leicht verunsichert: Ungebremster Anhänger, 100 km/h Freigabe

  • Hallo zusammen,


    ich bräuchte mal wieder ein wenig Hilfe!

    Wir haben unseren Enyaq ja nicht selber konfiguriert und bestellt, sondern einen gekauft, der beim Händler rumstand.

    Das Fahrzeug hatte die AHK Vorbereitung. Ich habe mir dann vom Freundlichen die AHK (elektrisch schwenkbar) nachträglich auch einbauen und codieren lassen.

    Funktionstest steht noch aus, ich bekomme allerdings die dritte Ansicht in der Rückfahrkamera (mit der "Zielhilfe") angeboten. Soweit so gut.


    Wir stehen nun kurz davor uns einen Zeltanhänger (Cultmobil Streetcamper) zu kaufen.

    Er ist ungebremst und hat 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.

    Der Hänger ist gebraucht und wurde werksseitig bereits für eine 100 km/h Zulassung vorbereitet.

    Der aktuelle Besitzer hat dann auch die Zulassung durchgeführt und eingetragen, der Hänger hat einen 100 km/h Aufkleber.


    Mein Enyaq iV80 darf ungebremste Hänger bis 750 kg bei 80 km/h ziehen.


    Nun meine Fragen:

    1. Bei ungebremsten Hängern und Tempo 100 kommt der Faktor 0,3 ins Spiel:
      ein Hänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht benötigt ein Zugfahrzeug von mindestens 750*0,3 = 2.500 kg, um mit 100 km/h gezogen zu werden.
      Mein Enyaq mit einem Leergewicht von 2.090 kg (Lt. ZB I Ziffer G) dürfte demnach nur einen Hänger bis 627 kg zulässigem Gesamtgewicht bei 100 km/h ziehen.
      Die 100 km/h Freigabe bringt beim Enyaq also eigentlich nix. Ist das soweit korrekt?
    2. Ich DARF den Hänger so wie er ist bis ZGG 750 kg beladen und mit meinem Enyaq ziehen, aber nur mit 80 km/h.
      Dass der Hänger 100 km/h in der Zulassung hat spielt keine Rolle, ich muss das nicht löschen lassen, den Aufkleber entfernen oder gerate sonst wie in Schwierigkeiten, solange ich maximal 80 fahre?
    3. Ich KANN den Anhänger auf 627 kg ablasten lassen, dann darf ich zwar 100 km/h damit fahren, verliere aber 123 kg Nutzlast (440 kg vorher, 317 kg nach Ablastung).
      Ich dürfte den Hänger dann auch nicht mehr bis ZGG 750 beladen, wenn ich ihn nur im Stadtverkehr bei maximal Tempo 50 bewege, richtig?
    4. Ich darf NICHT den Hänger nur bis ZGG 627 beladen und dann 100 km/h fahren, weil er ja offiziell ein ZGG von 750 kg hat.
      Es zählt das ZGG, nicht das tatsächliche Gewicht?
    5. Ich darf NICHT das Auto inkl. mir und meiner Familie und moderater Zuladung auf 2.500 kg bringen, und dann 100 km/h fahren, da auch hier Ziffer G aus der ZB I gilt und nicht das aktuelle tatsächliche Gewicht?

    Die Punkte 1., 3., 4 und 5. sind mir glaube ich klar, aber bei 2. habe ich Sorge dass es Probleme gibt bei einer Kontrolle.


    Viele Grüße


    DaMax

  • Eine interessante Frage. Zu Deinem Punkt 3 werfe ich mal in den Ring, dass der Verlust von 123 kg Nutzlast viel klingt, aber wahrscheinlich gar nicht praxisrelevant ist. Dir verbleiben auf dem Zeltanhänger immer noch 317 kg Zuladung! Ich gehe mal davon aus, dass das Zelt mit Gestänge bereits im Leergewicht eingerechnet wurde. Ich denke kaum, dass Du so viel zuladen willst. Zumal Dein Enyaq ja noch leer ist und auch einiges aufnehmen kann. Kurzum gesagt: ich würde ernsthaft über eine Ablastung nachdenken.

    iV 80 seit 19.04.2022 (11 Monate Wartezeit)| Graphit-Grau, 19“ Regulus, Leder Schwarz (Suite) | Wärmepumpe, 125 kW Ladung, Seiten-, Center-, Kopfairbags, AHK | Drive Sport Basic, Fahrassistenz Plus, Infotainment Basic, Family Basic, Sitzkomfort Basic, Klimatisierung Plus, Convenience Plus, Transportpaket | Nachbestellt: Licht & Sicht Basic (Danke ans Forum!)

