Beiträge von LT35

    Moin


    Hm …


    Die Strafe bei Nichterfüllung der Quotenverpflichtung beträgt 0,60€ je Kilogramm.


    § 37c BImSchG - Einzelnorm

    (Absatz 2 Nr. 1)


    Das UBA setzt 2000 kWh pro Auto an, je nach Zusammensetzung des Strommixes sind das unterschiedliche CO2-Mengen. Für 2026 taucht der Wert von 746kg auf, ich hatte noch 738 im Hinterkopf.


    746 x 0,60€ =447,60 €


    Das UBA macht die Prüfung der Anträge nicht völlig für lau (https://www.gesetze-im-interne…ubgebv/BJNR233410021.html), das hängt aber wohl deutlich von der Qualität der Anträge ab. Im Normalfall wird das nicht so ausufern.


    Das Poolingunternehmen muss aber auch etwas verdienen. Bei 435€ wird die Luft in diesem Jahr aber dünn, wenn sich der Emittierende mit einer Strafe von 447€ davon stehlen könnte (was optisch in Berichten nicht so toll aussieht, aber ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ja (angeblich) gänzlich ungeniert …).


    Das Geschäftsmodell habe ich aber vermutlich noch nicht so ganz verstanden.


    Das o.g. Sonderkündigungsrecht der „THG-Experten“ findet sich in §6 Nr. 5 ihrer AGB ( https://thg-experten.de/conditions ).


    Gruß

    K.R.

    Moin

    Bitte mit Vorsicht genießen, ist halt KI (ChatGPT)

    Die hat das aber auch nur auf Skodas Werbeseiten abgeschrieben:


    Das Škoda Enyaq Coupé: Sicherheitsassistenten
    Multikollisionsbremse, Müdigkeitserkennung und viele weitere Assistenten sorgen im Enyaq Coupé für Ihre Sicherheit.
    www.skoda-auto.de


    (letzte Seite)


    Aber was passiert dann ? Versucht mich Laura mit irgendwelchen Scherzen wach zu halten ? Nur der Warnton ist ja etwas dünne.


    Gruß

    K.R.

    Moin

    Da hätte ich es auch vermutet, aber es gibt dort nur (siehe Screenshot):

    - Änderung des Passwort

    - Änderung der E-Mail

    - Account löschen

    In der Ansicht für das Smartphone vielleicht, in der normalen (ok, kann man drüber streiten …) sieht das anders aus:


    IMG_0462.jpg


    Gruß

    K.R.


    (der hier sehr überwiegend mit einem iPad unterwegs ist)

    Moin

    Also, so wie sich mir die E-Auto Förderung darstellt, wird das Einkommen sehr wohl berücksichtigt.

    Er schreibt aber Vermögen.


    Und das kann man zwar einbauen, dann braucht es aber Bewertungsgrundlagen für Vermögen, welches nicht in Geld vorliegt und dazu passende Stichtagsregelungen. Ein dementsprechender Antrag selbst dürfte dann schon herausfordernd werden, der Prüfaufwand allemal und auch zeitlich jenseits des politischen Regelungswillens.


    Die paar Luxusfehlförderungen sind unterm Strich billiger, auch wenn sich in diesen - aber eben auch nur in einiger dieser Fälle die Prüfung nach Vermögen wohl gelohnt hätte. Für die anderen 95% wird es nur länger dauern.


    Die Deckelung auf irgendwelche maximal förderbaren Bruttolistenpreise, wobei die prüfende Behörde dann entsprechende Preislisten führt (die sich nur auf Basisausstattungen beziehen können), dürfte aus dem gleichen Grund entfallen sein.


    An der perfekten Bürokratie arbeitet sich das Land schon an reichlich anderen Stellen ab …


    Gruß

    K.R.

    Moin

    Wäre gut, wenn ihr als Post noch Euren km-Stand angeben würdet. Wenn die "Keine Probleme" noch Neuwagen oder sehr wenig Kilometer gefahren sind, kann man dies besser einordnen.

    Ja ok, erwischt … ;)


    iV80x aus 9/2023 (Produktion)

    erst 14tkm (ehemaliger Vorführwagen und Ladenhüter)


    Bisher unauffällig


    Gruß

    K.R.

    Moin



    Du bist nicht alleine, auch wenn da jetzt keine Lösung steht.


    Gruß

    K.R.