WLTP-Testverfahren - oder wie ich möglichst kompliziert Daten erhebe

  • ich habe meinen Beitrag durch die Verlinkung im falschen Thread geschrieben, sorry.


    Rein phsikalisch muss man schon etwas differenzierter schreiben, auf welche Energiemenge man sich bezieht.

    Der WLTP-Vetrbrauch bezieht sich meines Wissens auf die Energiemenge, die dem Auto an der Ladesteckdose zu geführt wird.

    Die Energiemenge, die für die Reichweite zuständig ist, ist die welche die voll geladenen Batterie abgeben kann.


    Beim Verbrenner ist es egal: Das Volumen an Kraftstoff, welches durch den Tankstutzen fließt nd welches die Grundlage für die Reichweitenangaben ist, entspricht genau dem Volumen, welches dem Motor zur Verfügung steht. D.h. bezüglich WLTP, dass man die getankte Menge auch für die Reichweitenberechnung als Grundlage nehmen kann.


    Beim E-Auto ist das dagegen niemals der Fall.

    Laut ADAC waren beim Test des iV80 z.B. 86,9kWh notwendig, um den 77kWh-netto Akku komplett voll zu laden. In dem Fall (über die Wallbox mit 11kW) sind also 9,9kWh Verlust vorhanden (= ein Wirkungrad von Ladetechnik plus Batterie von ca 89%)

    Der Verbrauch des Fz wird meines Wissens sowohl beim ADAC auch beim WLTP auf die 86,9kWh, also das, was durch den Ladestecker fließt und was letztendlich bezahlt werden muss, bezogen.


    Die Reichweite kann man aber nicht auf die Energie beziehen, die geladen wurde, sondern nur auf die Energie, welche die Batterie maximal zur Verfügung stellen kann und das sind bekanntlich nur 77kWh.

    von daher ist die Aussage beim E-Auto schlichtweg falsch:

    Zitat

    Rein physikalisch bleibt die Aussage weiterhin korrekt. Ich habe eine geladene Energiemenge und einen (durchschnittlichen) Energieverbrauch, dadurch errechne ich eine Reichweite.

    Egal auf welche Ladeart man sich dabei bezieht:

    Es bleibt immer zumindest der Ladewirkungsgrad der Batterie bestehen, der immer dafür sorgt, dass die geladene Energie größer sein muss, als die Energie, welche die Batterie abgeben kann und welche für die Grundlage für die Reichweite bildet.


    Im Fall der normalen Ladung über eine Wallbox gibt es beim Enyaq iV80 also einen Verlust von rund 11%. Effizient ist AC-Laden daher nicht gerade...


    Der Unterschied in der Reichweite zwischen den angegebenen ca 530km (kombinierte WLTP-Reichweite) und der Reichweite, die man aufgrund des kombinierten WLTP-Verbrauchs (16,5kWh/100km) aufgrund der entnehmbaren Akku-Energie (77kWh) berechnen kann (467km) beträgt rund 12%.......


    Zu dem verlinkten Artikel:

    Abgesehen davon, dass dort die o.a. Problematik leider nicht aufgeführt wurde, steht dort noch bezüglich WLTP:

    Zitat

    Der WLTP aber funktioniert anders. Vereinfacht – und keineswegs zugespitzt – gesagt ist der WLTP-Wert das Ergebnis einer Konstantfahrt mit 100 km/h, die lediglich auf gut 62 Kilometern von wechselnden Geschwindigkeiten unterbrochen wird. Hier liegt die Ursache für die optimistischen Aussagen in den Konfiguratoren.

    ...das mit den 100km/h Konstantfahrt verstehe ich nicht und eine derartige Aussage habe ich in Bezug auf WLTP ansonsten auch noch nicht gelesen.

    Im gesamten WLTP-Zyklus, über alle Phasen der 23km langen, 30-minütigen Gesamtstrecke hinweg, gibt es keine 100km/h konstant, der Zyklus fängt auch nicht mit 100km/h an und er endet auch nicht mit 100km/h, sondern jeweils mit 0km/h.

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  • Zitat

    Rein phsikalisch muss man schon etwas differenzierter schreiben, auf welche Energiemenge man sich bezieht.

    Stimmt, die Grundaussage bleibt aber die Selbe und die Berechnung mathematisch identisch, egal ob die bereitgestellt Energiemenge inkl. oder exklusive Ladeverluste ist. Aber ja das Ergebnis verändert sich natürlich.


    Zitat

    ..das mit den 100km/h Konstantfahrt verstehe ich nicht und eine derartige Aussage habe ich in Bezug auf WLTP ansonsten auch noch nicht gelesen.

    Hmm vielleicht hast du es überlesen, aber folgender Auszug aus dem Artikel beschreibt es.

