Fehlt da was ?

  • Genau so, einfach mal den Händler kontaktieren und das melden. Dann braucht es überwiegend und vorweg keine rechtlichen Diskussion, so meine Erfahrung.

    Und ja, es würde für die Qualität des Händlers sprechen wenn er das vorher gewechselt hätte, resp. beim Kauf erwähnt hätte, dass es noch gewechselt werden muss. Aber, wenn der Test bei Tageslicht gemacht wurde, geht sowas auch einem Händler mal durch.


    Geben und nehmen.

    Enyaq FL 85, Graphit Grau metallic, Suite Leder Schwarz, Transport Paket, Winter Paket, Maxx Paket, AHK, Aquarius 21", Netztrennwand


    Elroq 85, Race Blau metallic, Smart Lodge, Canton, AHK, WP, Pakete UDC & Smart, Neptun 20"

  • Rechtlich sicherlich schwierig und Juristen hätten ihren Spaß daran.

    Jokkel368 ich hoffe du bekommst es ersetzt und kannst dich lange daran erfreuen.

    Was ist daran rechtlich schwierig? Und warum sollten Juristen an so einer Banalität mit so unglaublich geringem Streitwert jetzt Spaß daran haben? Der würde Dich eher nach Hause schicken und Dich ernsthaft fragen, warum du bei ihm bist und was du von ihm überhaupt willst?


    Das Ding wird gegen ein funktionierendes Logo beim Händler kostenfrei ersetzt. Skoda kennt das Problem und behebt es.

  • Zumal man noch beweisen müsste, dass das schon bei Übernahme war.

    Möööp, falsch. Im ersten Jahr muss der Händler beweisen, dass es bei der Übernahme noch nicht war.

  • Im ersten Jahr muss der Händler beweisen, dass es bei der Übernahme noch nicht war.

    In dem Fall ist das 1 Jahr hier falsch, da es sich um ein gewerblich verkauftes Gebrauchtfahrzeug handelt, die gesetzliche Gewährleistung dafür in Gänze nur 1 Jahr beträgt und die Beweislastumkehr nach 6 Monaten eintritt.

  • Upps, da habe ich was losgetreten. Aber Danke für die juristische Beratung. Ist ja schön im Forum weiter dazu zu lernen und die einzeln geschilderten Fälle zeigen auch die Komplexität, selbst in so einem unscheinbaren Fall.

    Ich bin eben ein Techniker und damit eher praktisch/ pragmatisch unterwegs. Ich würde auch kein Fass aufmachen wegen dem defekten Logo im Pfützenlicht. Wird es getauscht ist es gut. Liegt es außerhalb der Gewährleistung dann ist es eben so.

    Ich wollte nur anregen, ob eine Umfeldbeleuchtung, das „nur“ sein Licht-/ Schattenbild verändert bei einem gebrauchten Fahrzeug reklamiert werden kann. Ich persönlich hätte es mangels Fachkenntnisse so akzeptiert.

    Enyaq RS (Pano, MAXX, AHK)
    SW 5.2 (Auslieferung Feb. 2025)

  • In dem Fall ist das 1 Jahr hier falsch, da es sich um ein gewerblich verkauftes Gebrauchtfahrzeug handelt, die gesetzliche Gewährleistung dafür in Gänze nur 1 Jahr beträgt und die Beweislastumkehr nach 6 Monaten eintritt.

    Auch falsch. Zwar kann bei Gebrauchtwagen die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt werden, die Frist zur Beweislastumkehr ändert sich dadurch aber nicht. Diese betrug bis 31.12.2021 6 Monate, seitdem 12 Monate. Egal, ob die Gewährleistung 24 Monate beträgt oder auf 12 Monate verkürzt wurde.


    Guckst Du hier, hier und hier.

  • So also telefoniert wegen Kostenübernahme Zusage wegen der ursprünglichen Sache. Die defekten Logo Projektoren erwähnt gleich die kostenübernahme Zusage für die Projektorenbeim Skoda Partner in meiner nähe in der Email zusätzlich zum ursprünglichen mit erhalten.

    Bestätigt einfach den guten Eindruck an sich beim Kontakt / !Kauf .

    Wer es repariert ist mir relativ egal würde auch zum ursprünglichen Händler fahren dafür . Er meinte ist überhaupt kein Problem könnte der Partner in meiner nähe gleich mit machen.


    So stelle ich mir eine Kundenorientierte Problemlösung vor

  • In dem Fall ist das 1 Jahr hier falsch, da es sich um ein gewerblich verkauftes Gebrauchtfahrzeug handelt, die gesetzliche Gewährleistung dafür in Gänze nur 1 Jahr beträgt und die Beweislastumkehr nach 6 Monaten eintritt.

    Jau stimmt so ist richtig. Hatte mal bei einem gebrauchten A4 einen Defekt, Anwältin hatte mir es auch so erklärt... Nach 6 Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht.

    EINMAL MIT PROFIS WAR FRÜHER...

    ... HEUTE LANGT SCHON EINMAL OHNE IDIOTEN. :S :)

  • Jau stimmt so ist richtig.

    Quelle bitte. Eine schriftliche verlinken bitte. Wann genau hat die Anwältin das gesagt? Vor 2022?

  • Nach 6 Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht.

    So, hier nochmal die entsprechenden Quellen:


    § 437 BGB, § 438 BGB, § 439 BGB, § 474 BGB, § 476 BGB und § 477 BGB.


    437 bestimmt, welche Möglichkeiten ein Käufer grundsätzlich bei einem Mangel am Kaufgegenstand hat. 438 bestimmt die Verjährungsfristen für die Ansprüche, bei einem PKW (fällt unter (1).3): 2 Jahre. 439 definiert, wie der Mangel abgestellt werden kann. 474 schränkt die Rechte bei gebrauchten Gütern grundsätzlich ein. 476 räumt ein, dass bei gebrauchten Gütern die Verjährungsfrist auf 1 Jahr begrenzt werden kann. 477 behandelt die Beweislast, Beweislastumkehr nach einem Jahr.


    Also: Ja, die Gewährleistung kann bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr begrenzt werden, die Beweislastumkehr ist aber in einem extra Paragraphen definiert, dort steht nichts von einer Verkürzung bei gebrauchten Sachen.


    Wie gesagt: ich gehe davon aus, dass Dein Schaden vor 2022 war. Da war es noch ein halbes Jahr.

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