Vor allem die rechtliche Komponente und auch die ethische bleiben fast unüberwindbar.
Die rechtliche Komponente ist geklärt. Das Auto ist haftpflichtversichert, nicht der Fahrer. Verursacht das Auto schuldhatft einen Schaden, zahlt dessen Versicherung. Unabhängig davon, ob ein Fahrer gefahren ist oder der Computer. Zumindest dann, wenn das Auto auch als autonom fahrendes Auto klassifiziert ist. Hinsichtlich des Schadenersatzes an den Unfallgegner ändert sich also nichts.