Beiträge von DaMax

    Hmm, habt ihr mal folgendes angeschaut? 100 km/h Zulassung beim Wohnwagen


    Wenn das stimmt wäre so ein kleiner Wohnwagen mit unter 1000 kg ja überhaupt kein Problem für zulässige 100 km/h. Natürlich nur wenn der WW gebremst ist, richtig?

    Ich meine gesehen zu haben dass dieser Hänger (oder diese Art im allgemeinen) nicht als Wohnwagen gilt.

    Hat sich aber erstmal erledigt. Wir werden noch etwas sparen und uns dann die gebremste 1.300 kg Version kaufen und den dann ablasten auf 1.000 kg

    Zu dem Thema 100 gehört aber der Vollständigkeit halber noch mehrere Voraussetzungen, Stichwort Geschwindigkeitsindex Reifen, Alter der Reifen, etc. bei Bedarf bitte nachschauen.

    Ja, das habe ich bewusst weggelassen, weil es da keine Unsicherheiten gibt auf meiner Seite: Maximal 6 Jahre alt, bis 120 km/h und mind. Geschwindigkeitsindex L, das Auto muss ABS haben ...das habe ich alles verstanden :D

    Eine interessante Frage. Zu Deinem Punkt 3 werfe ich mal in den Ring, dass der Verlust von 123 kg Nutzlast viel klingt, aber wahrscheinlich gar nicht praxisrelevant ist. Dir verbleiben auf dem Zeltanhänger immer noch 317 kg Zuladung! Ich gehe mal davon aus, dass das Zelt mit Gestänge bereits im Leergewicht eingerechnet wurde. Ich denke kaum, dass Du so viel zuladen willst. Zumal Dein Enyaq ja noch leer ist und auch einiges aufnehmen kann. Kurzum gesagt: ich würde ernsthaft über eine Ablastung nachdenken.

    Das ist korrekt, als Basis dient der KT-EU2, soweit ich weiß, der wiegt leer 130 kg. Der Zeltaufbau etc. nimmt sich knapp 80 kg.
    Ich habe halt leider weder eine Vorstellung noch Erfahrung, wie alltagsrelevant diese 123 kg sind. Ich habe bisher nie einen Hänger gebraucht, bzw. alles mit dem PKW innerhalb der zulässigen Werte geschafft, das sollte also auch mit dem abgelasteten Hänger gehen. Muss ich mir mal durch den Kopf gehen lassen. Am bestne wiege ich nochmal das gesamte Campingequipment damit ich die Menge/Masse einmal visualisieren kann :D

    Hallo zusammen,


    ich bräuchte mal wieder ein wenig Hilfe!

    Wir haben unseren Enyaq ja nicht selber konfiguriert und bestellt, sondern einen gekauft, der beim Händler rumstand.

    Das Fahrzeug hatte die AHK Vorbereitung. Ich habe mir dann vom Freundlichen die AHK (elektrisch schwenkbar) nachträglich auch einbauen und codieren lassen.

    Funktionstest steht noch aus, ich bekomme allerdings die dritte Ansicht in der Rückfahrkamera (mit der "Zielhilfe") angeboten. Soweit so gut.


    Wir stehen nun kurz davor uns einen Zeltanhänger (Cultmobil Streetcamper) zu kaufen.

    Er ist ungebremst und hat 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.

    Der Hänger ist gebraucht und wurde werksseitig bereits für eine 100 km/h Zulassung vorbereitet.

    Der aktuelle Besitzer hat dann auch die Zulassung durchgeführt und eingetragen, der Hänger hat einen 100 km/h Aufkleber.


    Mein Enyaq iV80 darf ungebremste Hänger bis 750 kg bei 80 km/h ziehen.


    Nun meine Fragen:

    1. Bei ungebremsten Hängern und Tempo 100 kommt der Faktor 0,3 ins Spiel:
      ein Hänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht benötigt ein Zugfahrzeug von mindestens 750*0,3 = 2.500 kg, um mit 100 km/h gezogen zu werden.
      Mein Enyaq mit einem Leergewicht von 2.090 kg (Lt. ZB I Ziffer G) dürfte demnach nur einen Hänger bis 627 kg zulässigem Gesamtgewicht bei 100 km/h ziehen.
      Die 100 km/h Freigabe bringt beim Enyaq also eigentlich nix. Ist das soweit korrekt?
    2. Ich DARF den Hänger so wie er ist bis ZGG 750 kg beladen und mit meinem Enyaq ziehen, aber nur mit 80 km/h.
      Dass der Hänger 100 km/h in der Zulassung hat spielt keine Rolle, ich muss das nicht löschen lassen, den Aufkleber entfernen oder gerate sonst wie in Schwierigkeiten, solange ich maximal 80 fahre?
    3. Ich KANN den Anhänger auf 627 kg ablasten lassen, dann darf ich zwar 100 km/h damit fahren, verliere aber 123 kg Nutzlast (440 kg vorher, 317 kg nach Ablastung).
      Ich dürfte den Hänger dann auch nicht mehr bis ZGG 750 beladen, wenn ich ihn nur im Stadtverkehr bei maximal Tempo 50 bewege, richtig?
    4. Ich darf NICHT den Hänger nur bis ZGG 627 beladen und dann 100 km/h fahren, weil er ja offiziell ein ZGG von 750 kg hat.
      Es zählt das ZGG, nicht das tatsächliche Gewicht?
    5. Ich darf NICHT das Auto inkl. mir und meiner Familie und moderater Zuladung auf 2.500 kg bringen, und dann 100 km/h fahren, da auch hier Ziffer G aus der ZB I gilt und nicht das aktuelle tatsächliche Gewicht?

    Die Punkte 1., 3., 4 und 5. sind mir glaube ich klar, aber bei 2. habe ich Sorge dass es Probleme gibt bei einer Kontrolle.


    Viele Grüße


    DaMax

    Wenn ich lade und dabei das Fahrzeug verlasse, verwende ich eine grüne "Parkscheibe" auf der ich einstelle bis wann ich voraussichtlich lade.

    Zusätzlich ist meine Handynummer auf der Scheibe, für den Fall das etwas nicht stimmt oder jemand fragt ob ich eventuell früher fahre.


    Ich selber hatte noch nicht so oft das Problem, aber wenn habe ich bisher einen Stellplatz gesucht und mit den Anwesenden gesprochen und geschaut, wer bald fertig wird und verabredet, dass ich ein Zeichen bekomme bevor der Platz frei wird.

    Hat bisher gut funktioniert.


    Ich stelle fest, dass mit Zunahme der E-Fahrzeuge nun leider auch das Blockieren von Ladesäulen durch angestöpselte auf 100 % aufgeladene E-Fahrzeuge zunimmt.☹️ Daher befürworte ich inzwischen auch „Blockiergebühren“, die schnell greifen und merkbar sind.

    Hat zwar wie gesagt bisher selten solche Probleme, bin da aber absolut deiner Meinung: An der Ladesäule sollte ausschließlich geladen werden dürfen und danach sollten Blockiergebühren erhoben werden, die weh tun. Oder, noch besser: Wenn der Ladevorgang beendet ist und das Fahrzeug weiter angeschlossen bleibt, beginnt nach 5 Minuten ein Entladevorgang :D

    Welchen Filter nehme ich denn dann - der Originalfilter von VW oder z.B. den von Bosch?

    Gibt es da Erfahrungswerte oder Tipps?


    Zur Wahl stehen Bosch 0 986 628 585 oder halt Original VW 1EA819669