Was ist Account Sharing? Eine Familie, 2 Autos. Es lädt nur einer, aber 2 benutzen die Autos. Ist das Account Sharing?
Powerpass - mehr als 10 kWh laden pro Tag kann zur Kündigung führen
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Eher das, was hier Einige auch offen „beworben“ haben:
Man teilt die (anfangs gratis) Grundgebühr, und reicht die Karte im Familien- und Bekanntenkreis bei Bedarf herum.
So zahlt man nur einmal GG, und alle bekommen den guten Preis.
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Das kann sein, ist aber streng genommen gem. AGB verboten. Dazu braucht es keinen 300 kWh Referenzpunkt.
Wobei die Definition "Gemeinsame Nutzung" nicht eindeutig ist. Ist der Tarif ans Auto gebunden (Fahrer wäre egal) oder an den Fahrer gebunden (Auto ist egal).
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Die müssten ja eigentlich an den Fahrer gebunden sein. Weil ich ja den Vertrag mit dem Anbieter mache und dann wäre das Auto egal.
Ob den dann meine Frau, oder meine Kinder nutzen ist doch egal, nur halt keine parallele Nutzung, was der Anbieter sehr schnell über die Plausibilität prüfen kann.
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Powerpass schließt die gemeinsame Nutzung des Kontos aus (sowohl in den alten als auch neuen AGBs). Der Vertrag ist personen- und nicht fahrzeufgebunden. Im Endeffekt heißt es zwei E-Autos, zwei Ladekarten.
Nehmen wir jetzt an, dass das Konto auf Michael Mustermann registriert ist. Dann kann er seinen Enyaq damit laden, aber auch den Werkstattleihwagen Elroq, den Tesla Model S Plaid, den er sich fürs Wochenende von einem Freund ausgeliehen hat, und den Mercedes EQB im Urlaub.
Den BMW iX1 seiner Frau kann er auch laden, wenn er mit dem Auto unterwegs ist. Ist seine Frau aber alleine mit dem iX1 unterwegs und lädt, braucht sie eine eigene Ladekarte.
Dass das praxisfern ist, sieht wohl jeder selbst ein. Keiner wird im Familienkreis wohl zwei Ladeabos (beim gleichen Anbieter) haben. Solange das nicht übertrieben wird, kräht kein Hahn nach. Aber die Ladevorgänge sollten sich nicht auf die Regionen Hamburg und Berlin verteilen und dazwischen keine Anknüpfungspunkte geben. Des Weiteren sollte die Ladehistorie plausibel sein.
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...müssten ja eigentlich...
es ist einfach nicht eindeutig. Also ein Freibrief für den Anbieter.
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Es ist aus meiner bescheidenen juristischen Sicht schon eindeutig. Es ist „für den persönlichen Gebrauch“ und das Angebot richtet sich an Privatkunden, ergo den Vertragspartner. Der wird entweder Frau Enyaqfahrerin oder Herr Enyaqfahrer sein, aber nie Familie Enyaqnutzer.
Aber ich sehe es auch so, dass das aus Kostengründen sicher nur manuell überprüft wird, wenn sowohl die 300 kWh signifikant überschritten werden als auch mehrere Monate hintereinander. Für die meisten von uns sollte alles weiterhin entspannt bleiben.
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Vor allem sitzt da keiner und schaut alle Ladungen aller Nutzer durch. Ich schätze, da gibt es einen Algorithmus.
>300 kWh/Monat + X Monate nacheinander + im Schnitt X DC-Ladevorgänge pro Monat + zeitlicher Abstand von weniger als X Stunden zwischen Ladevorgängen + mehr als X kWh pro Ladung
(nur mal ein paar Telemetriedaten als Beispiel)
Dann geht 'ne Mail an den Sachbearbeiter raus und der guckt sich das mal an.
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Mich wundert nur, dass sie die 300 kWh hart in die AGB hineinschreiben. Das kann man deutlich weicher formulieren und dann prüft man eben intern auf 300 kWh. Wenn man dann merkt 300 kWh ist blöd, da haben wir zu viele manuelle Prüfungen, dann legt man halt 350 oder 400 fest.
Der Kunde kriegt von all dem nichts mit außer er erhält eine Kündigung „aufgrund ungewöhnlichem Ladeverhalten kündigen wir nach AGB 47.12 blablabla“
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Da hättest du aber schwammige Definition (was ist ein ungewöhnliches Ladeverhalten) und könnte vor Gericht schwierig werden.
So dürfte es rechtlicher einfacher sein, da würden rechtlich 2 Monate mit einem Ladevolumen über 300 kWh als Begründung vermutlich reichen.
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