In D ist es meines WIssens nach so, dass ein erhblicher Mangel nur dann zur Stilllegung führt, wenn man trotz Kenntnis weiterfährt. Wenn man aber das Auto "nur" wieder mitnimmt (egal ob durch einen Pannendienst oder ähnliches) um es zb Woanders reparieren zu lassen, dürfte das nicht passieren.
ich kenne die Begrifflichkeit nicht genau aber zwangs-Stilllegung in Deutschland erfolgt nur wenn schwere mängel vorhanden sind und man sich nachhaltig weigert, diese zu beseitigen.
Mir ist das 1x passiert, dass mir beim TÜV die Plakette abgekratzt wurde aber ich dufte noch nach Hause fahren.
Das ist der ultimative Hammer und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Österreich ganz anders ist. Den zitierten Fall hätte ich gerne näher kennengelernt und nicht nur vom Hörensagen.