In Zukunft werden wir viel mehr Strom benötigen.
Nunja wenn wir dann die Raffinerien und die ganzen Tankstellen, Kraftwerke etc. nicht mehr mit Strom versorgen müssen, sollte sich doch der Mehrverbrauch in Grenzen halten oder?
In Zukunft werden wir viel mehr Strom benötigen.
Nunja wenn wir dann die Raffinerien und die ganzen Tankstellen, Kraftwerke etc. nicht mehr mit Strom versorgen müssen, sollte sich doch der Mehrverbrauch in Grenzen halten oder?
ich denke Lichtsammler hat nix gegen weniger Verbrauch, jedoch ist die Netzgebühr auch für mich im Arbeitspreis falsch. Die gehört für mich in die Grundgebühr, der Aufwand für einen Hausanschluss ist immer ähnlich, egal was dort dann bezogen wird....zumindest lt. meines laienhaften Verständnises. Das man mit dem Privileg PV-Anlage (und das isses, allein schon als Eigentümer und auch vom Anschaffungspreis her) diese "Gebühr" auch noch verringern kann, kann dir sicher nicht angelastet werden, jedoch dem Gesetzgeber. Das Problem was ich oft sehe ist, dass man als PV-Besitzer/E-Autofahrer immer schön den Ökogedanken rauskehrt und doch oft den wirtschaftlichen dahinter sieht. Natürlich muss jeder sehn wie er mit dem Arsch an die Wand kommt, dann soll man es aber auch so benennen.
ja Model Y wäre sicher der am schnellsten lieferbare Ersatz, dann aber auch ca. 150€ mtl. teurer. Ob man den Schadenersatz eingeklagt bekommt? Das witzige ist ja, bei dem Händler steht der alte Vorführenyaq abgemeldet aufm Hof zum Verkauf. Der kann mir aber nicht als Ersatzfahrzeug angeboten werden....der lief zu lange als Vorführer und musste dann abgemeldet werden.
nunja aber daran sieht man doch schön, dass zB Biogas ein verlässlicher Partner sein kann um die Grundlast (oder wie man es immer nennt) abzusichern? Kann man dann nicht alle größeren Tierställe mit sowas versorgen und evtl. die Kläranlagen noch dazu? ich mein gesch*** wird immer.... ![]()
natürlich ist der Händler hier auch ne arme Sau und kann nix dafür....andererseits ist er der Vertragspartner und muss deswegen nun herhalten, das Rechtssystem sieht das nunmal so vor ihn und nicht Skoda anzuscheißen. Der Hintergrund ist ja auch, evtl. Rechte nicht zu verlieren und somit auf Leistungen (Schadenersatz etc) nicht zu verzichten und evtl. mit der Weiterleitung des Anwaltsschreiben an Skoda etwas Dynamik reinzubringen. Der letzte Trumpf wäre sicherlich die Öffentlichkeit, aber ob das jemanden ne Story wert ist lässt sich auch nicht abschätzen. Fakt ist, in dem jetzigen Umfeld ist eine Wandlung sicher nicht das Thema, was wäre den die Alternative?
Was sagt Dein Anwalt dazu, mausschubser ?
Meine Anwältin hat erstmal natürlich den Händler angeschrieben und eine Frist gesetzt.....als Antwort kam:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Frau XYZ,
ich habe Ihr Schreiben bezüglich des ENYAQ Ihres Mandanten mausschubser an Skoda weitergeleitet, um die Dringlichkeit Ihres
Anliegens zu betonen. Das betreffende Ersatzteil befindet sich seit 01.09.2022 im Lieferrückstand (siehe Dokument). Ohne
dieses Teil ist das Fahrzeug nicht zu reparieren. Die Lieferfähigkeit können wir jedoch nicht beeinflussen. Ihre Forderung zur
Mängelbeseitigung bis zum 12.01.2022 ist somit schon aus heutiger Sicht nicht erfüllbar.
Wie Ihnen bekannt sein sollte, steht im Rahmen der Sachmangelhaftung (gültig seit 01.01.2022) Käufern für die Zeit der
Nachbesserung grundsätzlich kein Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen oder Werkstattersatzwagen zu. (sieh
Dokument FAQ)
Entgegen Ihrer Darstellung verfügt Herr mausschubser seit Monaten über einen kostenfreien Leihwagen (siehe Dokument
Mietvertrag), welcher ebenfalls elektrisch geladen werden kann. Somit kann er seine Stromerzeugungs-Anlage durchaus
nutzen. Dies ist eine Kulanzlösung durch unser Autohaus! Daher weise ich jegliche weitere Forderungen diesbezüglich
zurück.
Ihrem Kunden steht es frei, vom Kaufvertrag zurück zu treten und das Fahrzeug zu wandeln, sollte eine weitere Wartezeit
für ihn unzumutbar sein (siehe Dokument FAQ).
--
Mit freundlichen Grüßen,
mal sehn was die Anwältin nun vorschlägt.....
uiuiui im letzten Jahr die letzte Meldung....hab ich eigentlich erwähnt, dass mein Auto immer noch in der Werkstatt steht? Kein Ersatzteil in Sicht...sind ja auch erst knapp 5 Monate... Händler weist alle Kosten von sich, er hätte ja freiwillig nen Leihwagen gestellt.....aber sie haben ordentlicherweiße die Winterreifen draufgeschaubt.....auch wenn er nicht fahren darf. So viel Ordnung muss schon sein. ![]()
Hast du den Vertrag schon und steht da nicht eine Widerufsfrist drinne (meist 14 Tage) ?
So war es zumindest nicht gemeint. Wenn es so bei dir angekommen ist, tut mir das leid!
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