigungspflichtig und muss steuerbar sein nach § 14a enWG.

    Es ist nicht alles so rosig, wie es scheint.

  • Das Kabel ist das kleinste Thema.
    Der Hausanschluss/die Hausinstallation muss das auch verkraften.
    Und bei mehr als 11 kW hat obendrein auch der Energieversorger ein Wörtchen mitzureden: über 11 kW ist genehmigungspflichtig und muss steuerbar sein nach § 14a enWG.

    Soweit wollte ich nicht gehen.....

    Die Hausinstallation kann meist später noch angepasst werden, aber: liegt das Kabel erstmal in der Erde, wird's schwierig.

    Achtung: jede private WB >4,2 kW muss steuerbar sein!

  • Achtung: jede private WB >4,2 kW muss steuerbar sein!

    Das stimmt so nicht.
    Der Energieversorger hat lediglich das Recht, eine Steuerbarkeit herzustellen.
    Wie er das macht, ist sein Problem.


    "Seit Anfang 2024 müssen alle Stromkundinnen und -kunden, die eine Wallbox ab einer Abnahme-Leistung von 4,2 kW in Betrieb nehmen, die Steuerung ihrer Geräte durch den Netzbetreiber akzeptieren...
    Das gilt sogar, wenn es für das einzelne Gerät noch keine Steuerbox oder ein intelligentes Messsystem gibt, über das es sich herunterregeln ließe."


    Zusammenfassung: https://www.adac.de/rund-ums-f…box-steuerung-drosselung/

  • Das ist jetzt Haarspalterei. Das Gesetz sieht vor, dass Verbrauchseinrichtungen...mit mehr als 4,2kW Leistung gedimmt werden müssen, wenn erforderlich.

    Wie, wann und ob überhaupt das umgesetzt oder angewendet wird, liegt in der Hand des VNB.

    Ich wollte lediglich die Falschaussage, dass WB mit 22kW, im Gegensatz zu 11kW gedimmt würden, korrigieren.

    Die Möglichkeit, gedimmt zu werden, betrifft alle WB mit >4,2kW!

  • ...

    Ob sich die erhöhten Anschaffungskosten "lohnen", muss jeder anhand seiner Anforderungen selber durchrechnen.

    Für eine Neuinstallation durchaus zukunftsorientiert erwägenswert.

    ...

    Wie soll man das bitte durchrechnen können, wenn weder die Vergütung und die weiteren Bedingungen der netzdienlichen Einspeisung aus dem BEV vom VNB, noch die finanzielle Auswirkungen auf den Wiederverkaufswert des BEV bekannt sind?


    Ja, die betreffende Unterverteilung ist mit 3B32A abgesichert, 5x6mm² liegen. Aber ich sehe *derzeit* außer für zusätzliche Haus-Ersatzstromversorgungen keinen weiteren Grund für bidirektionales Laden, da müssten die VNB schon plötzlich sehr unwiderstehliche Angebote machen.

  • Es gibt außer dem ökonomischen auch einen ökologischen Aspekt, sowie individuelle Sicherheitserwägungen, möglichst autark zu sein. Die letzten sind nicht monetär zu beziffern.

    Der ökonomische ist sicherlich, auf die Zukunft bezogen, am schwierigsten zu berechnen.

    Mit aktueller PV bekommst du für das Einspeisen nur Minibeträge, da lohnt es sich nicht, dafür den Autoakku zu leeren. Das wäre aktuell sicher nur sinnvoll, den überschüssigen PV-Ertrag für V2H zwischenzuspeichern, statt in Dunkelphasen Netzstrom zu beziehen.

    Bei angenommenen 1000€ Differenz zu einer normalen AC-WB wären, mit 30ct für Netzstrom gerechnet, 3.333 kWh nötig, die du "sparen" müsstest... Bezogen auf die übliche Amortisationsdauer für eine PV-Anlage mit 15-20 Jahren bestimmt früher eingespielt.

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