Powerpass - mehr als 10 kWh laden pro Tag kann zur Kündigung führen

  • Moin

    Man stelle sich mal vor, ich müsste daheim zwei Verträge mit der Telekom abschließen, damit meine Frau und ich von den Genuss von deren Internetzugang kommen...

    Ganz so schlimm war es nicht, aber bei deren frühen DSL-Flat-Tarifen war eine Netzwerkverteilung mit mehr als einem Endgerät hinter dem Modem m.E. vertraglich auch nicht zulässig.


    „Am Leben vorbei“ mag sein, wenn man die Umsetzung der eigenen AGB denn so stringent vornehmen würde, wie es Anschein haben soll. Daran fehlt mir aber bei der familiären / partnerschaftlichen Nutzung innerhalb eines Fahrzeuges (je Vertrag) etwas der Glaube.


    Gruß

    K.R.

  • Bin ich bei Dir: das wird wohl kaum sinnvoll geprüft werden können, vor allem, wenn Partner/Partnerin mit dem Auto unterwegs sind und man nicht gleichzeitig über das Konto noch seinen MG Cyberster lädt.

    Was ich mich frage: warum schreibt man sowas dann überhaupt rein? Wie ist das Meeting dazu abgelaufen? Warum hat da keiner gefragt "Wie wollen wir das denn prüfen und wer hier im Raum nutzt auch nur einen PP-Account für sich und seine/n Mann/Frau?" ...

    Enyaq Coupe RS in Mamba-Grün 🐸
    VW e-up Facelift in Honey-Yellow 🐝


  • Naja ich denke ein bisschen gesunder Menschenverstand hilft.


    1. haben Sie es mit der Menge pro Monat begrenzt

    2. Wenn es deine Frau nutzt und du nicht zeitgleich, wird keiner was sagen. Im Abstand von 5 min einer in Flensburg einer in München, wird dann schwer erklärbar sein.

    Enyaq FL 85, Graphit Grau metallic, Suite Leder Schwarz, Transport Paket, Winter Paket, Maxx Paket, AHK, Aquarius 21", Netztrennwand


    Elroq 85, Race Blau metallic, Smart Lodge, Canton, AHK, WP, Pakete UDC & Smart, Neptun 20"

  • Ich als Verkäufer eines Produkts (in diesem Fall Strom) würde ja betriebswirtschaftlich vernünftig kalkulieren und dann dafür Sorge tragen, dass ich möglichst viel dieses Produkts an den Mann bringe.

    Vielleicht würde ich es sogar in Erwägung ziehen, mit anderen Playern am Markt (z.B. den Ladesäulenbetreibern) zusammenzuarbeiten.


    Aber was weiß ich schon....

    Enyaq iV 80 seit 26.04.2023:


  • Moin

    Was ich mich frage: warum schreibt man sowas dann überhaupt rein? Wie ist das Meeting dazu abgelaufen? Warum hat da keiner gefragt "Wie wollen wir das denn prüfen und wer hier im Raum nutzt auch nur einen PP-Account für sich und seine/n Mann/Frau?" ...

    Geh mal davon aus, dass der Punkt in dieser oder ähnlicher Form durchaus jemandem aufgefallen ist, denn diese Vertragskonstruktion richtet sich ja nur noch an Privatnutzer. Möglicherweise will man den Fall aber gar nicht prüfen, aber auch keine dezidierte Ausnahme von der Regel formulieren (die dann entweder wieder Interpretationsspielraum für ähnlich gelagerte Fälle läßt, oder ob zu detaillierter Beschränkung alles andere ausschließt und auch zu Diskussionen führt).


    Das dürfte wohl auch nicht nötig sein.


    Die Beschränkung des Dienstes auf den persönlichen Gebrauch beschränkt die tatsächliche Nutzung nicht nur auf die (eine) Person, sondern auf den persönlichen Zweck, der kein gewerblicher / kommerzieller sein darf. Die gemeinsame Nutzung von Konten schließt man hier allerdings aus.


    Die sehr kurze Aufzählung unter 7.1 beginnt zwar mit „insbesondere“, was sie als nicht abschließend qualifiziert, untersagt darin dann aber „die Verwendung oder gemeinsame Nutzung einer einzigen RFID-Karte für das regelmäßige Laden von mehr als einem Fahrzeug“.


    Das Verbot der regelmäßigen Nutzung schließt die gelegentliche Nutzung (auch) für mehr als ein Fahrzeug nicht aus. Hätte man das hier gewollt, stünde das „regelmäßig“ da nicht. Wollte man eine „gemeinsame Nutzung“, also von mehr als nur dem Kunden (der andere Vertragspartner ist Elli und der nutzt weder das Kundenkonto noch dessen Karte für Ladevorgänge, kann also nicht gemeint sein) komplett ausschließen, hätte man das anders formuliert. Hier wird aber nicht grundsätzlich die gemeinsame (Gemeinschaft -> Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Interesses , hier also Nutzung und das dazugehörige Laden des Autos) Nutzung der einzigen zum Vertrag gehörenden Karte untersagt, sondern nur das (noch dazu) regelmäßige Laden anderer Fahrzeuge damit.


    Damit darfst Du m.E. das Auto also nicht nur für den Umzug an z.B. Deinen Nachbarn verleihen (nicht vermieten) sondern ihm - in diesem Zusammenhang - auch die Ladekarte überlassen. Die Nutzung der App scheidet praktisch aus, dafür bräuchte er die Zugangsdaten. Bei der eigenen Familie oder partnerschaftlichem Umfeld würde ich den persönlichen Gebrauch sowieso als gegeben ansehen, mit der o.g. Ausnahme des regelmäßigen Ladens anderer Fahrzeuge.


    Gruß

    K.R.

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