3. Sollte die Nutzung der Nebelschlussleuchte den gesetzlichen Vorschriften angepasst werden.
Nebelleuchte ein = Fahrzeug hat eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
Nebelleuchte aus = Fahrzeug hat die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Das ist ab sofort mein größter Wunsch
Heute hat mich in der Früh auf der Autobahn ein Audi mit geschätzt 150km/h und eingeschalteten Nebelschlussleuchten überholt... (eigentlich dürfte er mich ja nicht überholen können, wenn ich schon zu schnell bin, aber das ist eine andere Geschichte
)
Und dann blenden einen die nächsten 3-4km die Nebelschlussleuchten, Nebel hatten wir so gut wie keinen mehr zu der Zeit...
LG