    Soundsystem: Speaker-City Smart-Upgrade

    ME 3 seit 16.09.2022

  • Soweit kann ich dem folgen und finde auch nichts Falsches.


    Speziell zu 2:


    1. Ich DARF den Hänger so wie er ist bis ZGG 750 kg beladen und mit meinem Enyaq ziehen, aber nur mit 80 km/h.

    Ja, das sehe ich genau so.



    2. Dass der Hänger 100 km/h in der Zulassung hat spielt keine Rolle, ich muss das nicht löschen lassen, den Aufkleber entfernen oder gerate sonst wie in Schwierigkeiten, solange ich maximal 80 fahre?


    Das ist auch mein Wissensstand, wenn Du sichergehen willst... ich hab früher in der CH (da war noch kein 100 kmh in der CH zugelassen) mit schwarzem Isolierband die deutsche 100er Zulassung kreuzförmig überklebt. Damit hatte ich nie Probleme. Ganz sicher musst Du es nicht löschen lassen, da gemäss wie von Dir oben beschrieben, gewisse Voraussetzungen zusätzlich gegeben sein müssen.



    Zu dem Thema 100 gehört aber der Vollständigkeit halber noch mehrere Voraussetzungen, Stichwort Geschwindigkeitsindex Reifen, Alter der Reifen, etc. bei Bedarf bitte nachschauen.

    ENYAQ iV 80, Arctic Silber Metallic, ecosuite Leder, Comfort Seat plus, Convenience Plus, Drive Sport Plus, Licht & Sicht Basic, Parking Plus, Assisted Drive Plus, Klima plus, Family Plus, Infortainment Plus, AHK, WP, Panorama Schiebedach, So Betria 235/255 R21 anthrazit, Wi Rial Luca R19;

    ENYAQ iV 60, Brilliant-Silber, Loft, Comfort Seat Basic, WP, Klima Plus, Licht & Sicht Basic, Transport Paket, Assisted Drive Plus, Family Basic, Regulus 235/55 R19/Rial Lucca 235/55 R19.

  • Eine interessante Frage. Zu Deinem Punkt 3 werfe ich mal in den Ring, dass der Verlust von 123 kg Nutzlast viel klingt, aber wahrscheinlich gar nicht praxisrelevant ist. Dir verbleiben auf dem Zeltanhänger immer noch 317 kg Zuladung! Ich gehe mal davon aus, dass das Zelt mit Gestänge bereits im Leergewicht eingerechnet wurde. Ich denke kaum, dass Du so viel zuladen willst. Zumal Dein Enyaq ja noch leer ist und auch einiges aufnehmen kann. Kurzum gesagt: ich würde ernsthaft über eine Ablastung nachdenken.

    Das ist korrekt, als Basis dient der KT-EU2, soweit ich weiß, der wiegt leer 130 kg. Der Zeltaufbau etc. nimmt sich knapp 80 kg.
    Ich habe halt leider weder eine Vorstellung noch Erfahrung, wie alltagsrelevant diese 123 kg sind. Ich habe bisher nie einen Hänger gebraucht, bzw. alles mit dem PKW innerhalb der zulässigen Werte geschafft, das sollte also auch mit dem abgelasteten Hänger gehen. Muss ich mir mal durch den Kopf gehen lassen. Am bestne wiege ich nochmal das gesamte Campingequipment damit ich die Menge/Masse einmal visualisieren kann :D

  • Zu dem Thema 100 gehört aber der Vollständigkeit halber noch mehrere Voraussetzungen, Stichwort Geschwindigkeitsindex Reifen, Alter der Reifen, etc. bei Bedarf bitte nachschauen.

    Ja, das habe ich bewusst weggelassen, weil es da keine Unsicherheiten gibt auf meiner Seite: Maximal 6 Jahre alt, bis 120 km/h und mind. Geschwindigkeitsindex L, das Auto muss ABS haben ...das habe ich alles verstanden :D

  • Hmm, habt ihr mal folgendes angeschaut? 100 km/h Zulassung beim Wohnwagen


    Wenn das stimmt wäre so ein kleiner Wohnwagen mit unter 1000 kg ja überhaupt kein Problem für zulässige 100 km/h. Natürlich nur wenn der WW gebremst ist, richtig?

