hm, dann habe ich das falsch verstanden. Also wenn man beim Steuerrechner vom Bundesfinanzministerium die Steuer für reine E-Autos berechnen lässt, steht da folgendes:
Hinweis: Reine Elektrofahrzeuge sind bei erstmaliger Zulassung bis 31.12.2025 für maximal zehn Jahre von der Steuer befreit. Die Befreiung ist begrenzt bis längstens 31.12.2030. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2 KraftStG).
Dass das auf die Steuer von nicht rein elektrischen Fahrzeugen bezogen ist, war mir so nicht bewusst.
Das heißt dann, die 80€ wären schon die Hälfte.