Also mir gefällt der Wagen besser mit den Felgen von VW.
Was die Teilenr. angeht, schon mal geprüft/nachgefragt, ob evtl. die Teilenr. VW/Skoda identisch ist?
Also mir gefällt der Wagen besser mit den Felgen von VW.
Was die Teilenr. angeht, schon mal geprüft/nachgefragt, ob evtl. die Teilenr. VW/Skoda identisch ist?
Mach die Narvik Felgen drauf und ab dafür.
In der Praxis guckt der TÜVer ob die Dimensionen / Maße der Felgen und Reifen passen, ich würde davon ausgehen das da nie jemand nachfragen wird.
Da musst schon einen TÜVer haben der etwas finden will.
…. Und die Radnabenabdeckungen gehen entweder als Running Gag oder es gibt sicherlich auch neutralen oder sogar Skoda Ersatz.
An meinem Fahrradträger steht auch Volkswagen 😮💨
Die Antwort und damit die Bescheinigung zum Traglastindex der Navik Felgen von Volkswagen kam prompt: Index 102 und damit 850 Kg, also völlig ausreichend für die beabsichtigte Nutzung ... ![]()
Es dürfte hier Einigkeit darüber bestehen, dass die Felge technisch gesehen auf dem Auto gefahren werden könnte.
Solange aber keine offizielle Freigabe von Skoda vorliegt, gibt es m.E. eine andere Gefahr, woran auch die Traglast-Bestätigung nichts ändert:
Die Felge gehört nicht zum offiziellen Skoda-Programm, und es liegt ja auch keine ABE für die Verwendung auf dem Fahrzeug vor.
Damit verliert nach meiner Kenntnis formal gesehen das ganze Fahrzeug die Allgemeine Betriebserlaubnis, mit entsprechenden Folgen bei einem (hoffentlich nie eintretenden) Unfall oder einem sonstigen Vollkaskoschaden. Ein Gutachter wird den Sachverhalt mit ziemlicher Sicherheit feststellen, da die Felge ja nicht im Skoda-Ersatzteilkatalog enthalten ist.
Ich bin allerdings kein Jurist, vielleicht findet sich hier im Forum einer, der meine Einschätzung bestätigen oder – noch besser – widerlegen kann?
Mit der Bescheinigung zum Traglastindex kann man die Räder problemlos eintragen lassen. Werde ich genau so machen, schließlich möchte ich auch die Winterräder meines iD.4 GTX auf dem RS weiterfahren.
Ich bin allerdings kein Jurist, vielleicht findet sich hier im Forum einer, der meine Einschätzung bestätigen oder – noch besser – widerlegen kann?
Mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis hast du Recht.
Die (juristischen) Folgen kommen dann immer auf den Einzelfall an. Man fährt ja keine Kombination, die nicht sicher bzw. nicht eintragungsfähig ist. Eine Versicherung würde das aber sehr wahrscheinlich als Einfallstor nehmen, um die Schadensregulierung ganz oder teilweise abzulehnen.
Allein schon, um sich diesen Stress zu sparen, sollte man den legalen Weg gehen. Zumal dieser vom Aufwand und den Kosten überschaubar ist.
Liebe/r Besucher/in des Enyaq-Forum. Wir würden uns freuen, wenn du etwas zum obigen Thema beitragen möchtest.
Hier klicken, um ein kostenloses Benutzerkonto im Enyaq Forum anlegen
Bereits 13942 Mitglieder sind dabei und tauschen erste Informationen rund um das neue Elektro SUV Enyaq von Skoda aus! Viel Spaß :)