    Zitat

    Das zweite Segment ist eine Konstantfahrt mit 100 km/h. Eine zeitliche oder kilometrische Länge ist nicht vorgeschrieben. Allerdings soll nach dem dritten Segment nur noch ein Ladestand der Batterie (abgekürzt SoC für State of Charge) von zehn Prozent enthalten sein. Die erste Konstantfahrt kann folglich in Abhängigkeit der gesamten Batteriekapazität mehrere hundert Kilometer (!) lang sein. Die Prüfung wird abgebrochen und gilt als abgeschlossen, wenn im vierten Segment mehr als vier Sekunden die 100 km/h-Marke unterschritten wird.

    Die Beschreibung der Segmente wird im Artikel davor beschrieben.


    Der Artikel ist sicher nicht perfekt, gibt meines Wissens nach aber bisher den Besten Überblick über WLTP in Kombination mit der E-Mobilität.

    Wenn du noch etwas anders kennst, dann gern hier einbringen.

  • Von daher sollte der Gesetzgeber, der ja auch sonst gerne alles regelt, auch diese Geschichte mit der Reichweite so regeln, dass sie von jedem Kunden eindeutig ein zu ordnen ist.

    Genau das hat der Gesetzgeber getan! Er hat genau festgelegt, wie ein kombinierter WLTP-Verbrauch zu ermitteln ist und er hat auch vorgeschrieben, dass selbiger immer angegeben werden muss.
    Das Verfahren selbst ist nicht praxisgerecht, aber eben nunmal exakt so festgelegt und kann nicht einfach von der Herstellern durch realistischere Szenarien ersetzt werden. Da dies aber - besonders in Deutschland - zu großen Abweichungen zur Praxis führt, haben einige Hersteller zusätzlich eigene Rechner erstellt - so auch Skoda.

    Man muss da auch dem Kunden nichts erklären, da es ja für alle Autos exakt gleich ist und auch seit Jahren gleich gehandhabt wird. Das einzig Neue ist doch nur die Reichweite, die bei E-Autos oft zusätzlich zum WLTP-Verbrauch (freiwillig!) angegeben wird. Wenn man eine Reichweite aufgrund einer unrealistischen (aber vorgeschriebenen) Verbrauchsberechnung erstellt, kommt eben auch eine unrealistische Reichweite raus. Vergleichbar mit anderen Autos (und nur das soll erreicht werden), ist es dennoch.

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  • Stimmt, die Grundaussage bleibt aber die Selbe und die Berechnung mathematisch identisch, egal ob die bereitgestellt Energiemenge inkl. oder exklusive Ladeverluste ist. Aber ja das Ergebnis verändert sich natürlich

    Wenn eine Berechnung in gleicher Weise erfolgt, hat das definitiv nicht automatisch zur Folge, dass mit den physikalisch korrekten Werten gerechnet wurde...das war schon in der Schule nicht anders....


    Die geladene Energie kann nicht für die Reichweitenberechnung heran gezogen werden und so wird es auch beim WLTP nicht gemacht.

    Das ist physikalisch Fakt und Wirkungsgrade müssen physikalisch selbstverständlich beachtet werden.


    Ob ich die geladene Energie oder die entnehmbare Energie in eine solche Rechnung einsetze ist halt ein merkbarer Unterschied.

    Sämtliche Verbrauchswerte die während der einzelnen Teilabschnitte des WLTP gemessen werden und womit die Reichweite bestimmt wird, sind Bordverbräuche und die einzige Stelle wo an Bord der "Verbrauch" gemessen werden kann, ist zwischen Batterie und Antriebselektronik.


    Der eigentliche WLTP-Verbrauch wird auch beim WLTP, genau wie beim ADAC, dadurch gemessen, dass man die Energie misst, die nötig ist, die voll entladene Batterie auf zu laden und das geschieht am Ladeeingang des Fz. Dadurch kommen letztendlich auch die gut 10% Unterschied zwischen dem Verbrauch, der durch die Reichweite errechnet wird (beim iV80:14,4kWh/100km) und dem Verbrauch, der sich mithilfe der tatsächlich vom Fz benötigten Energie errechnen lässt (16,5kWh/100km) zustande.

    Genau das hat der Gesetzgeber getan!

    Ich finde nicht, dass die Ermittlung der Reichweite, so wie ich schrieb, vom Kunden eindeutig ein zu ordnen, also zu verstehen, ist.


    Skoda schreibt einmal vom kombinierten WLTP-Verbrauch und einmal von der kombinierten WLTP-Reichweite.

    Dass beides direkt nicht viel miteinander zu tun hat, s.o., kann der Kunde m.E. nicht verstehen. Da sollte Skoda durchaus eine kundengerechte Möglichkeit bieten, dass der Kunde von dieser Besonderheit in Kenntnis gesetzt wird.

    Immerhin wird für beide Angaben der Zusatz "kombiniert" benutzt.

    Man kann ja wohl kaum vom Kunden erwarten, dass er sich in die speziellen Gegebenheiten des WLTP-Tests für BEV(PEV) einliest, um verstehen zu können, dass trotz des Wortes "kombiniert" beide Werte nur indirekt miteinander zu tun haben.


