Sorry, manchmal liegt es einfach näher, im Forum zu fragen als mal kurz zu googlen - hier die Beantwortung meiner oben unnötigerweise gestellten Frage:
Wege zur Prüfung
- Beim Vorbesitzer oder Händler nachfragen: Im Kaufvertrag oder durch direkten Kontakt klären, ob die Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt wurde. [1]
- Erneut bei einem Anbieter einreichen: Einen THG-Anbieter wählen (darauf achten, dass dieser bei Ablehnung keine Strafgebühren verlangt), den Fahrzeugschein hochladen und den Antrag absenden. Ist die Quote bereits vergeben, lehnt das Umweltbundesamt (UBA) den Doppelantrag ab und Sie erhalten eine entsprechende Rückmeldung. [1, 2, 3, 4, 5]
- Auskunft beim Umweltbundesamt (UBA): Eine schriftliche Datenauskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) direkt beim UBA unter Beifügung des Fahrzeugscheins anfordern, um zu erfahren, an wen die Quote zertifiziert wurde. [, 2]