Moin
In der App von ENBW nicht aufgelistet.
Hm … mal updaten ? ![]()
Version 8.18.0 für iOS (30.6.2026)
Oder meinst Du einen anderen Standort ?
Gruß
K.R.
Moin
In der App von ENBW nicht aufgelistet.
Hm … mal updaten ? ![]()
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Oder meinst Du einen anderen Standort ?
Gruß
K.R.
Moin
ich denke mal, dass damit die zusätzliche Achslast der Hinterachse bei Anhängerbetrieb gemeint ist, die bei werkseitiger AHK unter Bemerkungen im Fz-Schein steht.
Vermutlich.
Steht aber wohl auch drin, wenn nur diese Vorbereitung konfiguriert wurde. Mein Auto hat keine AHK.
Falls der Verkäufer ein Zertifikat hat (oder es abrufen kann), dort steht die Ausstattung (ab Werk) ebenfalls.
Gruß
K.R.
Mein 80x hat sich sogar mal mit dem Beifahrer drin abgesperrt
Ach, Deiner ist das
![]()
Gruß
K.R.
Moin
Dann wollen wir mal hoffen, dass die Plakette bei üblicherweise getönter Heckscheibe sichtbar ist, oder muss sie von außen geklebt werden?
Das bleibt Dir überlassen, sie muss halt sichtbar sein. Bei diversen Transportern oder diesem Polestar 4 gibt es gar keine Scheiben.
Alle Pickerl in A, CH, früher zB CZ, SLO, aktuell die französischen Umwelt-Plaketten müssen vorne geklebt werden, das muss doch auch im ruhenden und fließendem Verkehr kontrolliert werden? Was können die, was wir nicht können?
Die Asfinag nutzt stationäre Kameras - sie haben für ihre Mautboxen ja auch genügend Brücken dafür - und vereinzelt mobile Teams. Das ist aber auch ein übersichtlicher, sprich definierter Verkehrsraum, wo die überwacht wird.
Die Schweiz nutzt m.E. nur mobile Teams, wobei es optional registrierte E-Vignetten gibt und bei der Schwerverkehrsabgabe geht es sowieso nur mit Kennzeichenangabe, da gibt es ja keine äußeren Markierungen.
Eine Kontrolle der französischen CritAir habe ich noch nicht erlebt. Vermutlich stellen die sich mit brennenden Fässern auf die Straße und halten Dich an. Ach nee, das waren „die Anderen“ …
Die Frage nochmals aufgreifend: wie kommen ausländische Autos legal in unsere Umweltzonen? Die blaue Heckplakette hilft ja nicht...
Status quo: mit der grünen Umweltplakette wie andere Fahrzeuge auch.
Zukünftig: warten wir den Text mal ab. Ich würde davon ausgehen, dass E - also diese Plakette - reicht dann auch.
Gruß
K.R.
Moin
Was macht man denn, wenn man ganz dringend Hilfe braucht, z. B. bei Problemen mit einer Ladesäule??
Dann sollte auf der Ladesäule eine Nummer stehen.
Ansonsten stehen welche auf der Rechnung, die sind aber nur von Mo-Fr besetzt (und auch nicht in der Nacht).
Gruß
K.R.
Moin
Was für ein Unsinn, die Plakette hinten kleben zu müssen:
Nö.
Dieses „E“ dient als Ersatz für das E im Kennzeichen, nicht als Ersatz für diese Umweltzonenplakette.
Im Kennzeichen und dessen definierten Montageorten dient etwas zur Darstellung und Überwachungstauglichkeit im fließenden und (auch) im ruhenden Verkehr. Im fließenden Verkehr ist eine Lesbarkeit an der Front nicht gegeben (die Berechtigung zur Einfahrt in die Umweltzonen wird i.d.R. im ruhenden Verkehr überwacht), weil einem das Fahrzeug entweder entgegenkommt - und eine möglichst noch auf der von der Fahrbahn abgewandten Fahrzeugseite an die Scheibe geklebte Plakette nur sehr kurz im Blickfeld auftaucht - oder man blickt nur zurückschauend darauf (über Spiegel).
Hinterherfahrend sollte man die Plakette sehen können, mit gewissen Einschränkungen bei Anhängern oder Fahrradträgern.
Im ruhenden Verkehr ist es egal, soweit die Plakette auffindbar und sichtbar ist.
Diese Umweltzonenplakette für PHEV bzw, BEV entfallen zu lassen ist letztlich dem Umstand geschuldet, dass bei Dieseln meistens bereits Euro 4 (auch ohne DPF) reicht und bei Benzinern sind wir bei Euro 1 (die davor sind auch schon lange im Bereich des H-Kennzeichens). Mir ist kein PHEV bekannt, der das nicht erfüllen würde. In ihrer jetzigen Form haben sich die Zonen eh überlebt, aber das ist noch mehr OT.
Gruß
K.R.
Moin
Was mich nur wundert ist:
1. warum soll die blaue Plakette lt TCS an der Heckscheibe montiert werden? Das stellt doch sicher die Ordnungsbehörden auf die Probe.
Weil das so vorgeschrieben ist, da muss die Ordnungsbehörde dann halt mal durch.
Gruß
K.R.
Moin
Kann dieses „Frei“ nicht so ausgelegt werden, dass sie davon ausgenommen sind - also nicht fahren dürfen?
Paragraf 41 Abs. 2 Satz 3 StVO
Die auf den Zusatzschildern genannten Ausnahmen sind „frei im Sinn von befreit vom Ge- bzw. Verbot“.
Zu den Erweiterungen des Satzes 4 gehört die Busspur nicht.
Gruß
K.R.
Moin
Bei den Essenern könnte die ja auch gleich aufs Kennzeichen …
… löst aber vermutlich Irritationen aus. Ischa gar kein Ausland <sorry, die Elbe ist manchmal ein Hindernis>
Gruß
K.R.