Das halte ich für unhaltbaren Käse....
Du hast einen Mangel innerhalb der Gewährleistungszeit. Das ist der springende Punkt.
Du kannst in der kurzen Zeit auch noch keine Wartungsmängel hervor gerufen haben, an denen man sich hochziehen könnte.
Das Fz hat also zu funktionieren....
Wo steht, dass ein Druckverlust, der den Ausfall der Klimaanlage während der Gewährleistungszeit (und somit auch dem Zeitraum bis zur ersten Wartung), bewirkt, bei der WP normal ist und der Kunde damit rechnen muss? Sind die MEB mit WP offiziell immer noch nicht praxistauglich?
Dieser Mangel muss auf Gewährleistung vollständig behoben werden und das geht nun mal nicht anders, als (mindestens) durch den Wechsel des Kältemittels. Druckverlust/Kältemittelverlust, der innerhalb kurzer Zeit zum Ausfall der Klimaanlage führt, ist ganz sicher nicht normal, selbst bei VW nicht....
Normal ist, dass das WP-Kältemittel gem. Wartungsplan geprüft wird, also alle 4 oder 8 Jahre, je nach Modelljahr.
Während dieser Zeitspanne ist es "normal", dass die Anlage ohne Probleme funktioniert. Deswegen gibt es diese Zeitspanne, die der Hersteller zudem selbst gewählt (und mittlerweile verdoppelt) hat, ja.
Wenn das nicht mal annähernd der Fall ist, so wie bei dir, ist es sogar wahrscheinlich, dass es nicht am normalen Kältemittelverlust liegt, sondern an einem Mangel an einem Bauteil. Darum sollte sich die Vertragswerkstatt bei so einem auffälligen Befund unbedingt kümmern.
Darauf würde ich bestehen, denn ansonsten ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Kältemittel erneut viel zu früh entfleucht ist.