Moin
Mist. Das dritte Kind zählt nicht mehr mit. Indirekt allerdings schon, da ja der Steuerfreibetrag für das dritte Kind vom Brutto abgezogen wird. Sind bei drei Kindern schon einmal 20.484 €. Dazu noch 2x Werbungskosten (2.460 €) und die ganzen Beiträge zur Sozialversicherung (bis zu 58.688 € bei gemeinsamer Veranlagung). Schon ist man bei einem nominalen Bruttoeinkommen von 90.000 € + 20.484 € + 58.688 € + 2.460 € = 171.632 €, bei dem man noch die Förderung bekommen kann.
Äh, nee …
Deine 58688€ für die Sozialversicherung passen hier nicht. Das ist der (2025er) Wert für die maximal abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen und der leitet sich aus der höheren Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung (2025: 12x 9900€) und dem Beitragssatz dieser Versicherung (24,7%) ab, bei gemeinsamer Veranlagung dann der doppelte Betrag. Damit kannst Du aber nicht rückwärts das Bruttoeinkommen errechnen, denn die Beitragsverteilung in der knappschaftlichen Rentenversicherung (nur für Bergbau) ist nicht paritätisch, sondern auch hier trägt der Arbeitnehmer „nur“ 9.3% (und der AG dann 15.4%). Mal abgesehen von der mittlerweile geringen Arbeitnehmeranzahl in dem Versicherungszweig.
Bei einem nicht im Bergbau beschäftigtem Arbeitnehmer dürften die Arbeitnehmeranteile zur SV in diesem Jahr etwa 18300€ pro Person nicht überschreiten (in 2025 etwas weniger), extrem teure PKV-Beiträge mal ausgeklammert.
Für die o.g. 58688€ bräuchte man weitere freiwillige Beiträge, das kann man z.B. zum Ausgleich einer potentiellen Rentenminderung tun (erst ab dem 50. Lebensjahr), die Überlegung dazu würde ich aber nicht von der Förderung da abhängig machen wollen ![]()
Dann schon eher irgendwelche Werbungskosten ansetzen, wobei die ja auch erstmal angefallen sein müssten.
Sorry für OT
Über die hohen Grenzwerte hier kann man sicher geteilter Meinung sein. Gefördert werden soll aber der Absatz und da würde ich bei sehr niedrigen Ansätzen dann nicht allzu viele Neuwagenkäufer erwarten. Eine Vermögensprüfung, die dann neben der Wertgrenze und der Wertbestimmung selbst genutzen Wohneigentums auch noch ein Stichtagsproblem aufwerfen würde, dürfte kaum zu leisten sein, sieht man mal von einer reinen Negativerklärung des Antragstellers ab.
Gruß
K.R.