    Wenn Skoda (oder andere Hersteller) nicht mal das an Info liefern, sollte der Gesetzgeber daran definitiv etwas ändern.


    Wenn man mit den Messmethoden nicht einverstanden ist, weil man z.B. meint, dass diese die Praxis zu wenig widerspiegeln, ist das eine Sache.


    Wenn man dem Kunden dagegen 2 Werte ohne weitere Erklärung nennt, wo er aufgrund der Wortwahl davon ausgehen muss, dass diese direkt zusammenhängen, obwohl das real nicht der Fall ist, ist das für meine Begriffe eine gezielte Desinformation und so etwas sollte es grundsätzlich nicht geben.

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  • Wenn Skoda (oder andere Hersteller) nicht mal das an Info liefern, sollte der Gesetzgeber daran definitiv etwas ändern.

    Du willst es nicht begreifen, oder?

    Weshalb sollte Skoda oder Mercedes etwas erklären, was der Gesetzgeber verbockt hat? Das muss der Geseztgeber erklären - nicht die Autohersteller.
    Weshalb sollte sich der Gesetzgeber selbst Auflagen machen, wie du das forderst? Das WLTP-Verfahren ist transparent für jeden jederzeit abrufbar.

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  • Du willst es nicht begreifen, oder?

    Weshalb sollte Skoda oder Mercedes etwas erklären, was der Gesetzgeber verbockt hat? Das muss der Geseztgeber erklären - nicht die Autohersteller.
    Weshalb sollte sich der Gesetzgeber selbst Auflagen machen, wie du das forderst? Das WLTP-Verfahren ist transparent für jeden jederzeit abrufbar.

    Ich muss nicht "kapieren", wie deine Meinung dazu ist.

    Meine Meinung ist, dass Skoda (und andere Hersteller) durchaus etwas erklären könnten, was ohne entsprechende Vorabinfos nicht zu verstehen und daher für den Käufer relativ wertlos ist.


    und nein: das was dort gemixt wurde, muss ein potentieller Käufer m.E. nicht verstehen. Das ist m.E. zu kompliziert und es reicht nicht, auf das WLPT-Verfahren hin zu weisen.

    Die meisten würden die speziellen Verfahren für E-Autos vermutlich nicht mal finden....schau mal unter Wikipedia....


    Meine Meinung ist, dass eine irreführende Information zur Reichweite vom Gesetzgeber verhindert werden sollte, wenn die Hersteller es nicht für nötig halten, darauf ein zu gehen.

    Der Gesetzgeber regelt ja auch sonst alle Einzelheiten zu den Verbrauchsangaben, die die Hersteller machen müssen. Es wäre also nur konsequent, wenn man darauf achtet, dass der Verbraucher es auch einigermaßen nach vollziehen kann, denn für den normalen Verbraucher werden diese Angaben ja u.a. gemacht.

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  • Ich dächte im Prospekt steht von bis zur Reichweite, wenn Kunde dann nur bis liest.

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  • Ich dächte im Prospekt steht von bis zur Reichweite, wenn Kunde dann nur bis liest.

    Ja, im Prospekt.......von Prospektwerten habe ich in diesem Zusammenhang nur nicht geschrieben.....


    Im Prospekt wird ein Fz-Typ beschrieben, wie z.B. der iV80. Da es den mit unterschiedlichen Ausstattungen gibt, die WLTP-relevant sind, gibt es keine andere Möglichkeit, als bei Reichweite und diversen anderen Werte mit "von bis" an zu geben.


    Wenn du dagegen eine Konfiguration durch führst, ist von einer bestimmten Ausstattung des Fz-Typs die Rede und dann steht dort nicht mehr "von bis"......

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  • Guten Abend in die Runde


    Ich weiss nicht, ob das hier hin gehört, und ich bin auch kein Experte was WLTP angeht.

    Aber jemand von euch kann mir bestimmt eine Antwort dazu geben.

    Bei VW mit Verbrennungsmotor werden von den jeweiligen Abschnitten (langsam, mittel, schnell, sehr schnell) die Verbräuche mit angegeben, inkl. dem Kombinierten Verbrauch.

    Bei Skoda oder VW habe ich das bei den BEV nich nirgends gesehen (andere Hersteller habe ich nicht geprüft).

    Jetzt stellt sich mir die Frage, müssen diese Angaben von den Herstellern bei Verbrennungsmotoren machen, oder ist das einfach um Transparenz zu schaffen?

    Warum wird das bei BEV nicht gemacht? Ist das einfach nicht vorgeschrieben, oder der Aufwand zu gross weil die Ladeverluste mitberücksichtigen werden müssen usw.?


    OT:

    Klar, WLTP ist und bleibt WLTP, vor allem bei BEV, aber beim Verbrenner kann ich mich persönlich schon drauf verlassen oder denn auch knapp unterbieten.

    Wie gesagt, OT!

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