Frunk im Enyaq

  • Irgendwie ist das doch typisch deutsch worĂŒber wir hier uns gerade austauschen oder? Ich finde man sollte die Kirche mal im Dorf lassen. Wir reden hier von einen Plastikkasten, den man da vorne unterbringt um ein bisschen Kleinkram reinzupacken. Es sind keine technische VerĂ€nderungen am Fahrzeug, die die Fahreigenschaften verĂ€ndern, geĂ€nderte Elektronik oder irgendwelche Sicherheitseinrichtungen, die abgeschaltet wurden. Da kann ich das ja noch verstehen wenn man das genauer nimmt....aber das hier ist doch nur ein StĂŒck Plastik?!


    Amen! ^^

    Ja, meinetwegen ist es typisch deutsch, dass es viele Vorschriften/Regeln gibt und manchmal sogar drauf geachtet wird, dass die eingehalten werden.

    Wir leben aber nun mal hier.....und fĂŒr KFZ gibt es nun mal sehr viele Vorschriften.


    Ich habe bei meinem Motorrad LED Lampen fĂŒr das H7-Abblendlicht nach gerĂŒstet. Die sind fĂŒr meinen Motorradtyp zugelassen.

    Die kleine Standlichtlampe darf aber nicht gegen eine LED-Version ausgetauscht werden, weil es schlichtweg dafĂŒr keine Zulassung gibt (und vermutlich nicht geben wird). Jetzt funzelt also stĂ€ndig eine gelbe Standlichtlampe unter der kaltweißen Abblendlicht-LED....sieht, wenn man nĂ€her kommt, etwas blöd aus.


    Klar kann man sich darĂŒber hinweg setzten.

    BegrĂŒndungen dazu fallen mir ganz bestimmt ein.

    Ich mache es trotzdem nicht und wie ich bei anderen umgerĂŒsteten MotorrĂ€dern erkenne, bin ich mit der Auffassung offensichtlich nicht ganz allein.


    Kann ja jeder mit seinen Kfz machen was er will.


    Ich wĂŒrde es in diesem Fall lediglich angebracht finden, dass der Verbraucher zu diesem Thema klar und eindeutig informiert wird:

    Ist das Teil inkl. Gasfeder zugelassen oder nicht.


    Dann kann sich der KĂ€ufer ja immer noch entscheiden, was er macht.

    Unterschied: er weiß dann eher, was er macht.....

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

    Auslieferung: 22.03.2023

  • Das Interesse an einem frunk kann ich nach vollziehen, aber ich verstehe nicht, weswegen man, nur weil man etwas unbedingt haben möchte, die Augen vor solchen unklaren VerhĂ€ltnissen bezĂŒglich der Zulassung verschließt.

    stimme dir voll und ganz zu. Ich vermisse den Frunk des zuvor genutzten Polestar sehr, aber ohne Zulassung oder BestÀtigung des Herstellers, werde ich es nicht riskieren ihn zu verbauen.


    Ich hatte schon genug kleine SchĂ€den, wo viel Aufwand betrieben werden musste, um keine Teilschuld zu erhalten. Da möchte ich dieses Risiko nicht tragen, sollte einmal etwas gröberes passieren. Beim Leasing/Autoabo muss ich hier außerdem mit Modifikationen noch etwas vorsichtiger sein als sonst.


    Aber es sei jedem vergönnt, der sich hier "drĂŒber traut". Es sollte nur, wie du sonst auch schreibst, das Bewusstsein fĂŒr diese Entscheidung vorhanden sein und hier wĂ€re eine Aussage der Hersteller zur ZulĂ€ssigkeit abseits der AusfĂŒhrungen in den AGBs zweckdienlich.

  • aber ohne Zulassung

    Das ist doch gar kein Anbauteil!


    Der irische Frunk wird einfach nur eingelegt. Nichts festgeschraubt, gar nichts. Das ist wie eine Kofferraumwanne oder ein Paar Nadelfilz-Fußmatten.

    11/2017 bis 10/2023: VW E-Golf300 als Zweitfahrzeug, mit AHK (HecktrĂ€ger) von Bosstow nachgerĂŒstet,
    08/2018 bis 09/2021: Smart Ed 451,
    11/2021 bis heute: VW e-Up Aktiv als Erstfahrzeug,
    11/2023 bis heute: Skoda Enyaq iV50 als Zweitfahrzeug

  • Das ist doch gar kein Anbauteil!


    Der irische Frunk wird einfach nur eingelegt. Nichts festgeschraubt, gar nichts. Das ist wie eine Kofferraumwanne oder ein Paar Nadelfilz-Fußmatten.

    ja, man setzt daher darauf, dass der Frunk selbst als Ladung definiert wird.

    Nur ist halt der Technik-Raum unter der großen Serviceklappe (vorn...) vom Hersteller nicht als GepĂ€ckraum vorgesehen.

    Bei der Gasfeder handelt es sich aber eindeutig um einen Einbau.

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

    Auslieferung: 22.03.2023

  • Hier die RĂŒckmeldung vom TÜV. Es wird daraus abgeleitet, dass es vom Hersteller nicht als GepĂ€ckraum definiert ist:


    Auf den ersten Bild ist der „Frunk“ als Ladung zu betrachen, somit hĂ€tte es keinen Einfluss auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeug. Hier wĂŒrde der § 22 „Ladung“ der Straßenverkehrsordnung (StVO) greifen. Dies ist durch eine Inaugenscheinnahme zu verifizieren.


    Jedoch ist der Bauraum seitens des Hersteller nicht explizit als Laderaum ausgewiesen. Weitere Punkte die z.B. berĂŒcksichtigt werden mĂŒssen sind:


    - BelĂŒftung der (HV) Komponenten


    - FreigÀngigkeit der (HV) Komponenten


    - Erreichbarkeit von Freischalteinrichtungen



    Hier sollten Sie beim Fahrzeughersteller erfragen, ob fĂŒr die Nutzen eines solchen „Frunks“ eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Freigabe besteht.

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