  • Man könnte den Hänger anschaffen und dann so beladen, wie man in Urlaub fahren möchte. Dann fährt man auf eine LKW-Waage und lässt den Hänger wiegen.

    Dann weiß man, ob man entsprechend Ablasten kann, notfalls packt man ein paar schwere Sachen ins Auto und von dort ein paar leichtere in den Hänger.


    Und wenn das mit T100 nix wird, gibt es als Trostpflaster eine höhere Reichweite mit einer Batterieladung bei T80.

    Enyaq iV60 mit Advanced Sportline Paket, AHK, Transportpaket in Energy Blau bestellt in 12/22. ULT 2.Qu. 24 :huh:300er Club

    Übernahme am 07.12.23 als MJ24 mit ME3.6

    Immer eine handbreit kWh im Akku

    Jupp Signaturbild kostenlos von Pixabay

  • Ich würde mir jetzt keinen großen Kopp machen deswegen.


    Wir fahren die meisten km mit WW im EU-Ausland, wo diese 100 km/h Regeln eh nicht gelten.

    In D halte ich es idR so, dass ich mich hinter einen zügigen LKW hänge, die offiziell ja 80 km/h fahren. Nach GPS sind das normal konstant 88 km/h. Langsamer als die LKW sollte man nicht fahren, da es dann durch das Elefantenrennen zu höherem Unfallrisiko führt.

    Wenn ich dann doch mal einen LKW überholen will/muss dann konzentriere ich mich auf den Verkehr und nicht so auf den Tacho.


    Beim TÜV habe ich explizit nach den Reifen gefragt, die schon älter als 6 J sind. Der Prüfer meinte nur bei seinem WW sind die schon > 10 J und das interessiert eh keinen.

    Nur wenn Du einen Unfall hast, könnte der Gutachter die Reifen bemängeln. Aber nachweisen, dass du schneller als 80 unterwegs warst kann er auch nicht.

    Bestellt 19.03.2021, geliefert 24.06.2021 : iV60, Arctic Silver, Loft, Klima Basic, Familiy Basic, Fahrassistenz Plus, Infotainment, Drive, Parken Basic. Seitenairbags hinten, Tansportpaket, AHK und 100 kW, 19"

  • Hmm, habt ihr mal folgendes angeschaut? 100 km/h Zulassung beim Wohnwagen


    Wenn das stimmt wäre so ein kleiner Wohnwagen mit unter 1000 kg ja überhaupt kein Problem für zulässige 100 km/h. Natürlich nur wenn der WW gebremst ist, richtig?

    Ich meine gesehen zu haben dass dieser Hänger (oder diese Art im allgemeinen) nicht als Wohnwagen gilt.

    Hat sich aber erstmal erledigt. Wir werden noch etwas sparen und uns dann die gebremste 1.300 kg Version kaufen und den dann ablasten auf 1.000 kg

  • Das ist keine Vorschrift nur für Wohnwagen, die gelten allgemein für Anhänger... :thumbup:

    ENYAQ iV 80, Arctic Silber Metallic, ecosuite Leder, Comfort Seat plus, Convenience Plus, Drive Sport Plus, Licht & Sicht Basic, Parking Plus, Assisted Drive Plus, Klima plus, Family Plus, Infortainment Plus, AHK, WP, Panorama Schiebedach, So Betria 235/255 R21 anthrazit, Wi Rial Luca R19;

    ENYAQ iV 60, Brilliant-Silber, Loft, Comfort Seat Basic, WP, Klima Plus, Licht & Sicht Basic, Transport Paket, Assisted Drive Plus, Family Basic, Regulus 235/55 R19/Rial Lucca 235/55 R19.

Liebe/r Besucher/in des Enyaq-Forum. Wir würden uns freuen, wenn du etwas zum obigen Thema beitragen möchtest.

Hier klicken, um ein kostenloses Benutzerkonto im Enyaq Forum anlegen

Bereits 8965 Mitglieder sind dabei und tauschen erste Informationen rund um das neue Elektro SUV Enyaq von Skoda aus! Viel Spaß :)