Hallo,
da es mich auch betraf habe ich mich schlau gemacht und auch die Fahrlehrerin in der Familie gefragt, auch wenn ich ungern einen Rat von der Eefrau annehme.
Es sind halt 2 Sachen die gern vermischt werden, Fahrerlaubnisklasse und Anhängelast des Kfz
Wichtig ist erstmal die Fahrerlaubnisklasse:
B, B96 oder BE? Hast Du nur B oder B96 wird mit größeren Anhängern die zulässige Gesamtmasse der Kobination von 3500kg oder 4250 kg gerissen und die ist hier maßgeblich, nicht das tatsächliche Gewicht, d.h. der Anhänger kann auch leer sein und dennoch ist es im Zweifel fahren ohne gültigen Führerschein.
Beim BE ist es kein Problem, dann ist einerseits die 7t Gespanngewicht und die zulässige Anhängelast des Kfz der limitierende Faktord und da greift das tatsächliche Gewicht, siehe
auch diese Seite hat eine übersichtliche Grafik https://www.autoscout24.de/inf…/wohnwagen-fuehrerschein/
ich hatte z.B. einen Anhänger mit 1500kg. zul. Gesamtgewicht, der Enyaq 80x hat 2750kg zul. Gesamtgewicht, somit kann ich den mit B96 (4250kg. Gespanngewicht) fahren, darf ihn aber nur soweit beladen, dass ich nicht die 1200kg Anhängelast übertrete, Stützlast außen vor.