Beiträge von Hannes1971

    ...und in der SW ab 4.0 ist implementiert, dass mein Fz nach dem Laden automatisch weiß, welche Strecken (Topographie) ist bis zum nächsten Laden fahre?

    Mit aktiver Navigation: offensichtlich ja. Zumindest passen unter 5.2 die Reichweiten bzw. die Ladestopps deutlich besser, als unter 3.8. Da wurde i.d.R. der Ladestopp während der Fahrt mehrfach verschoben. Bei 5.2 passiert das nicht mehr, außer bei Starkregen, Gegenwind oder forcierter Fahrweise.

    Nochmal detaillierter:



    – Intelligenter Parkassistent (Inteligent Park Assist) und Fernbedientes Parken (Remote Park Assist)

    – Trainiertes Parken (Trained Park Assist)

    Kenne ich nicht, vermisse ich nicht. Würde wahrscheinlich unter die Kategorie "Der Geschmack kommt beim Essen" fallen.


    Absolute "Must have"


    Zitat

    – CANTON Soundsystem (12 Lautsprecher)

    - Dynamischer Fernlichtassistent (Dynamic Light Assist)

    - KESSY (Schlüsseloses Zugangs- und Start-StoppSystem) und SAFE-System

    Nice to have. Kein Zwang, nehme ich aber gerne mit.

    Gibt es da bei Thule unterschiedliche Klemmen?

    Natürlich, angepasst an das Relingprofil und die Relinghöhe. Nach dem Umstieg von Sharan auf Enyaq habe ich die Klemmen des Sharan auf dem Enyaq ausprobiert. Das Profil der Relings ist das gleiche, aber die Sharan-Reling ist etwas höher, so dass die Klemme des Sharan leichten Kontakt mit dem Dach des Enyaq hatte. Die Dachbox hätte also gehalten, es bestand aber die Gefahr von Kratzern auf dem Dach...


    Dass sich die Relings von Enyaq VFL, Enyaq FL und Elroq unterscheiden, kann ich aber nur schwer glauben. Das würde ich erst mal testen, bevor ich neue Klemmen kaufe. Vielleicht sind die unterschiedlichen Artikelnummern von Thule tatsächlich nur Geldmacherei.

    Was würde ich weglassen?


    Crystal Face - ist mir zuviel BlinkBlink

    Alarmanlage - vergesse ich nur auszumachen, z.B. auf der Fähre oder wenn der Hund mal im Auto bleiben muss

    elektrisch verstellbare Sitze: meine Frau und ich sind "sitzkompatibel". Der Sitz wird einmal eingestellt und dann quasi nicht wieder angefasst. Stimmt nicht ganz: beim Aussteigen komme ich immer an die Sitzlehnenverstellung, da ist die gespeicherte Sitzposition gut. So löst der elektrisch verstellbare Sitz ein Problem, das ich ohne ihn nicht hätte.


    Was habe ich bewusst weggelassen? Gepäckraum-Paket. Verbraucht Kofferraumhöhe, den Nutzen sehe ich nicht. Was ich dort unterbringen würde (Ladekabel etc.) habe ich im nachgerüsteten Frunk.


    Bei manchem gilt: der Geschmack kommt beim Essen. Hätte ich nicht angekreuzt, wenn es nicht im Paket gewesen wäre. Jetzt, wo ich es habe, möchte ich es nicht mehr vermissen:


    Lenkradheizung

    elektrisch öffnende Heckklappe

    Was zählt das Finanzamt? Die kWh, die ins Auto fließen, oder die, die die Wallbox aus dem Netz bezieht?

    Die wollen wissen, was Du erstattet bekommst. Also das, was durch die WB fließt. Das sollte auch so ziemlich die gleiche Energiemenge sein, die die WB aus dem Netz zieht (PV-Anteil unberücksichtigt).


    Hier ist das Schreiben.


    3.1 Ermittlung der tatsächlichen Stromkosten


    Bei der Ermittlung der vom Arbeitnehmer für das Aufladen des betrieblichen Kraftfahrzeugs selbst getragenen Stromkosten aus der Nutzung einer häuslichen Ladevorrichtung ist die Strommenge mittels eines gesonderten stationären oder mobilen (beispielsweise wallbox- oder fahrzeuginternen) Stromzählers nachzuweisen.


    Maßgeblich ist in der Regel der individuelle (feste) Strompreis aus dem Vertrag des Arbeitnehmers mit dem Stromanbieter. Neben dem Einkaufspreis für die verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Strom ist auch ein zu zahlender Grundpreis anteilig zu berücksichtigen. Ein Nachweis des individuellen Strompreises im Rahmen eines Eigenbelegs durch den Arbeitnehmer ist nicht zulässig. Es bestehen keine Bedenken, zur Ermittlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten bei einem Vertrag mit dynamischem Stromtarif die durchschnittlichen monatlichen Stromkosten je kWh einschließlich anteiligem Grundpreis zugrunde zu legen.


    Soweit der Arbeitnehmer eine häusliche Ladevorrichtung nutzt, die auch durch eine private Photovoltaik-Anlage gespeist wird, bestehen keine Bedenken, wenn zur Ermittlung der häuslichen Stromkosten auf den vertraglichen (bei Nutzung eines dynamischen Stromtarifs auf den durchschnittlichen monatlichen) Stromkostentarif des Stromanbieters für den Haushalt des Arbeitnehmers abgestellt und dabei ein ggf. zu zahlender Grundpreis anteilig mitberücksichtigt wird.


    Da steht nichts (mehr) von einem MID-Zähler. Aber die App-Anzeige basiert nun einmal nicht auf einem Stromzähler (den hat der Enyaq ja auch nicht verbaut), sondern auf Berechnungen. Die Abweichung zwischen App-Anzeige und Zähler der WB lässt mich fürchten, dass die Strommenge angezeigt wird, die in den Akku fließt. Sprich: in der App wären dann die Verluste des Gleichrichters nicht berücksichtigt.